
Pflanzliche Heilmittel, die Schöllkraut enthalten, stehen schon seit Längerem in Verdacht, in seltenen Fällen Leberschäden verursachen zu können. Bereits 2008 hatte das Bundesinstitut für Arznei- und Medizinprodukte Hersteller von Arzneimitteln mit mindestens 2,5 Mikrogramm Schöllkraut pro Tagesdosis aufgefordert, Warnhinweise auf dem Beipackzettel aufzubringen. Schwangere und stillende Frauen, Menschen mit Lebererkrankungen und bei Anzeichen einer Leberschädigung sollten solche Mittel nicht einnehmen.
Das Magen- und Darmmittel Iberogast enthält unter anderem Schöllkraut, auf dem Beipackzettel allerdings fehlen die Warnhinweise vor möglichen Leberschäden.
"Die Nutzen-Risiken-Bewertung steht bei diesen ganzen Phytopharmaka auf tönernen Füßen", sagte Bernd Mühlbauer, Direktor des Institutes für Klinische Pharmakologie am Klinikum Bremen-Mitte im Dlf. Bisher lägen nur Studien mit geringen Patientenzahlen vor. In der wissenschaftlichen Welt gelte die Wirkung auch deshalb als unsicher. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte man deshalb auf Mittel mit dieser Substanzen verzichten.