Breker: Ist es denn überhaupt denkbar, dass es innerhalb einer Friedensmission Soldaten mit unterschiedlichen Rechten gibt?
Eisele: Ja und Nein. Es gibt grundsätzlich für die Vereinten Nationen bei allen Friedensmissionen ein so genanntes Status of Forces Agreement mit der jeweiligen Gastgebernation, also in diesem Falle mit Bosnien-Herzegowina. Hier wird ein einheitlicher Rechtsschutz für alle Blauhelme in gleicher Weise angestrebt. Aber man muss eben sehen, dass auch das heute in Kraft tretende Statut des internationalen Strafgerichtshofes nur komplementär zu den jeweiligen nationalen Rechtsprechungen und Rechtsordnung ist, das heißt grundsätzlich bleiben alle Nationen für das rechtsmäßige Verhalten ihrer Soldaten, egal ob sie Blauhelme oder Grünhelme sind, selber verantwortlich.
Breker: Untergräbt diese Forderung der Vereinigten Staaten nicht eigentlich die Autorität der Vereinten Nationen? Steht hier der Weltpolizist gegen die internationale Staatengemeinschaft?
Eisele: Das ist insofern verwunderlich, als ja die Amerikaner mit dem internationalen Militärtribunal in Nürnberg selber den Anstoß zu der Entwicklung dieses internationalen Gerichtshofes und dieser internationalen Einigung auf eine zunehmende Verrechtlichung der zwischenstaatlichen Beziehungen gegeben haben. Man muss aber zugleich sehen, dass die Amerikaner recht zurückhaltend sind in der Verfügbarmachung amerikanischer Soldaten für Friedensmissionen. In Afrika beispielsweise gibt es nur vereinzelt amerikanische Militärbeobachter, sodass ein Abzug amerikanischer Soldaten dort keine so gravierenden Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit einer Friedensmission hätte wie gerade in Bosnien und im Kosovo.
Breker: Sie könnten sich durchaus vorstellen, dass man in Zukunft bei Friedensmissionen auf amerikanische Truppen verzichtet?
Eisele: Solange die Amerikaner auf ihre derzeitige Haltung beharren, wäre das zweifelsohne notwendig. Die Vereinigten Staaten haben in einem Punkt ihre Forderung nach einem Vetorecht, das heißt nach der Zuständigkeit des Sicherheitsrates, bevor das internationale Gericht in Den Haag eingreifen könnte, durchgesetzt, nämlich im Falle eines Angriffskrieges. Hier müsste der Sicherheitsrat erst feststellen, dass tatsächlich ein Angriffskrieg vorliegt. Bei einer solchen Feststellung haben natürlich alle fünf ständigen Mitglieder die Möglichkeit, eine solche Feststellung durch ihr Veto zu verhindern. Vergleichbar möchten die Amerikaner eigentlich - und sie haben es in den Vorverhandlungen zu diesem Gericht immer wieder gefordert - die Zuständigkeit des Sicherheitsrates quasi als eine Aufsichtsbehörde für das internationale Gericht durchsetzen. Dann hätten sie mit ihrem Vetorecht die Chance, überall dort, wo das Gericht problematisch in ihre eigenen Belange eingreifen könnte, das Gericht zu stoppen.
Breker: Sie sind also durchaus zuversichtlich, dass es in New York zu einem Kompromiss kommen kann?
Eisele: Sicher nicht in 72 Stunden, weil die derzeitige amerikanische Administration sich offensichtlich aus innenpolitischen Gründen in diese Ablehnung verrannt hat. Ich hoffe, dass dadurch aber der wichtige Beitrag, der vor allen Dingen von den Amerikanern getragenen Mission in Bosnien nicht so fundamental gefährdet wird, dass die Anstrengungen der vergangenen Jahre da in Frage gestellt werden.
Breker: Vielen Dank für das Gespräch.