Die Bundesländer fordern ARD, ZDF und Deutschlandradio auf, ihre im September 2017 vorgelegten Vorschläge für eine Strukturreform bis Mitte April zu überarbeiten und zu ergänzen. Das geht aus einem Beschluss der Rundfunkkommission vor, der dem Deutschlandfunk vorliegt.
Die Bundesländer wollen vor allem weitergehende Informationen zu "aussagefähigen Personalkonzepten" und zu der Frage, welche Beschäftigtenzahlen die Sender mittel- und langfristig anstreben. Außerdem erbitten sie Informationen zu einer "zukunftsfähigen Ausgestaltung des Auftrags" der Öffentlich-Rechtlichen.
Welche Einsparpotentiale sehen die Sender?
Zudem verlangen die Bundesländer nähere Informationen, welche strukturellen Veränderungen zu Einsparungen führen könnten. Dazu gehören zum Beispiel einheitliche Abrechnungssysteme und gemeinsame Produktionsstätten. Bezogen auf die ARD wollen die Länder wissen, was sich strukturell verändern muss, damit die ARD zu einem "crossmedialen Medienverbund" werden kann.
Die Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschäftigt schon seit längerer Zeit die Medienpolitiker in Deutschland. Im vergangenen Herbst hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio Vorschläge gemacht, wie die Sender besser zusammenarbeiten können. Ziel ist es, dass der Rundfunkbeitrag, aus dem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert werden, langfristig stabil bleibt.
Kritik der KEF an Reformvorschlägen
Das Aufsichtsgremium KEF, das auch über die Höhe der Beiträge entscheidet, hat diese Vorschläge geprüft und ein Gutachten an die Bundesländer geschickt.
Die KEF kam zu dem Schluss, dass die Vorschläge wenig weitreichend seien und es bei ARD, ZDF und Deutschlandradio noch deutlich mehr Einsparpotential gebe. Diese Aussagen sind die Grundlage für die jetzige Bitte der Länder an die Öffentlich-Rechtlichen, die Vorschläge noch einmal zu präzisieren.
Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen
Beim Thema "Telemedienauftrag" gab es noch keine Einigung der Ministerpräsidenten.
Es geht vor allem um die Frage, was die öffentlich-rechtlichen Sender online veröffentlichen dürfen. Die Zeitungsverleger verlangen, dass die Angebote nicht presseähnlich sind, also keine umfangreichen Texte auf den Seiten von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgerufen werden können.
Die Neuregelungen werden im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert.