"An essentiellen Schaltstellen sind meines Erachtens Fehler gemacht worden", sagt Paul Lambertz, Sportrechtler und Rechtsanwalt im Deutschlandfunk. "Eine Sperre von mehr als zwei Jahren für ein Erstbegehungsverbot, ist einfach nicht mit dem deutschen Recht vereinbar", erläuterte Lambertz. Das Problem sei, dass die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) die Vorgaben der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) umsetzen müsse.
Lambertz betonte auch, dass ihm der Schutz der Minderjährigen zu kurz komme. "Muss die 14-jährige Turnerin genau so hart bestraft werden, wie der 35-jährige Radfahrer?" Hier hätte es klare Altersstaffelungen geben müssen, um dem Alter der Athleten Rechnung zu tragen.
Lambertz betonte auch, dass ihm der Schutz der Minderjährigen zu kurz komme. "Muss die 14-jährige Turnerin genau so hart bestraft werden, wie der 35-jährige Radfahrer?" Hier hätte es klare Altersstaffelungen geben müssen, um dem Alter der Athleten Rechnung zu tragen.
Das vollständige Gespräch können Sie bis zum 03. Juli 2015 als Audio-on-Demand nachhören.