Richterin Heike Hartmann-Garschagen begründete die Einstellung damit, dass es aufgrund des großen zeitlichen Abstands keine ausreichenden Beweise für die Tat gebe. Zeugen zu befragen sei weitgehend nicht mehr möglich gewesen. Der heute 92-jährige Siert Bruins war angeklagt, zusammen mit einem Vorgesetzten den niederländischen Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema auf einer fingierten Flucht erschossen zu haben. Siert hatte die Tat bestritten.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte noch im Dezember eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Aufgrund der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass sich der Angeklagte des Mordes an dem holländischen Widerstandskämpfer Dijkema schuldig gemacht habe, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Der Angeklagte, damals Angehöriger des Sicherheitsdienstes der Nazis im niederländischen Delfzijl, habe zumindest die Erschießung mit ermöglicht und sich damit zum Mittäter eines Mordes gemacht.
Jahrzehntelang unbehelligt
Bruins war bereits 1949 von einem niederländischen Sondergerichtshof wegen drei Erschießungen in Abwesenheit zum Tode verurteilt und 1980 in Deutschland in einem anderen Fall wegen Beihilfe zum Mord zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Der Nazi-Jäger Simon Wiesenthal hatte ihn 1978 in der sauerländischen Kleinstadt Breckerfeld aufgespürt, nachdem Bruins jahrzehntelang unbehelligt am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets gelebt hatte. Er hatte seinen Namen geändert. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte seine Auslieferung an die Niederlande seinerzeit ab, weil er seit 1943 Deutscher sei - Grundlage für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft während der deutschen Besatzung der Niederlande war ein Erlass Adolf Hitlers.