14 Personen wurde zur Last gelegt, an der Bildung einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu sein. Die Fanszene von BSG Chemie Leipzig gilt gemeinhin als politisch links eingestellt. Aufgrund dieses Verdachts startete die Staatsanwaltschaft Dresden einen Lauschangriff. Grundlage dafür waren kriminelle Vorkommnisse in der Fanszene zwischen 2012 und 2014.
Abgehört wurde jeder, der in Kontakt mit einem Verdächtigen stand, mit ihm telefoniert zu haben. Das ganze erstreckte sich über vier Jahre. Erst vor einem Jahr waren die Ermittlungen eingestellt worden.
Doch erst im Frühjahr dieses Jahres erhielten die abgehörten Personen die Mitteilung darüber, dass sie bespitzelt worden waren. Aus einer Antwort auf eine Anfrage im Sächsischen Landtag geht nun hervor, dass unter anderem Journalisten der "Leipziger Volkszeitung" von der Abhöraktion betroffen sind. Alexandra Gerlach hat in Sachsen recherchiert.
"Die ganze Geschichte ist skuril"
Für jede durchgeführte Abhöraktion gab es einen richterlichen Beschluss, sagte Alexandra Gerlach im Kollegengespräch. Damit sei der Lauschangriff juristisch nicht zu beanstanden. Die Telefonüberwachung richtete sich gegen sogenannte Berufsgeheimnisträger - dazu gehörten neben Rechtsanwälten und Ärzten auch Journalisten. Alle drei Berufsgruppen waren von der jüngsten Abhöraktion betroffen.
Mittlweile sind die Ermittlungen eingestellt worden. Die Abgehörten haben per Post von den entsprechenden Behörden erfahren, dass sie abgehört wurden. Sie werfen der Justiz nun Unverhältnismäßgikeit vor. "Die ganze Geschichte ist skurril", so Gerlach. Wenn eine Ermittlung abgeschlossen sei, müssten eigentlich alle Dokumente und Mitschnitte vernichtet werden. "Die Staatsanwaltschaft gibt den Auftrag dann an die Polizeibehörde weiter, und die hat dann den Auftrag zu löschen", erklärt Gerlach.
Justiz hat Fehler zugegeben
In dieserm Fall aber sei es laut Staatsanwaltschaft anders gewesen: Nachdem die Beamten sämtliche Tonbänder und Mitschnitte ausgewertet hätten, hätten sie nicht alle Telefonate bestimmten Personen zuordnen können. Wenn ein Journalist sich zum Beispiel nicht als Journalist in einem Gespräch vorgestellt habe, sei die Person nicht zu identifizieren gewesen.
Die Justiz habe daraufhin zugegeben, Fehler gemacht zu haben, berichtet Gerlach. Fraglich sei auch, warum so viele - 360 insgesamt - Gespräche abgehört worden seien. Ein Journalist der "Leipziger Volkszeitung", der beim Lauschangriff identifiziert und benannt worden war, fürchtet nun, dass sich Informanten von ihm abwenden könnten. "Dann sind ja alle vertraulichen Quellen eingeschüchtert", lässt er sich anonym zitieren.