Das wird auch ein Thema der Herbstkonferenz der Innenminister in Jena, Ende der Woche sein: Welche zusätzlichen Waffen sollen die Polizisten benutzen dürfen? Die Beamten sind mit Schlagstöcken, und Tränengas bewaffnet; sie schützen sich mit Helmen, schussfesten Westen und Schilden aus Plexiglas. Und jeder Polizist hat eine Pistole. Doch deren Einsatz ist die Ultima Ratio. Es fehlen - sagt die Polizei - so genannte nicht-letale - nicht tödliche- Waffen beziehungsweise nicht-letale Wirkmittel. Damit, so die Argumentation, könne beispielsweise eine gewaltbereite Menschenmenge abgewehrt, gelenkt, isoliert oder zerstreut werden. "Crowd Control" heißt das Stichwort, die Kontrolle großer Menschenmengen:
Die Idealvorstellung einer nicht-letalen Waffe ist eigentlich, die Situation momentan einzufrieren, so als würde ich einen Film anhalten, und ich bin dann in der Lage, in dieser eingefrorenen Situation die Guten und die Schlechten voneinander zu sortieren und die Schlechten erst einmal dingfest zu machen. Das ist letztlich die Zielvorstellung oder die Vision für viele dieser Waffenentwicklungen,
erläutert Dr. Karl-Friedrich Ziegahn vom Fraunhofer Institut Chemische Technologie in Pfinztal. Die Palette nicht-tödlicher Wirkmittel ist breit: Gummiknüppel sind NLW - so das gängige Kürzel - aber auch Pfefferspray und Tränengas gehören dazu, genauso wie stark stinkende Chemikalien, automatische Sperren, klebrige Netze, Wuchtgeschosse aus Gummi, Elektroschock-Pistolen, Nebelwerfer und schnell härtende Schäume.
Nicht letale Waffen könnten gegen jede Art von Gewalttäter eingesetzt werden, wie beispielsweise Bankräuber und Geiselnehmer. Schlägereien könnten Polizisten damit beenden, ohne jemanden ernsthaft zu verletzten - so die Theorie. Und in der Praxis nutzen schon heute Deutschlands Ordnungshüter nicht-letale Waffen. Reiner Möller, Waffenexperte im Stuttgarter Innenministerium.
Zum Einsatz kommen als nicht-letale Waffen das Pfefferspray, der Stopp-stick, also der Ersatz des ehemaligen Nagelgurts zum Stoppen von Fahrzeugen, aber beispielsweise auch Handfesseln, Schlagstöcke, Wasserwerfer, das sind all die Aspekte, die heute unter dem Überbegriff nicht-letale Waffen subsumiert werden.
Mit Ausnahme des Pfeffersprays ist all das nichts Ungewöhnliches, wobei der Reizstoff nur deshalb aus dem Rahmen fällt, weil deutsche Soldaten im Ausland Pfefferspray wegen der strengen Chemiewaffen-Konvention nicht nutzen dürfen, während deutsche Polizisten beim Einsatz in Deutschland gegen Demonstranten zunächst einmal keine Beschränkungen haben. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob nicht tödliche Waffen tatsächlich harmlose Alternativen zur tödlichen Pistole sind. Auf den ersten Blick scheint es so, bei genauem Hinsehen gibt es aber viele offene Fragen und Probleme.
Die meisten dieser Waffen sind unpraktikabel - welcher Polizist will allen Ernstes mit klebrigen Netzen gegen Bankräuber vorgehen? Keine der neuen nicht-letalen Waffen ist bisher zudem gründlich auf ihre medizinischen Nebenwirkungen untersucht worden. Und politisch werden die neuen Polizeiwaffen von Bundesland zu Bundesland zudem höchst unterschiedlich beurteilt.
Von den teilweise bizarren Entwicklungen schaffen nur einige wenige den Sprung in die polizeilichen Waffenkammern: Elektroschock-Pistolen beziehungsweise Air Taser gehören dazu, außerdem automatische Sperranlagen und Gummigeschosse. Air Taser sind Druckpistolen, die über zwei dünne Drähte 50.000 Volt in den Körper eines Angreifers leiten - mit buchstäblich umwerfender Wirkung.
Die Wirkung setzt die koordinierte Bewegung des Körpers außer Kraft, der Angreifer wird nicht mehr auf Sie zugehen können, er wird zu Boden gehen, seine Gliedmaße zucken unkontrolliert. Dabei ist natürlich sicherzustellen, dass es außer diesen Zuckungen keine weiteren schädigenden Ergebnisse geben wird, dazu sind natürlich notwendige Untersuchungen durchzuführen, um eben den Grad der Energieübertragung genau festzulegen,
erläutert Gerd Wollmann, beim Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall für die Entwicklung nicht-letaler Waffen zuständig. Bei Rheinmetall möchte man übrigens die Drähte der Air Taser durch eine Wolke leitender Fasern ersetzen - wegen der größeren Sicherheit, wie Gerd Wollmann betont. Die "notwendigen Untersuchungen, um den Grad der Energieübertragung festzulegen" gibt es allerdings noch nicht. Die medizinischen Erkenntnisse, auf die sich die Innenminister der Länder bei der geplanten Einführung stützen, seien eher dürftig. Gerd Wollmann:
Der medizinische Bereich wird in Gesprächen mit diversen Dienststellen des Bundes geklärt aufgrund von Erkenntnissen, die wir von dem normalen Elektrotaser haben, aufgrund von Erkenntnissen normaler Stromschläge, und am Ende wird es hier sicherlich zu Abnahmeversuchen kommen müssen an - das ist so - freiwilligen Personen.
