Die Bundesregierung drückt bei den neuen Regeln zur Rettung oder auch Abwicklung von Pleitebanken aufs Tempo und ist darauf auch ein bisschen stolz. Sie will die deutschen Gesetze, mit der die auf EU-Ebene beschlossenen Regeln in nationales Recht umgesetzt werden, schon Anfang 2015 und damit ein Jahr früher in Kraft treten lassen als es in der EU vereinbart wurde.
Diese Erfolgsmeldung vom Vormittag hat die Monopolkommission kurz danach jedoch deutlich relativiert. Sie zweifelt am Kernstück dieser Regeln, der Haftungskaskade, die bei der Rettung einer angeschlagenen Bank künftig gilt: Bei einer drohenden Bankpleite müssen danach erst die Eigentümer, dann die Gläubiger, dann die Großanleger mit frischem Geld einspringen. An vierter Stelle folgt dann noch der im Aufbau befindliche Bankenabwicklungsfonds, den die Banken durch eigene Einzahlungen gerade aufbauen. Erst wenn dieses sogenannte "Bail In" dann immer noch nicht reicht, käme als letzte Instanz der europäische Steuerzahler an die Reihe.
Zu viele Schlupflöcher?
In der Theorie sei das ein stimmiges Konzept, betont Professor Daniel Zimmer, der Vorsitzende der Monopolkommission. Aber es gebe in all diesen Leitlinien einfach zu viele Schlupflöcher:
"Da steht beispielsweise, dass wenn die Aufsicht sich redlich bemüht hat, und über eine längere Zeit nicht gelungen ist, den Bail In zu verwirklichen, also die Herabsetzung der Gläubigerforderung zu verwirklichen, dass dann davon abgesehen werden könne."
Im Ergebnis könnten Eigentümer und Gläubiger dann doch von der Haftung verschont werden, zumal aus Sicht der Monopolkommission auch der Bankenrettungsfonds viel zu klein ist, so Daniel Zimmer.
"Damit würde sich, im Fall einer neuerlichen Krise, erneut die Frage des Eintretens der Steuerzahler, dann durch Zuführung staatlicher Mittel zum Abwicklungsfonds stellen."
Restrisiko für Steuerzahler steige
Denn die Banken zahlen erst seit Kurzem in den Bankenrettungsfonds ein. Bis 2023 sollen 55 Milliarden Euro im Topf sein, davon ist man im Jahr 2014 noch weit entfernt. Für die Monopolkommission wächst dadurch das Restrisiko für den Steuerzahler, der eigentlich erst am Ende über den europäischen Rettungsfonds ESM einspringen soll. Grundsätzlich soll bei der Schieflage einer Bank der davon betroffene Staat Geld beim ESM aufnehmen und dieses dann an die kriselnde Bank weiter leiten. Nur wenn dadurch seine Verschuldung so dramatisch anstiege, dass dieser Staat selbst an den Finanzmärkten unter Beschuss käme, kann auch die Bank durch eine direkte Finanzspritze aus dem ESM gestützt werden. Diese direkte Bankenrekapitalisierung hatte Deutschland in der EU lange abgelehnt, als allerletztes Mittel wird es nun auch von Berlin akzeptiert.
Forderung nach engen Ermessensspielräumen und stengerer Fusionskontrolle für Banken
Die Monopolkommision fordert für diesen Fall, dass sich die Politiker, die im Krisenfall eine Bank retten oder fallen lassen, sehr enge Ermessensspielräume geben. Und die Kommission fordert auch, schon im Vorfeld eine strengere Fusionskontrolle für Banken, so Professor Daniel Zimmer.
"Mit dieser Fusionskontrolle soll verhindert werden, dass Banken durch Zusammenschluss eine solche Stellung erlangen, dass sie zu einer Bedrohung für die Stabilität des Finanzsystems werden können. Es geht mit anderen Worten darum, zu verhindern, dass durch Fusion von Banken sogenannte To-big-to-fail-Stellungen entstehen oder verstärkt werden."