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Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen
"Parteien wollen sich nicht mit den Kirchen anlegen"

Welche Rolle haben die Kirchen in unseren Schulen? Die Journalistin und Buchautorin Eva Müller setzt sich in ihren Reportagen und Büchern immer wieder kritisch mit dem Einfluss der Kirchen auseinander. "Es ist politischer Wille, dass die Bekenntnisschulen weiter existieren", sagte sie im Deutschlandfunk.

Eva Müller im Gespräch mit Monika Dittrich |
    Die Journalistin und Autorin Eva Müller
    Die Journalistin und Autorin Eva Müller (picture-alliance / dpa / Karlheinz Schindler)
    Monika Dittrich: Warum gibt es die Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen noch?
    Eva Müller: Ja, das ist vor allen Dingen erst mal politischer Wille, dass diese Schulen weiter existieren und es gibt natürlich auch - sowohl auf Seiten der katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen, als auch auf Seiten der Elternschaft, aber auch auf Seiten der Schulleitung - großes Interesse daran, dass die Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Aber es gibt eben auch Menschen, die dadurch Nachteile haben und die beschweren sich vermehrt, seitdem in NRW es nicht mehr so ist, dass die Kinder in die nächste Schule gehen, an der sie wohnen. Und seitdem diese sogenannten Wohnortgrenzen weggefallen sind, gibt es da immer mehr Probleme. Auch vor allen Dingen für Eltern von nichtchristlichen Kindern.
    Trägervielfalt per Gesetz vorgeschrieben
    Monika Dittrich: Dass die Kirchen an diesem System festhalten, ist nachvollziehbar. Aber, warum denken Sie, gibt es wenig Widerstand in den Parteien?
    Müller: Das ist eine große Frage, warum es generell so wenig Kritik daran gibt, an diesem System, dass kirchliche Einrichtungen zu einem Großteil öffentlich gefördert werden, dort aber - ich sage es mal salopp - kirchliche Regeln gelten. Das hat vor allen Dingen erst mal den Hintergrund, dass politische Parteien sich selten gerne mit der Kirche anlegen - ganz einfach, ganz platt. Auf der anderen Seite ist es aber natürlich so, dass die Trägervielfalt auch im Gesetz festgeschrieben ist, dass es also gewünscht ist, dass verschiedene Trägerorganisationen - eben auch, und vor allem die Kirchen - soziale Einrichtungen betreiben. So ist unser Sozialstaat aufgebaut, von Anfang an.
    Nun wird es immer mehr fraglich, wie es ist, wenn eben ein Großteil der Bevölkerung nicht mehr einer dieser Religionsgemeinschaften angehört. Was ist etwa, wenn, wie es im Moment ist, etwa 37, 38 Prozent der deutschen Bevölkerung keiner christlichen Kirche mehr angehören und dann aber - etwa in Nordrhein-Westfalen - die Hälfte aller Kindergärten christlich sind. Was ist dann? Und vor dieser Frage steht man im Prinzip im Moment, weil sich einfach auch die Bevölkerungsstruktur ändert.
    Vielfalt nicht gegeben
    Dittrich: Aber die staatlichen Bekenntnisschulen, die sind ja beispielsweise in anderen Bundesländern bereits abgeschafft worden, selbst im katholisch geprägten Bayern schon vor vielen Jahren.
    Müller: Das ist tatsächlich erstaunlich. Warum das so ist … Die Bekenntnisschulen sind noch mal ein ganz spezieller Fall. Denn im Gegensatz zu anderen sozialen Einrichtungen - etwa im Kindergarten, wo auch ein gesetzlich festgelegter Trägeranteil existiert, das heißt also, die Kirchen schon noch etwas zuschießen zu diesen Einrichtungen - ist es bei den Bekenntnisschulen tatsächlich so, dass die Kirchen Null dazu zahlen. Das heißt, es steht im Prinzip drauf, zum Beispiel "St. Margaretha - katholische Grundschule", es ist aber Staat drin. Und der Staat ist eigentlich religiös neutral. Das heißt, gerade auch in der Schule dürfte eben keine Religion bevorzugt werden.
