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Dopingfall
Widerspruch im Regelwerk

Im Dopingfall Evi Sachenbacher-Stehle ist Warten angesagt. Denn zunächst müssen die sichergestellten Nahrungsergänzungsmittel analysiert werden. Die weiteren Schritte sind abhängig vom Untersuchungsergebnis.

Von Andrea Schültke |
    Die sichergestellten Nahrungsergänzungsmittel von Evi Sachenbacher-Stehle sind wohl auf dem Weg nach Köln. Denn die Wissenschaftler im dortigen Dopinglabor haben eine große Expertise in diesem Bereich. Sie erstellen die sogenannte "Kölner Liste". Darauf finden sich Nahrungsergänzungsmittel, die die Kölner Forscher auf Dopingsubstanzen getestet und für unbedenklich erklärt haben. Nimmt ein Sportler also ein Produkt von der Kölner Liste, ist das Risiko eines positiven Dopingtests geringer als bei einem ungetesteten Produkt. Aber immer noch keine Garantie.
    Sollte auch im sichergestellten Nahrungsergänzungsmittel Methylhexanamin sein - geht die Prozedur weiter. Mit der Analyse eines Originals vom Hersteller aus derselben Produktion wie das vermeintlich Verunreinigte der Athletin.
    Fände sich das Stimulanzmittel auch da, wäre das eine neue Ausgangslage. Laut Sportrechtler Michael Lehner würde Evi Sachenbacher-Stehle in diesem Fall eine mindere Schuld treffen und damit auch eine mindere Sanktion. Also weniger als die bisher im Raum stehenden zwei Jahre Sperre.
    Allerdings weisen Experten wie Dopingforscher Perikles Simon darauf hin, dass das Methylhexanamin auch auf anderem Weg in den Körper der Athletin gelangt sein könnte und nicht ausschließlich über Nahrungsergänzungsmittel. Generell sehen Experten bei der Einordnung von Stimulanzien ein Problem: Sie sind im Training erlaubt, aber im Wettkampf verboten.
    Methylhexanamin sei in der Saisonvorbereitung ein perfektes Mittel für Ausdauersportler, so Perikles Simon. Es treibe die Fettreduktion voran und könne gleichzeitig den Muskelaufbau fördern. Daher stellt der Mainzer Dopingforscher die Frage: Warum ist so ein Mittel im Training erlaubt?
    Auch Sportrechtler Michael Lehner sieht hier eine Aufweichung und einen Widerspruch im Regelwerk. Es mache für alle Beteiligten die Grenzziehung schwierig: Wo endet das Training und wo beginnt der Wettkampf?