Konrad Adenauer: "Sie werden sehr erstaunt gewesen sein, meine lieben Landsleute, daß ich mich zur Wahl als Nachfolger unseres verehrten Herrn Bundespräsidenten Heuss gestern zur Verfügung gestellt habe"
Die lieben Landsleute waren mehr als erstaunt. Sie fielen wie aus allen Wolken, als der 83jährige Bundeskanzler Konrad Adenauer Ihnen in einer Rundfunkansprache am 8. April 1959 ankündigte, Bundespräsident werden zu wollen.
Theodor Heuss´ zweite Amtszeit als Staatsoberhaupt neigte sich damals dem Ende zu. Die vom Bundespräsidenten selbst geschickt lancierte Idee, die Verfassung zu ändern, um ihm eine dritte Amtszeit zu ermöglichen, war verworfen worden. Seit Beginn des Jahres 1959 rotierte deshalb das Bonner Personalkarussell. Die Ereignisse, die der sensationellen Ankündigung Adenauers im Frühjahr desselben Jahres folgten, wurden von Historikern als "offene Feldschlacht", "Präsidentenposse" und "Abfolge burlesker Ereignisse" beschrieben. Tatsächlich stand die junge Bundesrepublik in ihrem zehnten Jahr kurz vor einer ernsthaften Verfassungskrise.
Konrad Adenauer hatte erkannt, daß der Bundespräsident vom Grundgesetz keineswegs auf jenes vor allem repräsentative Amtsverständnis festgelegt wird, das Theodor Heuss im öffentlichen Bewußtsein bis heute geprägt hat:
Konrad Adenauer: "Die Stellung, die Aufgabe und die Arbeit des Bundespräsidenten wird in der deutschen Öffentlichkeit und damit auch international zu gering eingeschätzt. Sie ist viel größer, als man schlechthin glaubt"
Adenauers Ziel war klar: Mit einem Wechsel vom Palais Schaumburg in die Villa Hammerschmidt wollte sich der greise Kanzler keineswegs aus der gestaltenden Politik zurückziehen. Aus der Kanzlerdemokratie sollte eine präsidiale Republik werden. Hinter verschlossenen Türen erklärte der Kanzler seinen Parteifreunden in der CDU, wo er die Machtreserven des Bundespräsidenten sah: der Wortlaut des Grundgesetzes – so Adenauer vollkommen korrekt – schreibe dem Bundespräsidenten nicht vor, wen er dem Parlament als Kanzler vorschlage. Durch die Befugnis zur Ernennung von Beamten und Richtern könne er die Personalpolitik des Bundes machtvoll mitbestimmen. Die außenpolitische Vertretung der Bundesrepublik müsse sich nicht auf bloße Repräsentation beschränken und selbstverständlich – schloß Adenauer – werde er als Bundespräsident auch an Kabinettssitzungen seines Nachfolgers im Kanzleramt teilnehmen. Als Theodor Heuss, wenige Jahre vorher einmal vorsichtig anfragt hatte, ob er nicht gelegentlich am Adenauerschen Kabinettstisch lauschen dürfe, hatte der Kanzler ihn freilich knapp abgewiesen: Das ließe sich nicht mit der repräsentativen Funktion des Bundespräsidenten vereinbaren.
Der Historiker und Adenauer-Biograph Hans-Peter Schwarz allerdings meint, daß sich Adenauer bei seiner gewagten Verfassungsexegese verkalkuliert und dies auch bald eingesehen habe. Seine tatsächlichen Spielräume als Bundespräsident jedenfalls wären deutlich geringer gewesen, als er dies im Frühjahr 1959 gehofft habe:
Hans-Peter Schwarz: "Sie wären minimal gewesen. Und ich selber habe das auch zum Ausdruck gebracht, daß das eine seiner bemerkenswerteren Mißgriffe war. die kurzfristige Entscheidung nun das zu machen. Als er sich dann von dem Bonner Betrieb nach Cadenabbia etwas absetzte, wo er an ein paar Urlaubstagen zum Nachdenken kam, ist er auch rasch davon abgerückt."
