Laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die unserem Hauptstadtstudio vorliegt und über das die "Süddeutsche Zeitung" zuerst berichtet hat, sind von den 2015 im sogenannten EASY-System, dem System zur Erstverteilung von Asylsuchenden, registrierten, 13 Prozent nicht in den ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtungen aufgetaucht.
Im EASY-System sind im vergangenen Jahr rund 1,1 Millionen Menschen registriert worden, allerdings werden hier keine personenbezogenen Daten gespeichert. Gründe für das Verschwinden der Menschen könnten laut Ministerium sein, dass Menschen zurück in ihr Heimatland oder in einer anderes Land weiter gereist sind oder auch in die Illegalität abgetaucht sind. Es kann bei der Registrierung auch zu Mehrfachregistrierungen kommen, sodass die Registrierungszahlen auch deshalb höher liegen, als die tatsächliche Zahl der Asylbewerber.
Den Asylantrag kann ein Flüchtling erst stellen, wenn er oder sie registriert worden ist. In Zukunft soll jedoch jeder Flüchtling einen Ankunftsnachweis erhalten. Das soll dem Phänomen entgegenwirken..
"Indem nämlich zukünftig durch Ausgabe dieses Ankunftsnachweises und vor allem auch durch eine negative Anreizwirkung, die gesetzlich jetzt vorgesehen ist, wenn ein Flüchtling sich nicht an den Ort begibt, an den er verteilt wurde, entsprechende Leistungseinbußen hinzunehmen hat, die genau aus unserer Sicht, pass genau, dieses Problem adressieren und in Zukunft dazu beitragen werden, dass dieses Phänomen jedenfalls viel viel kleiner wird",
sagte Johannes Dimroth, Sprecher des Innenministeriums heute in Berlin.
Ein System für alle Behörden
Bei dem Ankunftsnachweis werden die Daten in einem gemeinsamen System gespeichert, auf das von allen zuständigen Stellen zugegriffen werden kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass man weiß, wer ins Land kommt und auch Doppelregistrierungen vermieden werden. Nur mit einem solchen Ankunftsnachweis kann ein Asylantrag gestellt werden. Auch ist er die Voraussetzung für Leistungen. Weitere Verschärfungen in der Asylpolitik wurden bereits gestern im Bundestag verabschiedet.
Das Asylpaket II enthält unter anderem die Einrichtung spezieller Aufnahmezentren für diejenigen mit geringer Bleibeperspektive und die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für diejenigen mit subsidiärem Schutz, auch für Syrer.
Heute passierte das Asylpaket auch den Bundesrat. Es war allerdings nicht zustimmungspflichtig. Jedoch hätte die Länderkammer die Verabschiedung durch einen Einspruch verzögern können.
Anders verhält es sich mit zukünftig geplanten Maßnahmen, die Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier, CDU heute in der ARD noch mal darlegte.
"Es gibt jetzt zwei große Regelunge, die noch mal anstehen. Das eine ist der Gesetzentwurf zu den sicheren Herkunftsländern. Flüchtlinge aus Marokko, Algerien, Tunesien werden in Deutschland zu weit über 95 Prozent nicht anerkannt, deshalb sollen diese Länder sichere Herkunftsländer werden. Und das Zweite, ist, dass wir auch über Wohnsitzauflagen reden, wenn es darum geht, dass anerkannte Flüchtlinge in der ersten Zeit keine Arbeit finden."
Widerstand bei den Ländern
So Altmaier. Vor allem bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten gibt es noch Widerstand bei den Ländern, die dem zustimmen müssen. Die Große Koalition plant zudem ein Integrationspaket, dass nach Angaben der SPD noch Ende März ausgearbeitet sein soll.
Die SPD will außerdem mehr Geld in Projekte investieren, von denen alle profitieren. So forderte SPD-Chef Sigmar Gabriel im ZDF gestern ein Solidaritätsprojekt für Deutschland. Es müsse mehr Geld für sozialen Wohnungsbau und mehr Kita-Plätze für alle geben. Außerdem müssten geringe Renten aufgestockt werden. Das sei konkrete Politik in Deutschland, die sich ändern müsse.