Das grundgesetzlich verbriefte Recht der Eltern auf Erziehung und auf Gründung von Privatschulen zählt mehr als das Recht des Staates, das Schulwesen nach seinen Maßstäben zu ordnen. Das Urteil aus Leipzig gilt unmittelbar für das Land Brandenburg und den Schulträger.
Brandenburg hatte den Antrag zur Gründung der Privatschule 2007 abgelehnt. Eine Schule ausschließlich für Jungen verstieß nach Auffassung des Bildungsministeriums gegen das Verfassungsgebot der Gleichstellung der Geschlechter und das brandenburgische Schulgesetz, das nur koedukative Schulen vorsieht, also Einrichtungen, die Jungs wie Mädchen gleichermaßen unterrichten. Stephan Breiding, Sprecher des Bildungsministeriums bedauert, dass die Richter dem nicht gefolgt sind:
"Wir sind ja davon ausgegangen, dass die Frage der Koedukation von zentraler Bedeutung für das Land Brandenburg und für die Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg ist. Es ist weit mehr als eine pädagogische Methode, es ist ein zentrales Bildungsziel, vor allem, wenn es darum geht, die Geschlechtergerechtigkeit und den gleichberechtigten Umgang der Geschlechter den Schülern und Schülerinnen zu vermitteln."
Schon das Verwaltungsgericht Potsdam und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten entschieden, dass auch monoedukative Schulen, die also nur Jungs oder nur Mädchen unterrichten, grundsätzlich zulässig seien. Der Kölner Trägerverein Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft wird vom Opus-Dei-Mitglied Horst Hennert geleitet und sah sich wegen der Absage durch das Land in der grundgesetzlich garantierten Privatschulfreiheit verletzt. Brandenburg habe offiziell nichts gegen Opus Dei, sagt Ministeriumssprecher Breiding:
"Wir haben den Antrag des Trägers auf den Tisch bekommen, auf dem Antrag des Trägers steht auch nicht Opus Dei drauf, sondern das ist eine Förderinitiative, die diesen Antrag gestellt hat. Wir wissen natürlich, dass diese Initiative Opus-Dei-nahe ist, daraus hat sie in der Öffentlichkeit bislang auch kein Hehl gemacht. Für uns war aber von zentraler Bedeutung den Antrag insgesamt zu überprüfen. Wir haben festgestellt, dass er eine Schule gründen will, nämlich eine reine Jungenschule, die es so im Land Brandenburg bisher nicht gibt, und wir haben daher, ohne den Antrag in sonstigen Details zu überprüfen, aus diesem Grund grundsätzlich abgelehnt, und haben gesagt, diese Schule ist grundsätzlich so nicht genehmigungsfähig."
Kritiker werfen dem Laienorden Elitedenken vor, sich nach außen offen zu geben, nach innen aber autoritäre sektenhafte Strukturen zu pflegen und blinden Gehorsam zu predigen. In Berlin und Brandenburg hat die Prälatur vom heiligen Kreuz und Werk Gottes, kurz Opus Dei nach eigenen Angaben rund 60 Mitglieder, in Deutschland etwa 600. Die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft beschreibt auf ihrer Internetseite, dass sie bereits seit mehr als 40 Jahren ein Mädchengymnasium in Jülich in Nordrhein-Westfalen betreibt.
Den Wunsch nach einer reinen Jungenschule begründet der Verein damit, Jungen würden an öffentlichen Schulen benachteiligt und hätten besonderen Förderbedarf. Seit nunmehr sieben Jahren will er im Berliner Umland nach eigener Aussage zunächst ein Jungen- und später auch ein Mädchengymnasium eröffnen. Schon 2007 gab es die ersten Versuche in Potsdam, damals sprach Christoph Rüssel für die Organisatoren:
"Die Jungs sind aufgrund ihrer physiologischen Veranlagungen eher sportlich orientiert als dass sie in der Pubertät Hausaufgaben machen oder sich auf Hausaufgaben konzentrieren können. Das fällt ihnen halt eben schwer, schwerer als Mädchen. Und aufgrund dieser Tatsache wollen wir Jungs fördern."
Besonders bei Sprachen würden Jungen oft schlechter abschneiden. Die gesamte Pädagogik sei in den vergangenen Jahren feminisiert worden, heißt es, in dem Jungengymnasium soll es deutlich mehr Lehrer als Lehrerinnen geben. Nur für die Seelsorge und den Religionsunterricht sollen Opus-Dei-Priester zuständig sein.
