Das Anti-Doping-Gesetz sei vor der Verabschiedung "lange diskutiert worden und wohldurchdacht", sagte der Kriminologe und Sportrechtler Dieter Rössner in der Sendung Sport am Sonntag, auch wenn "natürlich Streitpunkte übrig sind wie bei jedem Gesetz".
"Nicht unverhältnismäßig"
Kritiker des Gesetzes halten unter anderem die Möglichkeit, bei Verdacht auf unerlaubtes Doping Hausdurchsuchungen durchzuführen, für unverhältnismäßig. Dieter Rössner dagegen sagt: Im Vergleich etwa zur Telekommunikationsüberwachung sei eine Hausdurchsuchung "noch eine relativ milde Ermittlungsaktion" und durchaus angebracht, wenn es - wie im aktuellen Fall um den ASV Nendingen - um mehrere Athletenbetreuer gehe, "die möglicherweise Doping betrieben haben". Hier stehe der Verdacht des systematischen Dopings im Raum und das sei kein geringfügiges Delikt.
Wichtige Ergänzung zur Sportgerichtsbarkeit
Das Anti-Doping-Gesetz ziele auf den Schutz der "Wettbewerbsfreiheit im Berufssport" ab, erklärte Dieter Rössner, und darauf, Sportler vor Konkurrenten zu schützen, die betrügen wollen.
Nach Ansicht des Kriminologen sei es effektiver, Doping zusätzlich zur Sportgerichtsbarkeit auch strafrechtlich zu verfolgen, da das Strafrecht andere und mehr Ermittlungsmöglichkeiten biete: Ein Strafverfahren könne eben durch Hausdurchsuchungen bei Hintermännern oder Helfern "eindringen in das Milieu", in dem Doping stattfindet und insofern eine wichtige Ergänzung zum Sportrecht - da man sonst bei der Dopingbekämpfung langfristig nicht wirklich weiterkomme.
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