"Wir sehen hier auf der Südseite ist die Kita im Prinzip vollverglast; das dient dazu, dass die winterliche Sonne tief in das Gebäude eindringen kann und direkt Heizenergie spart."
Ralph Wortmann ist mächtig stolz. In Dortmund war sein Ingenieurbüro beauftragt, energiesparende Maßnahmen für eine neue Kindertagesstätte zu entwickeln. Die Stadt Dortmund wollte beim Neubau einen Energiestandard umsetzen, der die aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern deutlich darüber hinaus geht.
"Die ist hervorragend gedämmt, mit Dreischeibenverglasung, mit wirklich sehr dicken Dämmpaketen. Die ganze Belüftung funktioniert. Natürlich kann man mit Fenstern noch lüften, aber es ist so vorgesehen, 80 bis 90 Prozent der Wärme wieder zurückzugewinnen, über die Lüftung - und es ist trotzdem die ganze Zeit frische Luft."
Ein Gebäude, das Energie produziert
Ralph Wortmann überwacht den Betrieb seit einigen Monaten. Herausgekommen sei ein Plusenergiehaus, das durch die Solarstromanlage sogar einen Überschuss an Energie produziert.
"Wenn man das Ganze kurzfristig betrachtet, kann sich das nicht rechnen, aber man spart ja die ganze Zeit Energie. Das heißt, die Kita verbraucht bilanziell keine Energie, sondern die erzeugt sogar mehr, als sie verbraucht. Es ist machbar, auch bei Wohngebäuden."
Die Dortmunder Kita erfüllt schon die Anforderungen an künftige Niedrigstenergiegebäude, die der Bundestag erst noch als Gesetz beschließen muss: Das GebäudeEnergieGesetz (GEG), in dem die verschiedenen Energieeinspargesetze gebündelt werden sollen. Es gilt dann für alle Neubauten, erklärt der Experte des Öko-Zentrums Hamm, Jan Karwatzki.
"Das ist ein Standard, den die EU-Richtlinie für alle neuen Gebäude ab 2021 vorschreibt. Und für alle neuen Gebäude der öffentlichen Hand ab 2019. Die EU-Richtlinie spricht da von einem fast Null-Energie-Gebäude, was eben sehr wenig Energie benötigt und diese zum großen Teil aus erneuerbaren Energien deckt."
Das Ziel: keine Zulieferung von Energie
In Deutschland scheiterte ein erster Entwurf nach Bedenken der CDU/CSU. Die EU-Richtlinie schreibt künftig keine Maßnahmen explizit vor, wie etwa bestimmte Dämmmaßnahmen. Alleiniges Ziel soll bei Neubauten sein, dass möglichst keine Energie mehr zugeliefert werden muss. Dies zu erreichen, sei selbst bei Altgebäuden wirtschaftlich möglich. Schon heute würden viele sanierte Gebäude die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung, EnEV, unterschreiten.
"Viele Leute machen bei der Sanierung mehr, als die EnEV fordert, und sie würden es ja nicht tun, wenn es totaler Quatsch und unwirtschaftlich wäre. Das Gleiche ist im Neubau der Fall; im Neubau haben wir jetzt zu Anfang 2016 eine Verschärfung der EnEV bekommen. Trotzdem wurden mehr als die Hälfte aller neuen Wohneinheiten im letzten Jahr eben noch besser als EnEV gebaut."
Immer wieder gibt es aber auch Kritik an den zugrunde liegenden Berechnungen. Der bei Verkauf oder Vermietung vorgeschriebene Energieausweis für Wohngebäude nennt teils einen höheren Energiebedarf, als tatsächlich verbraucht wird.
"Das Nutzerverhalten spielt eine große Rolle"
"Die Berechnungen des Energiebedarfs bewerten immer das Gebäude und nicht das Nutzerverhalten", erklärt Jan Karwatzki. "Das ist beabsichtigt so, diese Diskrepanz ist bekannt und man kann damit auch umgehen. Man kann das insbesondere bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Sanierungsmaßnahmen sehr schön rausrechnen, indem man einen sogenannten Verbrauchsabgleich macht. Also: Nicht nur auf den Bedarf schaut, sondern auch auf den gemessenen Verbrauch."
Kritiker beharren darauf, der Bedarf an Energie werde durch die Vorschriften künstlich hochgerechnet, damit eine Wärmedämmung wirtschaftlich erscheine. Doch nach einer Studie der deutschen Energie Agentur DENA tauchen solche Diskrepanzen in erster Linie bei älteren Gebäuden auf, die oft nur zum Teil bewohnt und beheizt werden. Dies bestätigt auch Krawatzki vom Öko-Zentrum Hamm.
"Bei diesen Gebäuden - also klein, alt und unsaniert -, da spielt das Nutzerverhalten eine große Rolle. Da kann ein Benutzer, der sehr sparsam heizt, einen sehr geringen Verbrauch erreichen und damit einen Energieausweis produzieren, der vielleicht für einen Käufer, der das Gebäude dann normal nutzen möchte, nicht besonders aussagekräftig ist."
Ob die neue Bundesregierung einen mehrheitsfähigen Entwurf für das neue GebäudeEnergieGesetz rechtzeitig vorlegt, um es wie geplant ab 2019 für öffentliche Gebäude in Kraft zu setzen, ist ungewiss. Private Wohnneubauten sollen in jedem Fall erst ab 2021 betroffen sein.