Weil der Kunsthistoriker Hildebrand Gurlitt, der Vater des heutigen Besitzers, Cornelius Gurlitt, mit hoher Wahrscheinlichkeit einen großen Teil der Bilder von den Nationalsozialisten übernommen hatte, steht die Frage im Raum, ob und wie diese Werke an ihre ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden könnten: an Museen, aus denen sie ab 1937 als "entartet" beschlagnahmt wurden – aber auch an vor allem jüdische Familien, denen sie geraubt oder abgepresst worden sind. Von einer Enteignung des heutigen Besitzers, einer "Lex Gurlitt", war in der vergangenen Woche gar die Rede. Das widerspreche dem Rechtsstaatsprinzip, argumentieren andere Juristen dagegen: Cornelius Gurlitt besitze die gefundenen Werke zu recht, alle Anspruchsfristen seien längst abgelaufen. Deshalb sei auch vollkommen unverständlich, warum dieser Privatbesitz nun einfach in die Öffentlichkeit gezerrt und von Bund und Ländern sogar ins Internet gestellt werde.
Über die rechtlichen Folgen aus dem Münchner Bilderfund und den Fall Gurlitt sprach Stefan Koldehoff mit dem Rechtshistoriker Uwe Wesel.