    Dittrich: Wäre es also die Lösung, wenn die Kirchen die Trägerschaft übernehmen würden in diesen Grundschulen, so wie es zum Beispiel in erzbischöflichen, privaten Gymnasien ist? Wäre das die Lösung?
    Müller: Naja, wir wollen ja eine Vielfalt in der Schullandschaft. Und die erzbischöflichen Gymnasien sind eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Schullandschaft. Aber das ist es eben vor allem - eine Ergänzung. Das heißt, man muss auch die Wahlfreiheit haben. Das heißt, wenn ich jetzt zum Beispiel auf dem Land lebe oder in Ostwestfalen lebe und da gibt es eben nur sechs katholische Bekenntnisschulen, ich bin aber Muslim oder nichtgläubig oder im Zweifel sogar protestantisch, dann muss ich trotzdem die Möglichkeit haben, mein Kind in eine Schule zu schicken, die religiös neutral ist. Und das ist eben nicht gegeben, beziehungsweise es ist sogar so, dass man dann im Zweifel abgelehnt wird.
    Es ist ja nicht immer so, dass die Schulen nur christliche Kinder oder nur konfessionelle Kinder nehmen, also protestantische Kinder. Es werden schon auch viele, viele andere Kinder genommen. Das pervertiert aber meiner Meinung nach das System, weil man an der Realität sieht, dass es nicht so ist. Und es birgt eben viele weitere Probleme. Ich war zum Beispiel mal an einer Schule in Emmerich, da ging es darum, dass die protestantische Lehrerin, die eine hervorragende Kraft war und die im Lehrerkollegium sehr beliebt und sehr angesehen war, den Zeitvertrag nicht verlängern konnte, weil sie Protestantin war und weil eine katholische Lehrkraft gesucht wurde. Das bedeutet für die Schüler im Zweifel Lehrerwechsel, Ausfälle. Und das ist ja auch etwas, das eigentlich nicht im Sinne der Politik oder in unser aller Interesse sein kann.
    "Ich kritisiere die fehlende Einflussmöglichkeit auf die kirchlichen Einrichtungen"
    Dittrich: Sie kritisieren diese Verflechtung zwischen Staat und Kirche auch in vielen anderen Institutionen. Was denken Sie, ist das Kernproblem?
    Müller: Also ich kritisiere nicht die Verflechtung von Staat und Kirche, sondern ich würde sagen, ich kritisiere die fehlende Einflussmöglichkeit auf die kirchlichen Einrichtungen durch den Staat, durch uns alle, durch die Gesellschaft, die eben nicht nur christlich ist und die aber einen Großteil dieser Einrichtungen finanziert. Also ich meine, wenn man eben sagt, dass Einrichtungen von der Allgemeinheit getragen sind, und die sollten vielfältig sein, das heißt, natürlich soll es christliche Einrichtungen geben, dann muss dort aber auch unser aller Recht gelten. Dann muss da das gelten, was für alle wichtig ist, nämlich der Rahmen unserer Gesetze. Und wenn das nicht so ist, dann meine ich, muss man da noch mal genauer hingucken und gucken, wie ist das denn, wenn man ein besonderes Arbeitsrecht zum Beispiel anwendet in christlichen Einrichtungen - ist das noch mit unserem Grundgesetz, mit unseren Vorstellungen von Gleichheit, mit Antidiskriminierung vereinbar, wenn etwa die lesbische Erzieherin entlassen wird, weil sie eine Lebenspartnerschaft hat eintragen lassen? Also da setzt die Kritik an, dass ich meine, dass es einfach in Teilen - überholt ist zu salopp gesagt … Aber da muss man eben hingucken, inwieweit das, was dort gelebt wird, noch mit dem übereintrifft, was unsere Gesellschaft heute ausmacht.
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