Zugleich kritisiert sie, es gebe zu viele Ausnahmen. Sie seien Einfalltore für Lohn- und Sozialdumping. Schon jetzt könne man beobachten, dass viele Arbeitgeber versuchten, den Mindestlohn kreativ zu umgehen. Buntenbach forderte stärke Kontrollen, um dies zu verhindern.
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gilt ab heute Bundesweit. Langzeitarbeitslose haben jedoch in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung keinen Anspruch darauf, ebensowenig die meisten Praktikanten. Auch Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss sowie Auszubildende können schlechter bezahlt werden. Für Zeitungsausträger und Saisonarbeiter gelten ebenfalls Sonderregelungen.
Bis zum 1. Juni 2015 können Sie das Gespräch hier nachhören.