Eine Filiale der Fischrestaurant-Kette "Nordsee", wie es sie in vielen deutschen Fußgängerzonen gibt. Der Fischbräter mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Betriebsratswahlen, die in vielen tausend Unternehmen noch laufen, gingen hier diese Woche zu Ende. Nur: Bei Nordsee ist nicht klar, ob die Betriebsräte überhaupt arbeiten können werden. Denn das Unternehmen hat aus der Perspektive der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten Rechtsunsicherheit geschaffen – und zwar durch massenhafte Beförderungen.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Guido Zeitler, erklärt:
"Wir hatten vor einigen Monaten noch im Unternehmen 18 leitende Angestellte. Das wissen wir deshalb so genau, weil da die letzte Aufsichtsratswahl stattgefunden hat, und einigen Wochen später hat sich die Zahl der Leitenden auf 228 erhöht."
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Guido Zeitler, erklärt:
"Wir hatten vor einigen Monaten noch im Unternehmen 18 leitende Angestellte. Das wissen wir deshalb so genau, weil da die letzte Aufsichtsratswahl stattgefunden hat, und einigen Wochen später hat sich die Zahl der Leitenden auf 228 erhöht."
Die 210 Beförderungen betreffen laut Gewerkschaft alle Filialleiter. Besonders betroffen sind Gewerkschaftsmitglieder, darunter neben einfachen Mitgliedern auch 53 Filialleiter von Nordsee-Restaurants, die gleichzeitig noch Betriebsratsvorsitzende sind. Und nun ist aber unklar, ob diese als Betriebsräte die Interessen der Angestellten vertreten dürfen.
Felix Hartmann, Professor am Institut für Arbeitsrecht der Freien Universität Berlin, erläutert:
"Der leitende Angestellte ist auch Arbeitnehmer. Er unterscheidet sich aber von anderen Arbeitnehmern dadurch, dass er Arbeitgeberfunktionen ausübt, etwa eine Personalkompetenz ausübt. Und dadurch hat er eine gewisse Zwischenstellung, die vom Gesetzgeber berücksichtigt wird, dadurch dass der leitende Angestellte weder aktiv noch passiv wahlberechtigt ist in den Betriebsratswahlen."
"Der leitende Angestellte ist auch Arbeitnehmer. Er unterscheidet sich aber von anderen Arbeitnehmern dadurch, dass er Arbeitgeberfunktionen ausübt, etwa eine Personalkompetenz ausübt. Und dadurch hat er eine gewisse Zwischenstellung, die vom Gesetzgeber berücksichtigt wird, dadurch dass der leitende Angestellte weder aktiv noch passiv wahlberechtigt ist in den Betriebsratswahlen."
"Da wird Druck ausgeübt"
Wenn also leitende Angestellte in den Betriebsrat gewählt werden, kann das Unternehmen die Wahl per Gerichtsbeschluss für ungültig erklären. Die Beförderungen, erklärt die Gewerkschaft NGG, bedeuten zwar für die Betroffenen mehr Personalkompetenzen - aber nicht mehr Gehalt. Abgelehnt werden könne solch ein "Karrieresprung" auch nicht ohne Weiteres, kritisiert Gewerkschafts-Vizechef Guido Zeitler:
"Natürlich wird versucht, von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Unterschrift unter den Zusatzverträgen zu bekommen. Da wird schon Druck ausgeübt."
"Natürlich wird versucht, von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Unterschrift unter den Zusatzverträgen zu bekommen. Da wird schon Druck ausgeübt."
Laut Felix Hartmann gibt es in vielen Unternehmen bei Betriebsratswahlen Probleme, den Status der leitenden Angestellten zu bestimmen. Auffällig sei aber im Fall "Nordsee" die große Anzahl der Beförderungen. Für den Arbeitsrechtsexperten bleibt es unklar, ob die Beförderten hier tatsächlich nun leitende Angestellte sind.
"Bei der Restaurant-Kette Nordsee scheint es ja so zu sein, dass eine große Anzahl an Filialleitern nun eine zusätzliche Personalkompetenz erhalten hat, in Form einer Vollmacht. Eine solche Vollmacht allein erfüllt das Formalkriterium der Personalkompetenz nach der Rechtsprechung des BAG noch nicht unbedingt. Denn diese Personalkompetenz muss von hinreichender unternehmerischer Relevanz sein. Das betrifft insbesondere die Zahl, aber auch die Bedeutung der Mitarbeiter, die dieser Personalkompetenz unterliegen."
"Bei der Restaurant-Kette Nordsee scheint es ja so zu sein, dass eine große Anzahl an Filialleitern nun eine zusätzliche Personalkompetenz erhalten hat, in Form einer Vollmacht. Eine solche Vollmacht allein erfüllt das Formalkriterium der Personalkompetenz nach der Rechtsprechung des BAG noch nicht unbedingt. Denn diese Personalkompetenz muss von hinreichender unternehmerischer Relevanz sein. Das betrifft insbesondere die Zahl, aber auch die Bedeutung der Mitarbeiter, die dieser Personalkompetenz unterliegen."
