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Staatsleistungen
Muss das Verhältnis zwischen Staat und Kirche überdacht werden ?

Eigentlich ist alles klar geregelt: Staat und Kirche in Deutschland sind getrennt, festgehalten im Grundgesetz und durch Verträge mit dem Vatikan beziehungsweise der Evangelischen Kirche. Dennoch gibt es immer wieder Kritik und Diskussionen.

Von Petra Ensminger und Michael Roehl (Moderation) |
    Ein Holzkreuz mit Jesusfigur steht auf dem Friedhof Hochmutting in Oberschleißheim (Bayern).
    Brauchen wir insgesamt ein neues Gleichgewicht zwischen Staat und Kirche? (picture alliance / dpa / Foto: Inga Kjer/dpa)
    Denn die Kirchen genießen Privilegien, die auch mit dem Fall des früheren Limburger Bischofs Tebartz-van-Elst wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten sind. Die Ausnahmen im kirchlichen Arbeitsrecht werden ebenso diskutiert wie die Staatsleistungen, die die Bundesländer aufbringen: Rechtsansprüche aus alten Zeiten und bis ins Grundgesetz hinein garantiert.
    Können sie gekürzt oder gar gestrichen werden? Brauchen wir insgesamt ein neues Gleichgewicht zwischen Staat und Kirche, auch weil unsere Gesellschaft immer vielfältiger wird?
    Unsere Studiogäste:
    • Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU
    • Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros Berlin
    • Volker Beck, MdB, Bündnis 90/Grüne, Sprecher für Religionspolitik
    • Prof. Dr. Ulrich Willems, Institut für Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
    Sie können sich beteiligen. Die kostenfreie Telefonnummer unter der Sie uns zwischen 10.10 und 11.30 Uhr erreichen: 00800 4464 4464, oder mailen Sie an: laenderzeit@deutschlandfunk.de.