Brandenburg hatte den Antrag zur Gründung der Privatschule 2007 abgelehnt. Eine Schule ausschließlich für Jungen verstieß nach Auffassung des Bildungsministeriums gegen das Verfassungsgebot der Gleichstellung der Geschlechter und das brandenburgische Schulgesetz, das nur koedukative Schulen vorsieht, also Einrichtungen, die Jungs wie Mädchen gleichermaßen unterrichten. Stephan Breiding, Sprecher des Bildungsministeriums bedauert, dass die Richter dem nicht gefolgt sind:
"Wir sind ja davon ausgegangen, dass die Frage der Koedukation von zentraler Bedeutung für das Land Brandenburg und für die Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg ist. Es ist weit mehr als eine pädagogische Methode, es ist ein zentrales Bildungsziel, vor allem, wenn es darum geht, die Geschlechtergerechtigkeit und den gleichberechtigten Umgang der Geschlechter den Schülern und Schülerinnen zu vermitteln."
Schon das Verwaltungsgericht Potsdam und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten entschieden, dass auch monoedukative Schulen, die also nur Jungs oder nur Mädchen unterrichten, grundsätzlich zulässig seien. Der Kölner Trägerverein Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft wird vom Opus-Dei-Mitglied Horst Hennert geleitet und sah sich wegen der Absage durch das Land in der grundgesetzlich garantierten Privatschulfreiheit verletzt. Brandenburg habe offiziell nichts gegen Opus Dei, sagt Ministeriumssprecher Breiding:
"Wir haben den Antrag des Trägers auf den Tisch bekommen, auf dem Antrag des Trägers steht auch nicht Opus Dei drauf, sondern das ist eine Förderinitiative, die diesen Antrag gestellt hat. Wir wissen natürlich, dass diese Initiative Opus-Dei-nahe ist, daraus hat sie in der Öffentlichkeit bislang auch kein Hehl gemacht. Für uns war aber von zentraler Bedeutung den Antrag insgesamt zu überprüfen. Wir haben festgestellt, dass er eine Schule gründen will, nämlich eine reine Jungenschule, die es so im Land Brandenburg bisher nicht gibt, und wir haben daher, ohne den Antrag in sonstigen Details zu überprüfen, aus diesem Grund grundsätzlich abgelehnt, und haben gesagt, diese Schule ist grundsätzlich so nicht genehmigungsfähig."
Kritiker werfen dem Laienorden Elitedenken vor, sich nach außen offen zu geben, nach innen aber autoritäre sektenhafte Strukturen zu pflegen und blinden Gehorsam zu predigen. In Berlin und Brandenburg hat die Prälatur vom heiligen Kreuz und Werk Gottes, kurz Opus Dei nach eigenen Angaben rund 60 Mitglieder, in Deutschland etwa 600. Die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft beschreibt auf ihrer Internetseite, dass sie bereits seit mehr als 40 Jahren ein Mädchengymnasium in Jülich in Nordrhein-Westfalen betreibt.
Den Wunsch nach einer reinen Jungenschule begründet der Verein damit, Jungen würden an öffentlichen Schulen benachteiligt und hätten besonderen Förderbedarf. Seit nunmehr sieben Jahren will er im Berliner Umland nach eigener Aussage zunächst ein Jungen- und später auch ein Mädchengymnasium eröffnen. Schon 2007 gab es die ersten Versuche in Potsdam, damals sprach Christoph Rüssel für die Organisatoren:
"Die Jungs sind aufgrund ihrer physiologischen Veranlagungen eher sportlich orientiert als dass sie in der Pubertät Hausaufgaben machen oder sich auf Hausaufgaben konzentrieren können. Das fällt ihnen halt eben schwer, schwerer als Mädchen. Und aufgrund dieser Tatsache wollen wir Jungs fördern."
Besonders bei Sprachen würden Jungen oft schlechter abschneiden. Die gesamte Pädagogik sei in den vergangenen Jahren feminisiert worden, heißt es, in dem Jungengymnasium soll es deutlich mehr Lehrer als Lehrerinnen geben. Nur für die Seelsorge und den Religionsunterricht sollen Opus-Dei-Priester zuständig sein.