Die vorgeschlagenen Auflagen für Sterbehilfeorganisationen sind restriktiv. Beim Sterben helfen lassen können sich nur urteilsfähige, todkranke Menschen. Urteilsfähigkeit und die Schwere der Krankheit müssen durch zwei Gutachten von zwei Ärzten belegt werden. Die Ärzte dürfen in keiner Verbindung mit einer Sterbehilfeorganisation stehen. Chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Leiden können demnach keine Suizidhilfe mehr in Anspruch nehmen.
Außerdem muss der Sterbewillige belegen, dass er sich seine Entscheidung reiflich überlegt hat. Die Schweizer Regierung will damit verhindern, dass sich eine Person aus einem Affekt heraus beim Freitod helfen oder zum Suizid überreden lässt. Die geplanten Maßnahmen sollen vor allem auch den sogenannten Sterbetourismus einschränken. 2007 begleiteten Schweizer Sterbehilfeorganisationen gut 400 Personen in den Tod. Ein Drittel von ihnen kam aus dem Ausland.
Der Sterbehelfer muss künftig Alternativen zum Suizid aufzeigen und prüfen - beispielsweise Palliativpflege. Das für die Suizidhilfe eingesetzte Medikament muss von einem Arzt verschrieben werden. Gerade Dignitas hatte in der Vergangenheit bei der Sterbebegleitung auch Helium verwendet.
Sterbehilfeorganisationen dürfen zudem nicht auf Gewinn aus sein. Die Suizidhilfe muss von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Tod lückenlos dokumentiert werden.
Außerdem muss der Sterbewillige belegen, dass er sich seine Entscheidung reiflich überlegt hat. Die Schweizer Regierung will damit verhindern, dass sich eine Person aus einem Affekt heraus beim Freitod helfen oder zum Suizid überreden lässt. Die geplanten Maßnahmen sollen vor allem auch den sogenannten Sterbetourismus einschränken. 2007 begleiteten Schweizer Sterbehilfeorganisationen gut 400 Personen in den Tod. Ein Drittel von ihnen kam aus dem Ausland.
Der Sterbehelfer muss künftig Alternativen zum Suizid aufzeigen und prüfen - beispielsweise Palliativpflege. Das für die Suizidhilfe eingesetzte Medikament muss von einem Arzt verschrieben werden. Gerade Dignitas hatte in der Vergangenheit bei der Sterbebegleitung auch Helium verwendet.
Sterbehilfeorganisationen dürfen zudem nicht auf Gewinn aus sein. Die Suizidhilfe muss von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Tod lückenlos dokumentiert werden.