Wenige Stunden war der internationale Haftbefehl gegen den 20 Jahre alten Tatverdächtigen Ali B. alt – da griff die kurdische Polizei im Nordirak entschlossen zu. Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU konnte die Nachricht heute bei der Innenministerkonferenz in Quedlinburg verkünden:
"Der im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an Susanne F. beschuldigte Ali B. ist heute Nacht am 8. Juni 2018 gegen zwei Uhr durch kurdischen Sicherheitsbehörden im Nordirak auf Bitte der Bundespolizei festgenommen worden. Dieser Erfolg ist ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen den kurdischen Sicherheitsbehörden im Irak und der deutschen Bundespolizei."
Erleichterung bei den Ermittlern
Der 20 Jahre alte Iraker Ali B. steht in dringendem Tatverdacht, die 14 Jahre alte Mainzer Schülerin Susanne F. ermordet und in Wiesbaden in einem Erdloch vergraben zu haben. Laut Bundespolizei ist er dann am 2. Juni von Düsseldorf aus über Istanbul in den Nordirak ausgeflogen – bei den Sicherheitskontrollen blieben Namensunterschiede zwischen Personalpapieren und den Namen auf den Flugtickets offenbar unentdeckt. Große Erleichterung über die Verhaftung im Nordirak deshalb bei Oberstaatsanwältin Christina Gräf von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die die Mordermittlungen gegen Ali B. führt:
"Wir waren sehr erleichtert, dass es jetzt tatsächlich die Möglichkeit gibt, möglicherweise, was noch nicht entschieden ist, vor ein deutsches Gericht zu stellen."
Zwischen dem Irak und der Bundesrepublik gibt es jedoch kein Rechtshilfeabkommen. Bisher gibt es auch keinerlei Erfahrung der deutschen Justiz, wie die jetzigen irakischen Behörden mit einem Auslieferungsantrag aus Deutschland umgehen. Christina Gräf von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden beschreibt das weitere Verfahren, das zu einer erfolgreichen Auslieferung des Tatverdächtigen nach Deutschland führen soll:
"Es gibt kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak, von unserer Seite wurde jetzt sofort, nachdem wir von der Festnahme im Irak gehört haben, ein Auslieferungsersuchen auf den Weg gebracht. Das bedeutet, wir bereiten das vor im Zusammenhang mit dem internationalen Haftbefehl, den es schon gibt. Leiten das dann über den diplomatischen Weg der Generalstaatanwaltschaft zu, die leiten das weiter an das hessische Ministerium der Justiz, von dort aus geht es an das Bundesministerium der Justiz und letztendlich wird im Auswärtigen Amt entschieden, ob ein förmliches Auslieferungsersuchen an den Irak gestellt wird."
Anklage vor der Jugendkammer
Angesichts der bisher gezeigten Entschlossenheit der Behörden im Nordirak in diesem Fall könnte das Auslieferungsersuchen doch schnell zum Erfolg führen – das hoffen die deutschen Behörden. Und auch zu einem Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Susanna F. könnte es recht zügig kommen, so die Wiesbadener Oberstaatsanwältin Christina Gräf:
"Dann werden die Ermittlungen zum Abschluss gebracht und im Moment, da wir ja einen dringenden Tatverdacht haben aufgrund des Haftbefehls, gehen wir davon aus, dass es dann natürlich auch zu einer Anklage kommt. Da der Angeklagte 20 Jahre ist, wird es eine Anklage vor der Jugendkammer als Schwurgerichtskammer vor dem Landgericht Wiesbaden geben."
Dass der 20-Jährige sich als irakischer Bürger in seinem Heimatland für den Tod der 14-Jährigen verantwortet, ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen. Im Irak droht dem Tatverdächtigen nämlich die Todesstrafe. Deshalb verbietet das Grundgesetz beim Strafprozess die Kooperation mit den irakischen Behörden.