Der eigentliche Grund für Adenauer, seine Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten zurückzuziehen, war allerdings weniger verfassungsrechtlicher Natur. Vielmehr hatte Adenauer erkannt, daß es ihm nicht gelingen würde, Ludwig Erhard als seinen Nachfolger im Kanzleramt zu verhindern, den er vor allem für außenpolitisch zu unerfahren hielt. Am 5. Juni wandte sich Adenauer deshalb erneut im Hörfunk an die "lieben Landsleute":
Konrad Adenauer: "Seit dem 6./7. April 1959. dem Tage an dem ich mich zur Annahme der Kandidatur bereit erklärte, hat sich die außenpolitische Situation verschlechtert. Ich glaube, bei dieser Entwicklung es nicht verantworten zu können, meinen jetzigen Posten als Bundeskanzler zu verlassen."
Die Ereignisse der sogenannten Präsidentschaftskrise blieben dennoch eine Wendepunkt in der Biographie Adenauers. Die offenkundige Fehleinschätzung der politische Entwicklung und sein brüsker Umgang mit dem beliebten Wirtschaftsminister Ludwig Erhard hatten auch in den Reihen der Union für Unmut gesorgt. Der Stern Adenauers begann zu sinken.
In der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik hingegen blieb Adenauers Liebäugeln mit dem Umzug in die Villa Hammerschmidt eine Episode. Als Staatsoberhaupt blieb Theodor Heuss – der joviale Redner und staatsbürgerliche Pädagoge der Republik - bis heute stilbildend.
Unter Staatsrechtlern ist bis heute jedoch nicht endgültig geklärt, wie weit ein Bundespräsident seinen politischen Einfluß ausweiten könnte, ob er die Ausfertigung von Gesetzen verweigern darf, die er für verfassungswidrig hält, unter welchen Voraussetzungen er den Bundestag auflösen kann und ob sein Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers den parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen entsprechen muß. Adenauer hätte der Republik hier durchaus noch einmal seinen Stempel aufdrücken können.
Die lieben Landsleute waren mehr als erstaunt. Sie fielen wie aus allen Wolken, als der 83jährige Bundeskanzler Konrad Adenauer Ihnen in einer Rundfunkansprache am 8. April 1959 ankündigte, Bundespräsident werden zu wollen.
Theodor Heuss´ zweite Amtszeit als Staatsoberhaupt neigte sich damals dem Ende zu. Die vom Bundespräsidenten selbst geschickt lancierte Idee, die Verfassung zu ändern, um ihm eine dritte Amtszeit zu ermöglichen, war verworfen worden. Seit Beginn des Jahres 1959 rotierte deshalb das Bonner Personalkarussell. Die Ereignisse, die der sensationellen Ankündigung Adenauers im Frühjahr desselben Jahres folgten, wurden von Historikern als "offene Feldschlacht", "Präsidentenposse" und "Abfolge burlesker Ereignisse" beschrieben. Tatsächlich stand die junge Bundesrepublik in ihrem zehnten Jahr kurz vor einer ernsthaften Verfassungskrise.
