Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erließ einen Strafbefehl wegen Beleidigung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gegen einen 57-Jährigen. Er soll im September und Oktober 2015 auf seiner Facebook-Seite die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Claudia Roth, verunglimpft und beleidigt haben.
Zeuge gab Hinweise auf Beleidigung und Aufforderung zu Gewalt
Nach Angaben eines vorgeladenen Zeugen hatte der Angeklagte der Mann Roth als "linksfaschistische Sau" bezeichnet. Nach Gerichtsangaben hatte er zudem gefordert, Roth "aufzuhängen".
Das Verfahren war von dem Zeugen angestrengt worden. Dieser hatte die Äußerungen auf Facebook entdeckt und zur Anzeige gebracht. Der Verurteilte habe sich auf Äußerungen von Roth zum Thema Flüchtlingspolitik bezogen. Der Strafbefehl war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden.
Ton in sozialen Netzwerken hat sich verschärft
Das Gericht hatte zunächst für heute einen Prozesstermin anberaumt, zu dem der in Mecklenburg-Vorpommern lebende Angeklagte aber nach Angaben der Richterin "ohne ausreichende Entschuldigung" nicht erschienen war. Er habe lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Gegen die Strafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je zwölf Euro kann der Mann Einspruch einlegen.
Roth war auch bei der Einheitsfeier am 3. Oktober 2016 in Dresden massiv angegangen worden. Damals warfen ihr Demonstranten vor, sie würde die "Vernichtung des deutschen Volkes" vorantreiben.
Während der Flüchtlingskrise 2015 hatte sich der Ton der Debatten - auch in den sozialen Netzwerken - verschärft. Insbesondere Politiker beklagen seitdem immer wieder Attacken unterhalb der Gürtellinie. Facebook steht deshalb zunehmend unter Druck, gegen Hetze und falsche Informationen vorzugehen. Die Bundesregierung forderte das US-Unternehmen wiederholt auf, sogenannte Hasskommentare konsequent zu löschen.
(vic/cvo)