
Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts. Der Kompromiss muss vom EU-Parlament und den Ländern noch formell bestätigt werden.
Ein Kernelement der Reformvorschläge sind neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern. Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie Investitionen in erneuerbare Energien und in Kernkraft tätigen.
Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.