Konrad Adenauer hatte erkannt, daß der Bundespräsident vom Grundgesetz keineswegs auf jenes vor allem repräsentative Amtsverständnis festgelegt wird, das Theodor Heuss im öffentlichen Bewußtsein bis heute geprägt hat:
Konrad Adenauer: "Die Stellung, die Aufgabe und die Arbeit des Bundespräsidenten wird in der deutschen Öffentlichkeit und damit auch international zu gering eingeschätzt. Sie ist viel größer, als man schlechthin glaubt"
Adenauers Ziel war klar: Mit einem Wechsel vom Palais Schaumburg in die Villa Hammerschmidt wollte sich der greise Kanzler keineswegs aus der gestaltenden Politik zurückziehen. Aus der Kanzlerdemokratie sollte eine präsidiale Republik werden. Hinter verschlossenen Türen erklärte der Kanzler seinen Parteifreunden in der CDU, wo er die Machtreserven des Bundespräsidenten sah: der Wortlaut des Grundgesetzes – so Adenauer vollkommen korrekt – schreibe dem Bundespräsidenten nicht vor, wen er dem Parlament als Kanzler vorschlage. Durch die Befugnis zur Ernennung von Beamten und Richtern könne er die Personalpolitik des Bundes machtvoll mitbestimmen. Die außenpolitische Vertretung der Bundesrepublik müsse sich nicht auf bloße Repräsentation beschränken und selbstverständlich – schloß Adenauer – werde er als Bundespräsident auch an Kabinettssitzungen seines Nachfolgers im Kanzleramt teilnehmen. Als Theodor Heuss, wenige Jahre vorher einmal vorsichtig anfragt hatte, ob er nicht gelegentlich am Adenauerschen Kabinettstisch lauschen dürfe, hatte der Kanzler ihn freilich knapp abgewiesen: Das ließe sich nicht mit der repräsentativen Funktion des Bundespräsidenten vereinbaren.
Der Historiker und Adenauer-Biograph Hans-Peter Schwarz allerdings meint, daß sich Adenauer bei seiner gewagten Verfassungsexegese verkalkuliert und dies auch bald eingesehen habe. Seine tatsächlichen Spielräume als Bundespräsident jedenfalls wären deutlich geringer gewesen, als er dies im Frühjahr 1959 gehofft habe:
Hans-Peter Schwarz: "Sie wären minimal gewesen. Und ich selber habe das auch zum Ausdruck gebracht, daß das eine seiner bemerkenswerteren Mißgriffe war. die kurzfristige Entscheidung nun das zu machen. Als er sich dann von dem Bonner Betrieb nach Cadenabbia etwas absetzte, wo er an ein paar Urlaubstagen zum Nachdenken kam, ist er auch rasch davon abgerückt."
Der eigentliche Grund für Adenauer, seine Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten zurückzuziehen, war allerdings weniger verfassungsrechtlicher Natur. Vielmehr hatte Adenauer erkannt, daß es ihm nicht gelingen würde, Ludwig Erhard als seinen Nachfolger im Kanzleramt zu verhindern, den er vor allem für außenpolitisch zu unerfahren hielt. Am 5. Juni wandte sich Adenauer deshalb erneut im Hörfunk an die "lieben Landsleute":
Konrad Adenauer: "Seit dem 6./7. April 1959. dem Tage an dem ich mich zur Annahme der Kandidatur bereit erklärte, hat sich die außenpolitische Situation verschlechtert. Ich glaube, bei dieser Entwicklung es nicht verantworten zu können, meinen jetzigen Posten als Bundeskanzler zu verlassen."
Die Ereignisse der sogenannten Präsidentschaftskrise blieben dennoch eine Wendepunkt in der Biographie Adenauers. Die offenkundige Fehleinschätzung der politische Entwicklung und sein brüsker Umgang mit dem beliebten Wirtschaftsminister Ludwig Erhard hatten auch in den Reihen der Union für Unmut gesorgt. Der Stern Adenauers begann zu sinken.
In der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik hingegen blieb Adenauers Liebäugeln mit dem Umzug in die Villa Hammerschmidt eine Episode. Als Staatsoberhaupt blieb Theodor Heuss – der joviale Redner und staatsbürgerliche Pädagoge der Republik - bis heute stilbildend.
Unter Staatsrechtlern ist bis heute jedoch nicht endgültig geklärt, wie weit ein Bundespräsident seinen politischen Einfluß ausweiten könnte, ob er die Ausfertigung von Gesetzen verweigern darf, die er für verfassungswidrig hält, unter welchen Voraussetzungen er den Bundestag auflösen kann und ob sein Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers den parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen entsprechen muß. Adenauer hätte der Republik hier durchaus noch einmal seinen Stempel aufdrücken können.