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EuGH-Urteil
Niederlage für Gen-Soja-Gegner

Muss die EU-Kommission prüfen, ob von Gensoja in Lebens- und Futtermitteln mögliche Gesundheitsgefahren ausgehen? Ja, meinen drei deutsche Nichtregierungsorganisationen und zogen damit bis vor den Europäischen Gerichtshof. Jetzt mussten sie eine Niederlage einstecken.

Von Thomas Otto |
    Gensoja auf einem Feld in Brasilien.
    Ob von Gensoja Gefahren für die Gesundheit ausgehen, darüber ging es in dem Rechtsstreit zwischen der Europäischen Kommission und drei deutschen Nichtregierungsorganisationen. (picture alliance / EPA / Weimer Carvalho)
    Auch in Zukunft werden in europäischen Ladenregalen Produkte zu finden sein, die genetisch veränderte Sojabohnen enthalten. Es gäbe keinen Grund, die Zulassung solcher Produkte zu überprüfen, urteilten die Richter des höchsten EU-Gerichtes.
    Vor sieben Jahren hatte der Saatguthersteller Monsanto beantragt, Lebensmittel, Zutaten und Futtermittel in der EU verkaufen zu dürfen, die gentechnisch veränderte Sojabohnen enthalten.
    Im Jahr 2012 stellte die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA dann fest: Genetisch veränderte Sojabohnen seien bezogen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und die Auswirkungen auf die Umwelt genauso sicher, wie Konventionelle. Daraufhin ließ die EU-Kommission Produkte zu, die solche veränderten Sojabohnen enthalten.
    Zweifel an sorgfältiger Prüfung von Gen-Soja
    Das hatte drei deutsche Nichtregierungsorganisationen auf den Plan gerufen, die sich gegen die Verbreitung solcher Produkte aussprechen. Sie sind der Auffassung, die Kommission habe bei der Zulassung der Bohnen nicht sorgfältig genug mögliche Gefahren überprüft. Die genaue Zusammensetzung der Gen-Sojabohnen sei nicht hinreichend mit herkömmlichen Sojabohnen verglichen worden und man habe mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit nicht überprüft – so die Kritik. Den Antrag, die Zulassung erneut zu überprüfen, lehnte die Kommission ab. Daraufhin zogen die drei Organisationen vor den Europäischen Gerichtshof.
    Der entschied nun: Es war rechtens, dass die Kommission eine neue Überprüfung der Sojabohnen abgelehnt hat. Die Kläger hätten zumindest eine Reihe von Anhaltspunkten dafür liefern müssen, dass die Zulassung fehlerhaft war. Jedoch konnten diese keinen Nachweis dafür liefern, dass die Kommission ihre Sorgfaltspflicht verletzt und nicht die höchstmöglichen Standards angewendet habe.