Und der Gründungsrektor der Polizeihochschule Sachsen, Dr. Ulrich Rommelfanger, gibt zu bedenken:
Also Leute, die Schwierigkeiten herzlicher Natur haben, also kardiologischer Natur, da darf man das natürlich nicht einsetzen, weil diese Elektroimpulsgeräte dazu führen können, dass es zu Herzrhythmusstörungen kommen könnte oder zu Herzinfarkten; oder man darf nicht auf das Gesicht zielen, damit sich nicht diese Haken irgendwo in der Halsschlagader verkanten, deshalb muss man auch Schießübungen meines Erachtens machen, damit man eben weiß, man muss eben auf den Körper zielen, aber nicht auf nackte Hautstelle, wo irgendwelche Venen liegen, die zu irgendwelchen Gefährdungen führen. Das kann man dem Polizeibeamten ja immer wieder klar machen, das kann man üben, also, das ist schon machbar.
Genau das bezweifeln allerdings Praktiker: Unter idealen Bedingungen zielt ein Polizist mit dem Air Taser nicht auf die Hals- und Kopfregion. Wie aber sieht es beim Einsatz unter hohem Stress aus?
Und völlig absurd ist die Vorstellung, ein Polizeibeamter könnte vor dem Schuss klären, ob sein Gegenüber herzkrank sei. Mit der Realität polizeilicher Einsätze unter Zeitdruck hat dies eher wenig zu tun. Das heißt aber auch: nicht-letal bedeutet bestenfalls, dass eine nicht tödliche Wirkung in der Regel allenfalls erhofft wird, garantieren kann sie niemand - beim Air Taser genauso wenig wie beim Schlagstock.
Schlägt der Polizist etwas zu stark auf den Opponenten ein, kann es durchaus zu tödlichen Verletzungen kommen, oder der Opponent hat eine zu dünne Schädeldecke, dann kann das gleiche geschehen; oder es kommt zu einem Sekundarschaden, der Opponent erschrickt sich, fällt zurück und fällt mit dem Kopf auf den Bordstein und ist auch tot.
Die vermeintlich sanften Alternativen - sagt Klaus-Dieter Thiel vom Fraunhofer-Institut und Leiter der Europäischen Arbeitsgruppe nicht-letale Waffen - sind mitunter also gar nicht so sanft. Es komme aber wesentlich auf die Zielrichtung an.
Nicht-letale Wirkmittel haben das Ziel, nicht tödlich zu wirken. In der Realität kann es immer zu gewiss nur geringen, aber tödlichen Verletzungen kommen durch falsche Bedienung, oder das Wirkmittel hat einen Fehler, oder es wird doch nicht dementsprechend reagiert. Man kann also nicht hundertprozentig sagen, dass ein nicht-letales Wirkmittel auch zu 100 Prozent nicht letal ist. Das ist also leider Gottes nicht der Fall.
Und deshalb tun sich auch die Innenminister der Bundesländer so schwer mit diesem Thema. Seit mehr als zwei Jahren suchen die Innenminister nach einer einheitlichen Bewertung, der in den Ländern eingesetzten nicht-letalen Waffen.
Mit ausgesprochen mäßigem Erfolg. Zwar haben sich Waffenexperten und Spezialisten im Unterausschuss "Recht und Verwaltung" auf eine prinzipielle Definition von nicht-letalen Waffen als "Einsatzmittel unterhalb der Schwelle des Schusswaffengebrauchs" geeinigt. Genauere Bestimmungen fehlen aber noch. Das zeigt sich auch in der jüngsten Diskussion um den Air Taser, die Elektroschockpistole. Was viele Polizeipraktiker in den Ländern und bei der Polizei des Bundes denken, fasst Dr. Ulrich Rommelfanger so zusammen:
Ich würde es begrüßen, wenn man sich jetzt mal in der Innenministerkonferenz auf eine Richtlinie einigen könnte, die dann in allen Bundesländern dann auch dementsprechend umgesetzt würde, wo man, wie Sachsen das jetzt gemacht hat, in einer Richtlinie sich über die Zulassung, über die rechtliche Einstufung, über die Aus- und Fortbildung und so fort auch äußert und dies dann den Polizeibeamten an die Hand gibt, grundlegende Hinweise zum Einsatz dieses Taser-Gerätes et cetera Das sollte man mal schriftlich niederlegen und den Polizeibeamten dann zur Kenntnis geben und dort auch nicht nur in den SEK, vorausgesetzt, dass die SEK dieses Gerät als gut einstufen, sollte man weitergehen und es dann auch in die normale Polizeiausbildung übernehmen. Also das wäre mein Wunsch, ja?
