Operationen, meist ohne Einwilligung oder Wissen der Betroffenen, hormonelle Manipulation und Ausgrenzung waren und sind oft der Leidensweg, den intersexuelle Menschen beschreiten müssen.
Doch allmählich setzt ein vorsichtiges Umdenken ein. Kann es sein, dass wir Menschen diskriminieren, nur weil sie nicht in unser gängiges Mann-Frau-Schema passen? Das Bundesverfassungsgericht hat reagiert: Im Geburtenregister muss der Geschlechtseintrag in Zukunft in Zweifelsfällen nicht mehr offen gelassen werden, also eine Leerstelle bleiben, es soll auch möglich sein, ein neues, drittes Geschlecht zu definieren.
Und: Ist damit alles gut? Was muss, was kann geschehen, um intersexuellen Menschen ihre volle Autonomie zu geben? Denn es betrifft mehr Menschen, als viele annehmen.
Diskutieren Sie mit uns und unseren Gäste, rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 00800 4464 4464 oder schreiben Sie uns eine mail an: lebenszeit@deutschlandfunk.de
Als Gäste eingeladen sind:
Vanja, Initiator*in der Klage beim Bundesverfassungsgericht, Leipzig
Lucie Veith, Gründungsmitglied des bundesweiten Vereins Intersexuelle Menschen .e.V.
Hannah, Mutter eines 5-jährigen intersexuellen Kindes
Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt, Sexualwissenschaftlerin, Psychologische Psychotherapeutin, bis 2014 stellvertretende Direktorin des Instituts für Sexualforschung am Universitäts-Klinikum Hamburg Eppendorf