Die Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks sind zu staatsnah. Zu diesem Ergebnis kommt die Otto-Brenner-Stiftung. So hat der MDR-Rundfunkrat einen Mitgliederanteil mit politischen Hintergrund von 35 Prozent, der MDR-Verwaltungsrat sogar von 43 Prozent. Eigentlich sollen sich diese Gremien aus den gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammensetzen und staatsfern sein. Doch bei Wahl des Rundfunkrates am 8. Dezember wurden gleich zwei wichtige Positionen von Vertretern aus den Reihen der CDU gewählt: Steffen Flath als Vorsitzender und Erhard Weimann als Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen. Das ist zu viel Staatsnähe und schlecht für die Wirkung des MDR-Rundfunkrates befürchtet Markus Schlimbach vom DGB, der ebenfalls im Gremium sitzt.
"Der eine, der Vertreter der Landesregierung ist und damit schon qua Amt ein Vertreter des Staates ist, die Landesgruppe Sachsen führt; und der andere als langjähriger CDU-Fraktionsvorsitzender, als Kultusminister des Landes in vielen Funktionen der CDU schon gewesen ist - das ist kein gutes Signal für den MDR und ist gerade jetzt vor dem Hintergrund, dass er den ARD-Vorsitz übernimmt eben auch kein gutes Signal für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
"Mich hat diese Ablehnung überrascht"
Kritik an der Wahl zum Vorsitzenden des Rundfunkrates kommt aber nicht nur vom DGB, sondern auch von verschieden politischen Parteien, wie Linke oder Grüne. Doch Steffen Flath kann die Kritik an seiner Person nicht verstehen.
"Es hat mich diese Ablehnung überrascht. Ich habe wohl gewusst, dass es da ein Urteil zu den Aufsichtskontrollgremien des ZDF gegeben hat. Aber ich habe mich nicht näher damit beschäftigt. Jetzt habe ich mir das angeschaut, jetzt weiß ich, dass ich nach der Einstufung eine staatsnahe Person bin. Richtig verstehen kann ich es nicht. Es ist acht Jahre her, wo ich der Landesregierung angehört habe. Ich habe mein Landtagsmandat freiwillig aufgegeben nach 20 Jahren im letzten Jahr."
Keine Einigung für geänderten MDR-Staatsvertrag
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Staatsferne des ZDF sind auch die ARD-Anstalten gefordert. Doch bisher konnten sich die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht auf eine Änderung des MDR-Staatsvertrages einigen. Die bisherigen Verhandlungen zwischen den Ländern sind gescheitert und so gilt der Vertrag von 1991. Falk Neubert von der Linken im sächsischen Landtag sieht hier dringenden Handlungsbedarf, auch weil sich die gesellschaftlich relevanten Gruppen geändert haben.
"Das eine ist die Frage von Staatsferne, wo die Quote auch überschritten wird. Die andere Frage ist die Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Also der MDR-Rundfunkrat ist der Rundfunkrat mit dem schlechtesten Frauenanteil bundesweit."
Gremienvorsitz in der ARD
Für eine Neuverhandlung des Vertrages ist derzeit die sächsische Staatskanzlei zuständig. Doch einen offiziellen Zeitplan für die Prüfung des Vertrages gibt es nicht. Besonders brisant: Der neu gewählte MDR-Rundfunkrat übernimmt ab kommenden Jahr auch den Gremienvorsitz in der ARD. So erhält Steffen Flath auch hier eine herausgehobene Stellung.
"Ich war jetzt anderthalb Jahre Mitglied im Finanzausschuss. Dort weiß ich, dass andere Länder durchaus auch von Sachsen lernen können. Das hören vielleicht nicht so gern. Vielleicht sollte ich mich da erst einmal zurückhalten. Ich schaue mir das mal alles an. Aber ich denke, dass ich in zwei Jahren wenn ich die Aufgabe bewältigt habe ein ganzes Stück schlauer bin. Und vor allem mich in Bereichen auskenne, die ich bisher überhaupt nicht beackert habe."