Von Einigkeit sind die Innenminister aber weit entfernt: Das Bundesland Sachsen hat den Air Taser als "Elektroimpulsgerät Advanced Taser M 26" in die Polizeiverordnung aufgenommen; in Thüringen dagegen ist sogar dessen Erprobung untersagt worden; und in Baden-Württemberg bahnt sich ein handfester Streit über den Taser an.
Deshalb ist Reiner Möller vom Stuttgarter Innenministerium, auch ausgesprochen zurückhaltend in seiner Bewertung.
In Baden-Württemberg machen wir uns derzeit Gedanken darüber, ob und in welcher Form der Air Taser erprobt werden kann. Insbesondere wollen wir zunächst die Ergebnisse der jüngst vorliegenden bundesweiten Forschungsprojekte auswerten. Hierzu gibt es erste Empfehlungen, die dahin gehen, dass einerseits ein weiteres Gutachten über mögliche gesundheitliche Gefährdungen eingeholt werden soll, andererseits soll bundesweit erreicht werden, dass der Air Taser rechtlich gleich lautend eingestuft wird, entweder wie in einigen Ländern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder, wie wir es derzeit in Baden-Württemberg vorgesehen hätten, als Schusswaffe.
Innenminister Thomas Schäuble wäre eine bundeseinheitliche Regelung am liebsten. Auf die könnte er sich berufen und die notwendigen Erweiterungen und Änderungen des baden-württembergischen Polizeigesetzes dann umsetzen. Doch solch ein Vorgehen habe wohl keine Chance, meint dagegen Max Nagel, der Vorsitzende des Innenausschusses im baden-württembergischen Landtag.
Ich würde sagen, dass es hier nicht machbar sein wird, eine einheitliche Bundesregelung zu kriegen. Die Unterschiede sind zu groß, und vor allen Dingen ist auch der Diskussionsstand so am Anfang, dass ich in absehbarer Zeit hier nicht Beschlüssen rechnen, gar mit einer gemeinsamen Erklärung, dass man das, so wie in Sachsen jetzt passiert, in die Polizeiordnung mit aufnimmt.
Zunächst soll im zuständigen Unterausschuss "Recht und Verwaltung" der Landes-Innenministerkonferenz eine Lageeinschätzung aller sechzehn Bundesländer vorgenommen werden. Dieser Abstimmungsprozess wird mindestens drei bis vier Monate erfordern und vermutlich auch nicht für ein klares Bild sorgen, weil einige Bundesländer wiederum die weiteren Entwicklungen in Baden-Württemberg abwarten wollen.
Außerdem sollen die Kritiker und Skeptiker des Tasers und anderer nicht-letaler Waffen durch weitgehende Zugeständnisse in der Erprobungsphase mit ins Boot geholt werden. Reiner Möller aus dem Stuttgarter Innenministerium muss da eine Menge Überzeugungsarbeit leisten.
Die Erprobung würde, sofern wir die dann noch für erforderlich halten, ausschließlich beim Spezialeinsatzkommando der Polizei Baden-Württemberg erfolgen. Wir würden hier eine wissenschaftliche Begleitung herbeiziehen. Wir würden ferner nach dem jetzigen Sachstand davon ausgehen, dass der Air Taser nur dann zum Einsatz kommen kann, wenn die Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs rechtlich zulässig wären. Wir hätten dann ferner vorgesehen, dass der Einsatz nur von Einsatzkräften erfolgen kann, die umfassend in die Wirkungs- und Funktionsweise des Geräts eingewiesen sind und dass zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, wie beispielsweise dass ein Notarzt et cetera vor Ort ist.
Noch in den Sommermonaten 2004 könnte die Erprobung des Tasers internen Überlegungen aus dem Innenministerium zufolge auf Baden-Württembergs Straßen beginnen.
Eigentlich war das schon viel früher geplant. Doch nach dem Geiseldrama am 23. Oktober 2002 im Moskauer Musical Nord-Ost verloren nicht-letale Waffen in ganz Europa erheblich an Akzeptanz: Trotz des Einsatzes eines angeblich nicht tödlichen Gases starben zahlreiche Menschen. Max Nagel fasst die Stimmungslage nach dem Moskauer Geiseldrama so zusammen:
Es hat bisher auch keinen Grund dafür gegeben, wo es Einsätze gegeben hätte, dass man sagt, es wäre gut, wenn man so ein Mittel gehabt hätte. Ich habe ja auch mit Fachleuten aus den Ministerien und von der Polizei gesprochen. Auch dort sah man keine Notwendigkeit, zumindest keine dringende Notwendigkeit, sich mit solchen Mitteln zu befassen. In Baden-Württemberg ist man bisher ausgekommen, das ist das einzige, was eingesetzt wird, das sind Wasserwerfer, denen man auch Reizgas beifügen kann. Das wäre zum Beispiel bei Demonstrationen, die gewalttätig ausarten. Andere Gase oder sonstige Mittel hat man bisher nicht angedacht, ich glaube der Einsatz solcher Mittel ist mit zu viel Risiken verbunden, siehe Moskau.
