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Diskriminierung
UNO drängt Deutschland zu mehr Einsatz gegen Rassismus

Der Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen hat von der Bundesregierung mehr Engagement gegen Hassparolen und fremdenfeindliche Anschläge gefordert. Das Gremium empfahl zudem, mehr konkrete Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu ergreifen.

    Rechtsradikale Schmierereien an einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Vorra
    Rechtsradikale Schmierereien an einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Vorra (imago/epd)
    Der Ausschuss zeigte sich sehr besorgt "über die Zunahme und Ausbreitung rassistischen Gedankenguts durch gewisse politische Parteien und Bewegungen", wie es in dem in Genf vorgestellten Bericht heißt. Beklagt wurde weiterhin, dass es an "effizienten Maßnahmen zur Bestrafung und Unterdrückung solcher Reden und Verhaltensweisen" fehle.
    Mehr politische und rechtliche Schritte nötig
    Deutschland habe zwar schon viel für die Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention getan, erklärten die Experten in ihrem Abschlussbericht. Dennoch seien weitere politische und rechtliche Schritte nötig, um Rassismus umfangreich zu bekämpfen. So müssten den Gerichten durch eine präzise gesetzliche Definition von rassistischer Diskriminierung mehr Möglichkeiten gegeben werden, dagegen vorzugehen. Deutsche Richter würden bislang nur sehr zurückhaltend auf die Konvention bezugnehmen.
    Nachholbedarf gebe es auch bei der Achtung der allgemeinen Rechte von Asylbewerbern und Migranten. Mit Bezug auf die Ermittlungs-Pannen zu den Taten des NSU forderte das Gremium, Polizisten und Ermittler mehr zu schulen, um rassistische Taten besser erkennen und effektiv bekämpfen zu können.
    Deutschland sagt stärkeres Engagement zu
    Deutschland hat bei der Anhörung ein stärkeres Engagement gegen Rassismus zugesagt. Man habe erkannt, dass "rassistische Diskriminierung und Vorurteile in allen Teilen der Gesellschaft" zu finden sind, wie eine Regierungsvertreterin sagte. Die Regierung werden den Kampf gegen Fremdenhass politisch und wenn nötig auch rechtlich intensivieren.
    Zu ihrer Einschätzung gelangten die Experten des Ausschusses nach einer turnusmäßigen Anhörung von Regierungsvertretern und Menschenrechtsorganisationen. Der Ausschuss überprüft die Umsetzung der 1969 in Kraft getretenen Anti-Rassismus-Konvention und spricht Empfehlungen aus. Diese sind jedoch völkerrechtlich nicht bindend. Solchen Prüfverfahren müssen sich alle 177 Länder regelmäßig stellen, die das Abkommen ratifiziert haben.
    (fro/tgs)