
Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden, das höchste deutsche Gericht. Das Gericht sagt: Die Daten von Menschen, die ein Handy oder das Internet benutzen, müssen besser geschützt werden.
Es geht um Informationen über einen Telefon-Aschluss oder einen Internet-Anschluss. Dazu gehören der Name, das Geburts-Datum, die Telefon-Nummer. Dazu gehört auch die IP-Adresse. Wenn man mit einem Computer im Internet surft, dann hat der Computer so eine IP-Adresse.
Die Richter sagen: Polizei und Geheim-Dienste dürfen wichtige Daten abfragen. Zum Beispiel, um einen Verbrecher oder eine Verbrecherin zu finden. Aber das Gesetz dafür muss strenger werden. Das heißt: Es muss zum Beispiel eine konkrete Gefahr geben, damit Ermittler die Daten bekommen dürfen.