Auf den Prüfstand geriet durch diese Debatte auch das Pfefferspray, das in Baden-Württemberg eingesetzt werden darf. Kritiker bemängelten, dass es durchaus möglich sei, dass Kontaktlinsenträger beim Einsatz von Pfefferspray gesundheitliche Schäden davon tragen könnten. Im Stuttgarter Innenministerium reagierte man darauf sofort und versuchte, die emotional geführte Diskussion wieder auf eine sachliche Grundlage zu bringen. Das Lehrteam beim Bereitschaftspolizeipräsidium untersuchte die Pfeffersprayeinsätze des Jahres 2001 und kam zu dem Ergebnis:
"Zahlreiche Situationen, die zu eskalieren drohten, konnten durch den Einsatz von Pfefferspray geklärt werden. Ohne das nicht-letale Waffen Pfefferspray wäre in nicht wenigen Situationen nur der Schusswaffengebrauch als einzige Alternative geblieben."
Eine Schlussfolgerung, deren Richtigkeit der Gründungsrektor der Polizeihochschule Sachsens auch aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Für Ulrich Rommelfanger sind solche Überlegungen deshalb durchaus auf den Taser übertragbar.
Als Distanzeinsatzmittel bei der Gefährdung von Polizeibeamtinnen und -beamten und beim Einschreiten gegen bewaffnete Personen kann man da schon die Gefährdung minimieren, was man so mit einer normalen Schusswaffe nicht kann. Da haben Sie eben nur die Möglichkeit: Schießt man oder schießt man nicht? Schaut man zu oder schaut man nicht zu. Und deshalb gibt es da schon eine Stufe, die ich positiv sehe, nicht als Eskalationsstufe, sondern als Stufe des verhältnismäßigen Einsatzes sehe ich das. Man hat eine Stufe mehr, um flexibel reagiere zu können.
Aber diese erweiterten Handlungsspielräume und Möglichkeiten müssen vorbereitet werden. Und da haben die Innenpolitiker und die Führungskräfte der Polizei noch Hausaufgaben zu erledigen. Dr. Klaus-Dieter Thiel vom Fraunhofer-Institut Chemische Technologie meint:
nicht-letale Wirkmittel können und dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen im Zusammenhang gesehen werden mit der Ausbildung der Ordnungskräfte, mit den Einsatzgrundsätzen, aber auch mit ethischen Aspekten, soziologischen Aspekten, rechtlichen vor allen Dingen, medizinischen auch, kulturellen - diese ganzen Aspekte sind alle wichtig für NLW, für die Technologie. Wir dürfen die NLW-Technologie nicht allein sehen.
Daran krankt die Diskussion über nicht-letale Wirkmittel auch nach Einschätzung des Innenpolitikers Max Nagel. Er wünscht sich mehr Transparenz seitens des Stuttgarter Innenministeriums und eine viel intensivere Kommunikation und Diskussion mit den zuständigen Gremien des Landtags bereits im Vorfeld der politischen Arbeit an Entwürfen oder Anträgen zum Umgang mit nicht-letalen Waffen. Max Nagel schlägt vor:
Jedes Land sollte zunächst einmal den Bedarf abklären, abklären, was ist an Mitteln da. Man kann da sicherlich auch intensiv mit dem Fraunhofer-Institut in die Diskussion eintreten. Aber ich würde Wert darauf legen als Parlamentarier, als Mitglied des Innenausschusses, dass ich da sehr dezidiert informiert werde, was da möglich ist, was machbar wäre und wann und wo es zum Einsatz kommen sollte.
Der Forschungsbedarf ist enorm, außerdem müssen die gesicherten Ergebnisse in die Aus- und Fortbildung der Länderpolizeien möglichst schnell einfließen. Eine Aufgabe, die Dr. Ulrich Rommelfanger bei den Fachhochschulen der Polizei angesiedelt sieht:
Bei der Fortbildung muss man in die Bedienung dieser nicht-letalen Wirkungswaffen einweisen. Man muss die Wirkungsweise, die medizinischen Risiken des Einsatzes, muss man dort erläutern. Und ansonsten muss man wie beim normalen Schusswaffengebrauch diese Waffe üben, das heißt in Schießübungen et cetera, und dass man eben rechtlich absichert, wann darf es zum Einsatz der Waffe kommen, wann darf es nicht zum Einsatz der Waffe kommen, das muss alles an diesen Hochschulen geleistet werden.
So wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis die Polizisten in den Ländern noch andere nicht-letale Waffen nutzen können. Früher oder später, hofft jedoch Ulrich Rommelfanger, werden sich die Innenminister der Länder auf ein Konzept einigen. Vielleicht ja schon bei der kommenden Sitzung, Ende dieser Woche in Jena.
