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Klage zu Rundfunkbeitrag
Niederlage für Anhänger des "Spaghettimonsters"

Ein Münchner ist mit dem Versuch gescheitert, seine Büroräume von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen, weil sie der Gottheit des "Fliegenden Spaghettimonsters" geweiht seien. Er hatte sich auf eine Klausel bezogen, die zu gottesdienstlichen Zwecken genutzte Räume von Gebühren entpflichtet.

    Fliegendes Spaghettimonster - Fresko in Anlehnung an Michaelangelos "Die Erschaffung Adams".
    Erfolg des Bayerischen Rundfunks gegen das "Spaghettimonster" - vorerst gibt es keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Anhänger der "Pastafari"-Religion. (imago/ZUMA Press)
    Das Verwaltungsgericht München hat die Klage des Münchner Grafikdesigners gegen einen Mahnbescheid des Bayerischen Rundfunks abgewiesen, der sich auf aufgelaufene Rundfunkgebühren bezog. Er wollte eine Beitragsbefreiung für seine Geschäftsräume erreichen, da diese dem Kult des "Fliegenden Spaghettimonsters", einer Figur aus den USA, dienten. Vor zwei Jahren habe der Kläger nach eigenen Angaben seine Büroräume nach dem Ritus der Pastafari geweiht.
    Der Münchner, der auch Vorsitzender der Münchner Sektion der Agnostiker- und Atheistenvereinigung "Bund für Geistesfreiheit" ist, berief sich auf Paragraph 5, Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Danach ist für Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, kein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Der Bayerische Rundfunk lehnte diese Argumentation ab und bestand auf der Zahlung, da es sich um normale Betriebsräume handle. Das Gericht schloss sich dieser Sicht an wies die Klage schriftlich ab.
    Der Kläger hatte argumentiert, jede Religion könne selbst definieren, was ein Gottesdienst ist. Doch bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin gesagt, es gebe durchaus einen gesellschaftlichen Konsens darüber, was ein Gottesdienst sei.
    Das Hauptanliegen des Klägers, nämlich den Begriff "Gottesdienst" grundsätzlich auf den Prüfstand zu bringen und das Rundfunkgebührenprivileg der großen Kirchen zu hinterfragen, kam nicht ernsthaft auf die Tagesordnung. Der Kläger will das Urteil nach Angaben seiner Anwältin nicht hinnehmen und den Rechtsweg ausschöpfen.
    (vic/ach)