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Online-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen
Durchbruch bei Telemedienauftrag

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen neuen Telemedienauftrag geeinigt. ARD, ZDF, Deutschlandradio und BDZV zeigen sich mit dem Kompromiss zufrieden, aber in der Praxis werde es noch viel Gesprächsbedarf geben, glaubt der Medienjournalist Christoph Sterz im Gespräch mit @mediasres.

Christoph Sterz im Gespräch mit Antje Allroggen |
    Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks, Thomas Bellut, Intendant des ZDF und Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios lachen vor einer Pressekonferenz zur Reform des Telemedienauftrags.
    Glückliche Gesichter überall bei der Pressekonferenz zur Reform des Telemedienauftrags. (Ralf Hirschberger / dpa)
    "Da waren oft die Wort Durchbruch zu hören, Vertrauen, Dank, Freude oder auch Befreiungsschlag", beschreibt Medienjournalist Christoph Sterz die Pressekonferenz zur Reform des Telemedienauftrags in Berlin. Eine Pressekonferenz, bei der die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie der Vorsitzende des Verlegerverbands BDZV harmonisch Seite an Seite saßen, denn mit dem Kompromiss zum neuen Telemedienauftrag scheinen sie alle leben zu können.
    "Die Sieben-Tage-Regel fällt - das bedeutet, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft selber entscheiden können, wie lange die Audios und Videos in den Mediatheken bleiben", so Sterz. Das müsse laut Entwurf allerdings jeweils im Einzelfall entschieden werden und noch ausgestaltet werden.
    Darüber hinaus wurde ein zentraler Streitpunkt der letzten Monate, die sogenannte "Presseähnlichkeit" der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote, geklärt.
    Presseähnlichkeit, Sieben-Tage-Regel, Schiedsstelle
    Mathias Döpfner, der Vorsitzende des BDZV, beschreibt die Einigung so: "Entscheidend ist, dass der Großteil der Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender auf den ersten Blick unterscheidbar ist und einen anderen Schwerpunkt hat. Dann müssen keine Worte gezählt werden. Wenn es eine Breaking-News gibt wird auch keiner den öffentlich-rechtlichen Sendern verbieten, die erstmal im geschriebenen Wort zu verbreiten."
    Das entscheidende sei, so Döpfner, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote und diejenigen der Verleger kein Nutzungsäquivalent seien.
    Außerdem soll laut dem neuen Telemedienauftrag eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Verlegern und Öffentlich-Rechtlichen eingerichtet werden, die paritätisch besetzt werden soll.
    Dort werde es in der Praxis noch viel Gesprächsbedarf geben, so Christoph Sterz - trotzdem sei heute eine sehr wichtige Entscheidung getroffen worden.