Polizei ist nun mal Ländersache, insoweit ist es völlig normal und üblich, dass die Polizeien erst einmal intern versuchen, diese Sache zu regeln und auch Grundsätze im Land abzustimmen, um es dann in der Innenministerkonferenz mit den anderen Bundesländern abzustimmen. Ich gehe davon aus, dass die Innenminister schon noch zu einer gemeinsamen Linie finden werden.
Die Idealvorstellung einer nicht-letalen Waffe ist eigentlich, die Situation momentan einzufrieren, so als würde ich einen Film anhalten, und ich bin dann in der Lage, in dieser eingefrorenen Situation die Guten und die Schlechten voneinander zu sortieren und die Schlechten erst einmal dingfest zu machen. Das ist letztlich die Zielvorstellung oder die Vision für viele dieser Waffenentwicklungen,
erläutert Dr. Karl-Friedrich Ziegahn vom Fraunhofer Institut Chemische Technologie in Pfinztal. Die Palette nicht-tödlicher Wirkmittel ist breit: Gummiknüppel sind NLW - so das gängige Kürzel - aber auch Pfefferspray und Tränengas gehören dazu, genauso wie stark stinkende Chemikalien, automatische Sperren, klebrige Netze, Wuchtgeschosse aus Gummi, Elektroschock-Pistolen, Nebelwerfer und schnell härtende Schäume.
Nicht letale Waffen könnten gegen jede Art von Gewalttäter eingesetzt werden, wie beispielsweise Bankräuber und Geiselnehmer. Schlägereien könnten Polizisten damit beenden, ohne jemanden ernsthaft zu verletzten - so die Theorie. Und in der Praxis nutzen schon heute Deutschlands Ordnungshüter nicht-letale Waffen. Reiner Möller, Waffenexperte im Stuttgarter Innenministerium.
Zum Einsatz kommen als nicht-letale Waffen das Pfefferspray, der Stopp-stick, also der Ersatz des ehemaligen Nagelgurts zum Stoppen von Fahrzeugen, aber beispielsweise auch Handfesseln, Schlagstöcke, Wasserwerfer, das sind all die Aspekte, die heute unter dem Überbegriff nicht-letale Waffen subsumiert werden.
Mit Ausnahme des Pfeffersprays ist all das nichts Ungewöhnliches, wobei der Reizstoff nur deshalb aus dem Rahmen fällt, weil deutsche Soldaten im Ausland Pfefferspray wegen der strengen Chemiewaffen-Konvention nicht nutzen dürfen, während deutsche Polizisten beim Einsatz in Deutschland gegen Demonstranten zunächst einmal keine Beschränkungen haben. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob nicht tödliche Waffen tatsächlich harmlose Alternativen zur tödlichen Pistole sind. Auf den ersten Blick scheint es so, bei genauem Hinsehen gibt es aber viele offene Fragen und Probleme.
Die meisten dieser Waffen sind unpraktikabel - welcher Polizist will allen Ernstes mit klebrigen Netzen gegen Bankräuber vorgehen? Keine der neuen nicht-letalen Waffen ist bisher zudem gründlich auf ihre medizinischen Nebenwirkungen untersucht worden. Und politisch werden die neuen Polizeiwaffen von Bundesland zu Bundesland zudem höchst unterschiedlich beurteilt.
Von den teilweise bizarren Entwicklungen schaffen nur einige wenige den Sprung in die polizeilichen Waffenkammern: Elektroschock-Pistolen beziehungsweise Air Taser gehören dazu, außerdem automatische Sperranlagen und Gummigeschosse. Air Taser sind Druckpistolen, die über zwei dünne Drähte 50.000 Volt in den Körper eines Angreifers leiten - mit buchstäblich umwerfender Wirkung.
Die Wirkung setzt die koordinierte Bewegung des Körpers außer Kraft, der Angreifer wird nicht mehr auf Sie zugehen können, er wird zu Boden gehen, seine Gliedmaße zucken unkontrolliert. Dabei ist natürlich sicherzustellen, dass es außer diesen Zuckungen keine weiteren schädigenden Ergebnisse geben wird, dazu sind natürlich notwendige Untersuchungen durchzuführen, um eben den Grad der Energieübertragung genau festzulegen,
erläutert Gerd Wollmann, beim Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall für die Entwicklung nicht-letaler Waffen zuständig. Bei Rheinmetall möchte man übrigens die Drähte der Air Taser durch eine Wolke leitender Fasern ersetzen - wegen der größeren Sicherheit, wie Gerd Wollmann betont. Die "notwendigen Untersuchungen, um den Grad der Energieübertragung festzulegen" gibt es allerdings noch nicht. Die medizinischen Erkenntnisse, auf die sich die Innenminister der Länder bei der geplanten Einführung stützen, seien eher dürftig. Gerd Wollmann:
Der medizinische Bereich wird in Gesprächen mit diversen Dienststellen des Bundes geklärt aufgrund von Erkenntnissen, die wir von dem normalen Elektrotaser haben, aufgrund von Erkenntnissen normaler Stromschläge, und am Ende wird es hier sicherlich zu Abnahmeversuchen kommen müssen an - das ist so - freiwilligen Personen.
