Mohammed Tairou will einen Pass. Er ist in Togo geboren. Vor vier Jahren, mit 26 kam er nach Deutschland. Seine Duldung wurde wieder und wieder verlängert. Und die Hamburger Ausländerbehörde macht Druck, will endlich seine Ausweispapiere sehen.
"Ich war zwei Mal in der Botschaft. Beide Male hieß es: 'Nein, Sie bekommen einen togoischen Pass nur in Togo!'"
Das Problem ist nur: Ohne Ausweispapiere darf Mohammed Tairou nicht nach Togo fliegen. Und ohne diese Reise bekommt er keine Papiere. Deshalb suchte er sich Hilfe bei Insa Graefe von der kirchlichen Beratungsstelle "Fluchtpunkt" im Hamburger Schanzenviertel. Im Fall von Mohammed Tairou schlägt die Juristin eine pragmatische Lösung vor:
"Gebt ihm so ein vorläufiges Reisedokument und dann versprechen wir: In dem Jahr fliegt er dahin - klar, auf seine Kosten - besorgt sich diesen Pass. Und in einem Jahr, wenn verlängert werden soll, liegt dieser Pass vor."
Keine Abschiebung ohne Pass
5.000 geduldete Menschen leben in Hamburg. Sie haben kein dauerhaftes Bleiberecht. Einmal im Jahr, einmal im Monat oder einmal pro Woche müssen sie in der Ausländerbehörde vorstellig werden und ihre Duldung verlängern lassen. Ein Drittel von ihnen hat keinen Pass. Florian Käckenmester kümmert sich in der Hamburger Ausländerbehörde um die Presse- und Parlamentsarbeit. Bei Kleinen oder Großen Anfragen rund um das Thema Flüchtlinge und Rückführungen sammelt er die Tabellen und Zahlen zusammen, erklärt Zusammenhänge, formuliert Antworten.
"Kompliziert wird es dann, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist, eben kein Pass oder andere Dokumente vorliegen und wir dann zum Beispiel bei einem negativen Ergebnis in die Rückführungsvorbereitung gehen."
Denn ohne Pass, also ohne einen Hinweis darauf, wohin die Menschen zurückgeschickt werden sollen, ist eine Abschiebung nicht möglich. Die meisten der 1.500 Hamburger Passlosen wüssten das natürlich, sagt Florian Käckenmester und verhindern auf diese Weise ihre Ausreise. Dabei gebe es nun mal die Pflicht der Asylsuchenden, an der Beschaffung neuer Papiere mitzuwirken. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen:
"Im Regelfall erhalten diese Leute ja Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann um einen gewissen Prozentsatz dann zusammengekürzt werden. Und eine weitere Möglichkeit ist, dass wir diesen Leuten natürlich keine Arbeitserlaubnis mehr erteilen."
Viele Herkunftsländer sind nicht kooperativ
Auch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde können bei vielen Herkunftsländern nicht darauf hoffen, schnelle Hilfe bei der Suche nach den richtigen Identitäten zu bekommen. Flüchtlinge aus Tschetschenien etwa hätten kaum eine Chance, von russischen Behörden oder Botschaften neue Papiere ausgestellt zu bekommen, bestätigt auch Insa Graefe von "Fluchtpunkt".
Mit anderen Ländern, neuerdings auch mit Afghanistan, gibt es aber mittlerweile Abkommen und die seit Jahren eingeübten sogenannten Konsulatsanhörungen. Wie diese Befragungen ablaufen, erklärt Florian Käckenmester:
"Dann sitzt tatsächlich einer, den wir anhören wollen, einer oder mehreren Personen gegenüber und wird mit Fragen zum Herkunftsland, zu seiner Familie, zu seiner Herkunft befragt."
Kritik an Konsulatsanhörungen
Genau diese Befragungen durch Konsulatspersonal kritisiert Insa Graefe von der Beratungsstelle "Fluchtpunkt":
"Meine Erfahrung ist, dass das wirklich hochdubios ist. Es gab ja in Hamburg vor einigen Jahren einen Skandal, wo einfach veröffentlicht wurde, wie viel Geld diese Delegation dafür bekommt. Und für uns ist ja überhaupt nicht nachvollziehbar. Da sagt dann irgendjemand: 'Nee, der spricht nicht den richtigen Dialekt.' Wenn, dann müsste man es ein bisschen wissenschaftlicher aufziehen und man müsste irgendwie Leute hier haben, die das vielleicht beurteilen können."
Oft genug komme es bei den Anhörungen zu falschen Einschätzungen, kritisiert Insa Graefe.
Florian Käckenmester kann die Kritik nicht nachvollziehen. Wer, wenn nicht die Vertreter des wahrscheinlichen Heimatlandes sollte die Menschen ohne Papiere sonst identifizieren? Die Botschaftsangestellten seien sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Und Prämien für eine erfolgreiche Identifizierung gebe es nicht, wohl aber eine Aufwandsentschädigung, wenn das Botschaftspersonal dafür extra nach Hamburg reise.
Behörden verordnen Identität
Nach den meisten Anhörungen ist dann zumindest für die Ausländerbehörde klar, aus welchem Land ein Asylbewerber stammt. Seine Identität, sein Geburtsdatum und -ort sind damit zwar immer noch nicht geklärt. Abgeschoben werden können diese Menschen aber trotzdem. Entweder mit einem durch die Botschaft ausgestellten Pass oder Passersatzpapieren der Europäischen Union, erklärt Florian Käckenmester von der Hamburger Ausländerbehörde:
"Als größte Ausnahme gibt es natürlich auch die Möglichkeit, eine Person direkt zu durchsuchen, deren Handy zum Beispiel einmal auswerten zu lassen, deren Wohnraum zu durchsuchen. Das braucht natürlich einen Gerichtsbeschluss und der ist an hohe Voraussetzungen geknüpft. Da müssten wohl schon Straftaten dahinterstehen, die jetzt wirklich das Interesse, das öffentliche Interesse an dieser Person begründen."
Im Fall von Mohammed Tairou wird das sicher nicht passieren. Er ist längst in Deutschland angekommen, hat einen ganz legalen 40-Stunden-Job im Hamburger Schanzenviertel gefunden - und er will einen Pass, damit die Duldung, die Angst vor der Abschiebung endlich ein Ende hat.