Zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen müssen künftig mit Warnhinweisen versehen sein - nicht nur mit den bereits bekannten Texten, sondern auch großen Bildern. Zurzeit machen Warnhinweise etwa 30 bis 40 Prozent der Verpackungen aus. Ab Ende Mai müssen die Hersteller ihre Produktion umstellen. Bisher produzierte Ware darf aber noch ein Jahr lang verkauft werden, heißt es in dem Gesetz.
Aromastoffe in Tabakprodukten werden künftig ganz verboten. Nur für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Neu sind auch Regelungen für "E-Zigaretten", bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es auch Werbeverbote geben. Ziel sei es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abzuhalten.
Tabakindustrie sieht Probleme bei der Umstellung
Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine EU-Vorgabe um, die schon seit dem Jahr 2014 gilt. Demnach müssen die Mitgliedsländer die Regelungen bis spätestens zum 20. Mai 2016 umsetzen. Die Tabakindustrie hatte mehrfach einen Aufschub der Vorgaben gefordert und sich dabei auf Probleme bei der Umstellung der Produktion berufen, auch weil die Behörden in Brüssel Vorgaben für die Warnhinweise erst spät geliefert habe.
Für das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) erscheint es "nicht plausibel, dass die Hersteller nicht in der Lage sein sollten, sich auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben technisch einzustellen". Denn in zahlreichen anderen Ländern seien kombinierte Warnhinweise seit Jahren verpflichtend, argumentieren die DKFZ-Experten.
Den Grünen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Der Sprecher für Drogen und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion, Harald Terpe, warf der Regierung vor, noch immer wirtschaftliche Interessen der Tabakindustrie wichtiger zu nehmen als eine wirksame Tabakprävention.
(pr/fwa)