"Es ging darum, erfahrene Filialleiter aus den Betriebsräten zu entfernen"
Ein "Nordsee"-Betriebsrat beschreibt - aus Selbstschutz nur anonym - ein Klima der Angst im Unternehmen:
"Wir waren alle ziemlich schockiert, als es uns bekannt gegeben wurde, dass diese Maßnahme geplant war. Es geht hier um die Filialleiter, die auch Betriebsräte sind. Die Konsequenzen sind ja weitreichend: Sie würden aus den bestehenden Tarifverträgen raus fallen und hätten einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Auch würde das Arbeitszeitgesetz nicht mehr gelten. Und sie könnten auch theoretisch überall hin versetzt werden. Es ging ja darum, erfahrene Filialleiter aus den Betriebsräten zu entfernen. Um zukünftig die Arbeitnehmervertretung zu schwächen."
NGG-Vertreter Zeitler hat auch eine Vorstellung, wie das Unternehmen auf die Idee gekommen sein könnte:
"Ich vermute ganz stark, dass das auch mit der letzten Tarifauseinandersetzung zu tun hat, die wir im letzten Jahr auch mit Nordsee geführt haben. Erstmalig haben da nämlich bei Nordsee Warnstreiks stattgefunden, hat also Arbeitskampf stattgefunden, das hat es vorher noch nie in der Geschichte des Unternehmens gegeben. Und ich glaube, man versucht, dem jetzt auch ein Stück weit den Kopf abzuschlagen, indem man die Betriebsräte versucht loszuwerden."
"Wir waren alle ziemlich schockiert, als es uns bekannt gegeben wurde, dass diese Maßnahme geplant war. Es geht hier um die Filialleiter, die auch Betriebsräte sind. Die Konsequenzen sind ja weitreichend: Sie würden aus den bestehenden Tarifverträgen raus fallen und hätten einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Auch würde das Arbeitszeitgesetz nicht mehr gelten. Und sie könnten auch theoretisch überall hin versetzt werden. Es ging ja darum, erfahrene Filialleiter aus den Betriebsräten zu entfernen. Um zukünftig die Arbeitnehmervertretung zu schwächen."
NGG-Vertreter Zeitler hat auch eine Vorstellung, wie das Unternehmen auf die Idee gekommen sein könnte:
"Ich vermute ganz stark, dass das auch mit der letzten Tarifauseinandersetzung zu tun hat, die wir im letzten Jahr auch mit Nordsee geführt haben. Erstmalig haben da nämlich bei Nordsee Warnstreiks stattgefunden, hat also Arbeitskampf stattgefunden, das hat es vorher noch nie in der Geschichte des Unternehmens gegeben. Und ich glaube, man versucht, dem jetzt auch ein Stück weit den Kopf abzuschlagen, indem man die Betriebsräte versucht loszuwerden."
Keine Angabe zu Gründen der Beförderungswelle
Zwei Wochen Zeit hat das Unternehmen, die Betriebsratswahlen vor Gericht anzufechten. Gegenüber dem Deutschlandfunk mochte sich "Nordsee" zu den Kritikpunkten der Gewerkschaft nur schriftlich äußern – und ließ die Frage nach dem Grund für die Beförderungswelle unbeantwortet. Eine Unternehmenssprecherin betonte in ihrer Stellungnahme, dass man alle Mitarbeiter al "wichtigen Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs" sehe. Beleg dafür seien überdurchschnittlich lange Betriebszugehörigkeiten, in manchen Familien teilweise über Generationen. Mitbestimmung und Interessenvertretung gelten als "Teil unserer Unternehmensphilosophie".
Der Betriebsrat, der sich gegenüber dem Deutschlandfunk nur anonym äußern wollte, kann das aktuell nicht bestätigen. Altgediente Mitarbeiter profitierten zwar noch vom alten Haustarif, doch Neueingestellte würden seit 2016 nach dem Tarifvertrag der Systemgastronomie bezahlt: mit neun Euro Stundenlohn, 16 Cent überm Mindestlohn.
"Die stehen vor der Situation, dass die Leistung der Mitarbeiter immer weniger wertgeschätzt wird. Und wir haben große Schwierigkeiten, Mitarbeiter zu bekommen, auf Grund der niedrigen Löhne. Mitarbeiter werden immer mehr als austauschbares Material betrachtet. Die Arbeit in den Filialen wird aber nicht weniger, und dass muss jetzt auf das verbliebene Personal verteilt werden. Und diese Mehrleistung wird von der Führung immer mehr als selbstverständlich angesehen. Zeichen der Anerkennung dieser Leistung werden zunehmend seltener."
Der Betriebsrat, der sich gegenüber dem Deutschlandfunk nur anonym äußern wollte, kann das aktuell nicht bestätigen. Altgediente Mitarbeiter profitierten zwar noch vom alten Haustarif, doch Neueingestellte würden seit 2016 nach dem Tarifvertrag der Systemgastronomie bezahlt: mit neun Euro Stundenlohn, 16 Cent überm Mindestlohn.
"Die stehen vor der Situation, dass die Leistung der Mitarbeiter immer weniger wertgeschätzt wird. Und wir haben große Schwierigkeiten, Mitarbeiter zu bekommen, auf Grund der niedrigen Löhne. Mitarbeiter werden immer mehr als austauschbares Material betrachtet. Die Arbeit in den Filialen wird aber nicht weniger, und dass muss jetzt auf das verbliebene Personal verteilt werden. Und diese Mehrleistung wird von der Führung immer mehr als selbstverständlich angesehen. Zeichen der Anerkennung dieser Leistung werden zunehmend seltener."