Springer-Chef Döpfner hatte in der "Welt" einen offenen Brief geschrieben, in dem er Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" als gelungen bezeichnete. Außerdem schrieb er: "Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen."
Laut Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker wird das Landgericht Köln dem Antrag auf einstweilige Verfügung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht stattgeben, ein Gang in die zweite Instanz sei aber möglich. "Böhmermann hat hier für einen Dammbruch gesorgt. Jeder glaubt, er könne problemlos Herrn Erdogan beleidigen."
Erdogan mit ersten Erfolgen
Höcker sagte, niemand, der Erdogan beleidige, könne sich sicher fühlen. Gegen den deutschen Regisseur Uwe Boll war Erdogan schon erfolgreich - gegen ihn wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Boll wird demnach untersagt, auf dem Online-Portal Youtube veröffentlichte beleidigende Aussagen zu wiederholen.
Böhmermann hatte Erdogan Ende März in einer Satire verbal angegriffen - und sein Gedicht in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen der Meinungsfreiheit gestellt. Die türkische Regierung verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung ausländischer Staatschefs. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die dazu nötige Ermächtigung erteilt, gegen den Willen des Koalitionspartners SPD.
(vic/ach)