Und der Gründungsrektor der Polizeihochschule Sachsen, Dr. Ulrich Rommelfanger, gibt zu bedenken:
Also Leute, die Schwierigkeiten herzlicher Natur haben, also kardiologischer Natur, da darf man das natürlich nicht einsetzen, weil diese Elektroimpulsgeräte dazu führen können, dass es zu Herzrhythmusstörungen kommen könnte oder zu Herzinfarkten; oder man darf nicht auf das Gesicht zielen, damit sich nicht diese Haken irgendwo in der Halsschlagader verkanten, deshalb muss man auch Schießübungen meines Erachtens machen, damit man eben weiß, man muss eben auf den Körper zielen, aber nicht auf nackte Hautstelle, wo irgendwelche Venen liegen, die zu irgendwelchen Gefährdungen führen. Das kann man dem Polizeibeamten ja immer wieder klar machen, das kann man üben, also, das ist schon machbar.
Genau das bezweifeln allerdings Praktiker: Unter idealen Bedingungen zielt ein Polizist mit dem Air Taser nicht auf die Hals- und Kopfregion. Wie aber sieht es beim Einsatz unter hohem Stress aus?
Und völlig absurd ist die Vorstellung, ein Polizeibeamter könnte vor dem Schuss klären, ob sein Gegenüber herzkrank sei. Mit der Realität polizeilicher Einsätze unter Zeitdruck hat dies eher wenig zu tun. Das heißt aber auch: nicht-letal bedeutet bestenfalls, dass eine nicht tödliche Wirkung in der Regel allenfalls erhofft wird, garantieren kann sie niemand - beim Air Taser genauso wenig wie beim Schlagstock.
Schlägt der Polizist etwas zu stark auf den Opponenten ein, kann es durchaus zu tödlichen Verletzungen kommen, oder der Opponent hat eine zu dünne Schädeldecke, dann kann das gleiche geschehen; oder es kommt zu einem Sekundarschaden, der Opponent erschrickt sich, fällt zurück und fällt mit dem Kopf auf den Bordstein und ist auch tot.
Die vermeintlich sanften Alternativen - sagt Klaus-Dieter Thiel vom Fraunhofer-Institut und Leiter der Europäischen Arbeitsgruppe nicht-letale Waffen - sind mitunter also gar nicht so sanft. Es komme aber wesentlich auf die Zielrichtung an.
Nicht-letale Wirkmittel haben das Ziel, nicht tödlich zu wirken. In der Realität kann es immer zu gewiss nur geringen, aber tödlichen Verletzungen kommen durch falsche Bedienung, oder das Wirkmittel hat einen Fehler, oder es wird doch nicht dementsprechend reagiert. Man kann also nicht hundertprozentig sagen, dass ein nicht-letales Wirkmittel auch zu 100 Prozent nicht letal ist. Das ist also leider Gottes nicht der Fall.
Und deshalb tun sich auch die Innenminister der Bundesländer so schwer mit diesem Thema. Seit mehr als zwei Jahren suchen die Innenminister nach einer einheitlichen Bewertung, der in den Ländern eingesetzten nicht-letalen Waffen.
Mit ausgesprochen mäßigem Erfolg. Zwar haben sich Waffenexperten und Spezialisten im Unterausschuss "Recht und Verwaltung" auf eine prinzipielle Definition von nicht-letalen Waffen als "Einsatzmittel unterhalb der Schwelle des Schusswaffengebrauchs" geeinigt. Genauere Bestimmungen fehlen aber noch. Das zeigt sich auch in der jüngsten Diskussion um den Air Taser, die Elektroschockpistole. Was viele Polizeipraktiker in den Ländern und bei der Polizei des Bundes denken, fasst Dr. Ulrich Rommelfanger so zusammen:
Ich würde es begrüßen, wenn man sich jetzt mal in der Innenministerkonferenz auf eine Richtlinie einigen könnte, die dann in allen Bundesländern dann auch dementsprechend umgesetzt würde, wo man, wie Sachsen das jetzt gemacht hat, in einer Richtlinie sich über die Zulassung, über die rechtliche Einstufung, über die Aus- und Fortbildung und so fort auch äußert und dies dann den Polizeibeamten an die Hand gibt, grundlegende Hinweise zum Einsatz dieses Taser-Gerätes et cetera Das sollte man mal schriftlich niederlegen und den Polizeibeamten dann zur Kenntnis geben und dort auch nicht nur in den SEK, vorausgesetzt, dass die SEK dieses Gerät als gut einstufen, sollte man weitergehen und es dann auch in die normale Polizeiausbildung übernehmen. Also das wäre mein Wunsch, ja?
