Das Argument: Diese akademischen Institutionen arbeiten forschungsnah, und auch die HochschullehrerInnen sind in der Regel nach solchen Kriterien berufen worden. Fachhochschulen dagegen sind anwendungsorientiert ausgerichtet, also berufsnah und werden vom Privileg des Promotionsrechts bislang ausgenommen. Soweit die Praxis. Nun wandelt sich die deutsche Hochschullandschaft nicht erst seit Bologna grundlegend, und Unterschiede zwischen den Universitäten und Fachhochschulen, die sich nunmehr vielfach Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nennen, verschwimmen.
Gleiches Recht für alle Hochschulen fordern deshalb viele und werben für ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen. Die im Übrigen schon längst ihr Mauerblümchendasein hinter sich gelassen haben und ihr neues Selbstbewusstsein für die Ausweitung ihrer akademischen Befugnisse nutzen möchten, zumal sie wie Universtäten Bachelor- und Masterstudiengänge anbieten. Doch Widerstand formiert sich in den Universitäten, die darin eine Abwertung der Promotion sehen.
Geht es um Pfründe und Besitzstandswahrung und um den Erhalt des Zwei-Klassen-Systems? Oder ist ein Promotionsrecht für alle Hochschulen, also auch die Fachhochschulen zeitgemäß und Folge von bolognabedingten Veränderungen?
Im Hochschulquartett diskutieren:
- Prof. Frank Ziegele, Geschäftsführer Centrum für Hochschulentwicklung CHE
- Prof. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig
- Prof. Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg
- Prof. Waltraud Wende, Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein
Moderation: Michael Kröher, manager magazin, Christian Floto, Deutschlandfunk