"Athleten können auch wie jeder andere Mensch chronisch oder akut erkranken", sagte Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) im Deutschlandfunk. "Daher gibt es für sie Regeln, die sie einzuhalten haben, um eine solche medizinische Ausnahmegenehmigung zu bekommen." Nur dann könnten die Sportler eine grundsätzlich verbotene Substanz zur Heilbehandlung einsetzen.
Zwischen 2013 und 2015 hat sich die Zahl der registrierten Ausnahmen bei der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) verdoppelt. Dazu erklärte Mortsiefer, bei der WADA werde die verlässliche Zahl der medizinischen Ausnahmegenehmigungen erst seit 2015 abgebildet. Erst seit dem bestehe eine Verpflichtung für die Verbände, diese im Datensystem zu platzieren.
Unabhängige Ärzte
Mortsiefer räumte ein, es gebe sicherlich eine gewisse Anzahl von chronisch erkrankten Sportlern. Er verwies auf 51 Ausnahmegenehmigungen in 2015. Das Krankheitsbild der Sportler gehe aber durch unabhängige Ärztehände. "Von daher wird das in Deutschland sehr dezidiert medizinisch begleitet." Die Ärzte prüften, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung erforderlich sei und für welchen Zeitraum.
"In Deutschland gibt es strenge Vorgaben", so Mortsiefer. Man wisse aber nicht, wie es im Ausland gehandhabt werde. Dies sei problematisch. Er forderte einheitliche Standards, die auch eigehalten und kontrolliert würden.
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