Von Einigkeit sind die Innenminister aber weit entfernt: Das Bundesland Sachsen hat den Air Taser als "Elektroimpulsgerät Advanced Taser M 26" in die Polizeiverordnung aufgenommen; in Thüringen dagegen ist sogar dessen Erprobung untersagt worden; und in Baden-Württemberg bahnt sich ein handfester Streit über den Taser an.
Deshalb ist Reiner Möller vom Stuttgarter Innenministerium, auch ausgesprochen zurückhaltend in seiner Bewertung.
In Baden-Württemberg machen wir uns derzeit Gedanken darüber, ob und in welcher Form der Air Taser erprobt werden kann. Insbesondere wollen wir zunächst die Ergebnisse der jüngst vorliegenden bundesweiten Forschungsprojekte auswerten. Hierzu gibt es erste Empfehlungen, die dahin gehen, dass einerseits ein weiteres Gutachten über mögliche gesundheitliche Gefährdungen eingeholt werden soll, andererseits soll bundesweit erreicht werden, dass der Air Taser rechtlich gleich lautend eingestuft wird, entweder wie in einigen Ländern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder, wie wir es derzeit in Baden-Württemberg vorgesehen hätten, als Schusswaffe.
Innenminister Thomas Schäuble wäre eine bundeseinheitliche Regelung am liebsten. Auf die könnte er sich berufen und die notwendigen Erweiterungen und Änderungen des baden-württembergischen Polizeigesetzes dann umsetzen. Doch solch ein Vorgehen habe wohl keine Chance, meint dagegen Max Nagel, der Vorsitzende des Innenausschusses im baden-württembergischen Landtag.
Ich würde sagen, dass es hier nicht machbar sein wird, eine einheitliche Bundesregelung zu kriegen. Die Unterschiede sind zu groß, und vor allen Dingen ist auch der Diskussionsstand so am Anfang, dass ich in absehbarer Zeit hier nicht Beschlüssen rechnen, gar mit einer gemeinsamen Erklärung, dass man das, so wie in Sachsen jetzt passiert, in die Polizeiordnung mit aufnimmt.
Zunächst soll im zuständigen Unterausschuss "Recht und Verwaltung" der Landes-Innenministerkonferenz eine Lageeinschätzung aller sechzehn Bundesländer vorgenommen werden. Dieser Abstimmungsprozess wird mindestens drei bis vier Monate erfordern und vermutlich auch nicht für ein klares Bild sorgen, weil einige Bundesländer wiederum die weiteren Entwicklungen in Baden-Württemberg abwarten wollen.
Außerdem sollen die Kritiker und Skeptiker des Tasers und anderer nicht-letaler Waffen durch weitgehende Zugeständnisse in der Erprobungsphase mit ins Boot geholt werden. Reiner Möller aus dem Stuttgarter Innenministerium muss da eine Menge Überzeugungsarbeit leisten.
Die Erprobung würde, sofern wir die dann noch für erforderlich halten, ausschließlich beim Spezialeinsatzkommando der Polizei Baden-Württemberg erfolgen. Wir würden hier eine wissenschaftliche Begleitung herbeiziehen. Wir würden ferner nach dem jetzigen Sachstand davon ausgehen, dass der Air Taser nur dann zum Einsatz kommen kann, wenn die Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs rechtlich zulässig wären. Wir hätten dann ferner vorgesehen, dass der Einsatz nur von Einsatzkräften erfolgen kann, die umfassend in die Wirkungs- und Funktionsweise des Geräts eingewiesen sind und dass zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, wie beispielsweise dass ein Notarzt et cetera vor Ort ist.
Noch in den Sommermonaten 2004 könnte die Erprobung des Tasers internen Überlegungen aus dem Innenministerium zufolge auf Baden-Württembergs Straßen beginnen.
Eigentlich war das schon viel früher geplant. Doch nach dem Geiseldrama am 23. Oktober 2002 im Moskauer Musical Nord-Ost verloren nicht-letale Waffen in ganz Europa erheblich an Akzeptanz: Trotz des Einsatzes eines angeblich nicht tödlichen Gases starben zahlreiche Menschen. Max Nagel fasst die Stimmungslage nach dem Moskauer Geiseldrama so zusammen:
Es hat bisher auch keinen Grund dafür gegeben, wo es Einsätze gegeben hätte, dass man sagt, es wäre gut, wenn man so ein Mittel gehabt hätte. Ich habe ja auch mit Fachleuten aus den Ministerien und von der Polizei gesprochen. Auch dort sah man keine Notwendigkeit, zumindest keine dringende Notwendigkeit, sich mit solchen Mitteln zu befassen. In Baden-Württemberg ist man bisher ausgekommen, das ist das einzige, was eingesetzt wird, das sind Wasserwerfer, denen man auch Reizgas beifügen kann. Das wäre zum Beispiel bei Demonstrationen, die gewalttätig ausarten. Andere Gase oder sonstige Mittel hat man bisher nicht angedacht, ich glaube der Einsatz solcher Mittel ist mit zu viel Risiken verbunden, siehe Moskau.
