Manche Menschen können anatomisch nicht eindeutig in das binäre Geschlechtersystem eingeordnet werden. Andere identifizieren sich nicht als Mann oder Frau, obwohl sie es medizinisch betrachtet wären. Und dann? Bisher mussten sich diese Menschen meist entscheiden, sie wurden angepasst - zum Teil durch gravierende operative Eingriffe. Einziges rechtliches Zugeständnis: Sie konnten in der Geburtsurkunde die Geschlechtsangabe frei lassen.
Eine Leerstelle sei jedoch nicht das Gleiche wie eine geschlechtliche Identität, sagt unser Gast, die intersexuelle Person Vanja von der Kampagne "Dritte Option". Vanja hat vor dem Bundesverfassungsgericht für die Möglichkeit eines 3. Geschlechts geklagt und recht bekommen. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen.
Beim 69. ZEIT-Forum Wissenschaft am 27. Februar 2018 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität aus persönlicher, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Sicht diskutiert.
Teilnehmende
- Vanja, Kampagne für eine dritte Option,
- Prof. Hertha Richter-Appelt, ehem. stellv. Direktorin des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS),
- Volker Beck, Die Grünen, Publizist und MdB von 1994 bis 2017
Moderation: Andreas Sentker, DIE ZEIT, und Ulrich Blumenthal, Deutschlandfunk