Kinderarmut ist nach der Studie der Bertelsmann-Stiftung wesentlich auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen: Jedes zweite Kind, das Hartz-IV bezieht, lebt mit nur einem Elternteil. Zwei zentrale Gründe dafür, dass Familien mit nur einem Elternteil oft unterhalb der Armutsgrenze lebten, seien nicht gezahlter Unterhalt und Arbeit in Teilzeitjobs. Viele alleinerziehende Mütter arbeiten wegen der Betreuung der Kinder in Teilzeitjobs. Das so erwirtschaftete Einkommen reiche oft nicht aus. Außerdem komme bei drei von vier Kindern kein oder nur geringer Unterhalt an, erklärten die Autoren der Studie.
"In der Regel sind es die Väter, die nicht zahlen", sagte Jörg Dräger vom Vorstand der Bertelsmann Stiftung im ZDF-Morgenmagazin. Hier müsse der Staat zu schärferen Sanktionen greifen. In Großbritannien etwa könne Unterhaltsverweigerern beispielsweise der Führerschein entzogen werden.
Schwesig: Unterhaltsvorschuss verbessern
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach sich als Reaktion auf die Studie für eine Verbesserung des sogenannten Unterhaltsvorschusses aus. Diesen Vorschuss können derzeit Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres erhalten, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Er wird für maximal 72 Monate gezahlt. Diese Altersgrenze solle auf 14 Jahre angehoben werden, so die Ministerin.
Obwohl die Zahl der Alleinerziehenden seit Jahren steigt und mittlerweile jede fünfte Familie eine Ein-Eltern-Familie sei, gelinge es der Familienpolitik bislang nicht, Armut wirksam zu bekämpfen, heißt es in der Studie. Im Gegenteil: Der Anteil der Alleinerziehenden, die als armutsgefährdet gelten, ist 2014 auf 42 Prozent angestiegen, 6,6 Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2005. Der Anteil armutsgefährdeter Paarfamilien ist um 11,7 Prozentpunkte zurückgegangen.
Die Bertelsmann Stiftung legte die gängige Armuts-Definition zugrunde. Danach sind Familien betroffen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben, 2014 lag die Schwelle laut Stiftung für eine Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren bei etwa 1.150 Euro.
(vic/fwa)