Auf den Prüfstand geriet durch diese Debatte auch das Pfefferspray, das in Baden-Württemberg eingesetzt werden darf. Kritiker bemängelten, dass es durchaus möglich sei, dass Kontaktlinsenträger beim Einsatz von Pfefferspray gesundheitliche Schäden davon tragen könnten. Im Stuttgarter Innenministerium reagierte man darauf sofort und versuchte, die emotional geführte Diskussion wieder auf eine sachliche Grundlage zu bringen. Das Lehrteam beim Bereitschaftspolizeipräsidium untersuchte die Pfeffersprayeinsätze des Jahres 2001 und kam zu dem Ergebnis:
"Zahlreiche Situationen, die zu eskalieren drohten, konnten durch den Einsatz von Pfefferspray geklärt werden. Ohne das nicht-letale Waffen Pfefferspray wäre in nicht wenigen Situationen nur der Schusswaffengebrauch als einzige Alternative geblieben."
Eine Schlussfolgerung, deren Richtigkeit der Gründungsrektor der Polizeihochschule Sachsens auch aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Für Ulrich Rommelfanger sind solche Überlegungen deshalb durchaus auf den Taser übertragbar.
Als Distanzeinsatzmittel bei der Gefährdung von Polizeibeamtinnen und -beamten und beim Einschreiten gegen bewaffnete Personen kann man da schon die Gefährdung minimieren, was man so mit einer normalen Schusswaffe nicht kann. Da haben Sie eben nur die Möglichkeit: Schießt man oder schießt man nicht? Schaut man zu oder schaut man nicht zu. Und deshalb gibt es da schon eine Stufe, die ich positiv sehe, nicht als Eskalationsstufe, sondern als Stufe des verhältnismäßigen Einsatzes sehe ich das. Man hat eine Stufe mehr, um flexibel reagiere zu können.
Aber diese erweiterten Handlungsspielräume und Möglichkeiten müssen vorbereitet werden. Und da haben die Innenpolitiker und die Führungskräfte der Polizei noch Hausaufgaben zu erledigen. Dr. Klaus-Dieter Thiel vom Fraunhofer-Institut Chemische Technologie meint:
nicht-letale Wirkmittel können und dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen im Zusammenhang gesehen werden mit der Ausbildung der Ordnungskräfte, mit den Einsatzgrundsätzen, aber auch mit ethischen Aspekten, soziologischen Aspekten, rechtlichen vor allen Dingen, medizinischen auch, kulturellen - diese ganzen Aspekte sind alle wichtig für NLW, für die Technologie. Wir dürfen die NLW-Technologie nicht allein sehen.
Daran krankt die Diskussion über nicht-letale Wirkmittel auch nach Einschätzung des Innenpolitikers Max Nagel. Er wünscht sich mehr Transparenz seitens des Stuttgarter Innenministeriums und eine viel intensivere Kommunikation und Diskussion mit den zuständigen Gremien des Landtags bereits im Vorfeld der politischen Arbeit an Entwürfen oder Anträgen zum Umgang mit nicht-letalen Waffen. Max Nagel schlägt vor:
Jedes Land sollte zunächst einmal den Bedarf abklären, abklären, was ist an Mitteln da. Man kann da sicherlich auch intensiv mit dem Fraunhofer-Institut in die Diskussion eintreten. Aber ich würde Wert darauf legen als Parlamentarier, als Mitglied des Innenausschusses, dass ich da sehr dezidiert informiert werde, was da möglich ist, was machbar wäre und wann und wo es zum Einsatz kommen sollte.
Der Forschungsbedarf ist enorm, außerdem müssen die gesicherten Ergebnisse in die Aus- und Fortbildung der Länderpolizeien möglichst schnell einfließen. Eine Aufgabe, die Dr. Ulrich Rommelfanger bei den Fachhochschulen der Polizei angesiedelt sieht:
Bei der Fortbildung muss man in die Bedienung dieser nicht-letalen Wirkungswaffen einweisen. Man muss die Wirkungsweise, die medizinischen Risiken des Einsatzes, muss man dort erläutern. Und ansonsten muss man wie beim normalen Schusswaffengebrauch diese Waffe üben, das heißt in Schießübungen et cetera, und dass man eben rechtlich absichert, wann darf es zum Einsatz der Waffe kommen, wann darf es nicht zum Einsatz der Waffe kommen, das muss alles an diesen Hochschulen geleistet werden.
So wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis die Polizisten in den Ländern noch andere nicht-letale Waffen nutzen können. Früher oder später, hofft jedoch Ulrich Rommelfanger, werden sich die Innenminister der Länder auf ein Konzept einigen. Vielleicht ja schon bei der kommenden Sitzung, Ende dieser Woche in Jena.
Polizei ist nun mal Ländersache, insoweit ist es völlig normal und üblich, dass die Polizeien erst einmal intern versuchen, diese Sache zu regeln und auch Grundsätze im Land abzustimmen, um es dann in der Innenministerkonferenz mit den anderen Bundesländern abzustimmen. Ich gehe davon aus, dass die Innenminister schon noch zu einer gemeinsamen Linie finden werden.