Ein Bundespolizist hatte in einem internen Bericht aus der Silvesternacht, der dem DLF vorliegt, geschrieben, manche Ausländer hätten "mit einem Grinsen im Gesicht" ihre "Aufenthaltstitel" zerrissen und behauptet: 'Ihr könnt mir nix, hole mir Morgen einen Neuen.'"
Der Kölner "Express" zitiert zudem aus dem Bericht eines "Einsatzhundertschaft-Führers": "Bei durchgeführten Personalienfeststellungen konnte sich der überwiegende Teil der Personen lediglich mit dem Registrierungsbeleg als Asylsuchender des BAMF ausweisen". Ausweispapiere hätten in der Regel nicht vorgelegen.
Erster Schritt BüMA
Nachfragen des Deutschlandfunks ergaben, dass man beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst nicht weiß, um welche Art "Registrierungsbeleg" es sich gehandelt haben könnte. Denn bei der Asylantragstellung stehe chronologisch die "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender", kurz BüMA, an erster Stelle. Die werde aber nicht vom BAMF ausgestellt, sondern von den Ländern.
Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW hält es theoretisch für möglich, dass ein derartiges Dokument - etwa bei Verlust - mehrfach beantragt werden kann. Allerdings nur, wenn bei der ersten Registrierung keine Fingerabdrücke genommen wurden. Naujoks sagte dem DLF aber auch: "In Nordrhein-Westfalen haben wir kein funktionierendes System."
BAMF stellt Aufenthaltsgestattung aus
Auf die BüMA folgt die Aufenthaltsgestattung. Laut BAMF werden bei dieser Registrierung zahlreiche Merkmale aufgenommen: persönliche Daten, Fingerabdrücke, Foto. Zudem findet ein Abgleich mit der BKA-Datenbank statt. Besondere Auflagen sind allerdings nicht an dieses Dokument geknüpft, so die BAMF-Sprecherin. Auch wenn beispielsweise Fragen zur genauen Herkunft des Antragstellers noch zu klären sind, erhalte er die Aufenthaltsgestattung. Und auch bei Verlust würde sie ersetzt - dabei würden die zuvor aufgenommenen Daten laut BAMF überprüft.
Der sogenannte Aufenthaltstitel - also das Dokument, das laut Polizeibericht zerrissen wurde - steht nur denjenigen zu, die ihr Asylverfahren hinter sich haben. Dabei handelt es sich um ein Ausweisdokument im Scheckkartenformat mit Chip, kann also vermutlich gar nicht zerrissen werden. Laut Brigitte Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW ließe er sich aber - ähnlich dem deutschen Personalausweis - bei Verlust ersetzen.
Wurde bei den Beschreibungen aus der Silvesternacht also einfach begrifflich nicht sauber getrennt? Die Kölner Polizei wollte sich zu den Äußerungen des Bundespolizisten über zerrissene "Aufenthaltstitel" nicht äußern. Ein Sprecher bestätigte aber, dass sich am Hauptbahnhof Personen mit Dokumenten des BAMF ausgewiesen hatten. Ob sie echt gewesen seien, lasse sich nur mittels Überprüfung entscheiden.
Echtheit der Dokumente unklar
Recherchen des WDR-Journalisten Oliver Köhler zufolge reisen Mitglieder krimineller Banden häufig als Flüchtlinge ein: "An der deutschen Grenze geben sich diese jungen Leute häufig als Syrer aus, weil sie wissen, dass Syrer gute Chancen haben, in Deutschland Asyl zu bekommen." Die Dolmetscher stellten dann fest, dass diejenigen kein syrisches, sondern maghrebinisches Arabisch sprechen. Die Ausrede sei dann, dass man mit den Eltern in jungen Jahren aus Syrien in den Maghreb ausgewandert sei, so Köhler in der "Aktuellen Stunde" im WDR.
Auch das BAMF weiß von dem Problem, dass sich Flüchtlinge als Syrer ausgeben, um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Unter anderem aus diesem Grund werde seit diesem Jahr wieder in jedem Einzelfall die Herkunft überprüft.