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Suizid des Terrorverdächtigen al-Bakr
Generalbundesanwalt gerät in die Kritik

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr im Gefängnis ist eine Diskussion über eine Strafrechtsreform entbrannt. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer fordert eine frühere Überstellung von Terrorverdächtigen nach Karlsruhe. Auch Generalbundesanwalt Peter Frank werden Versäumnisse vorgeworfen.

Von Gudula Geuther | 17.10.2016
    Generalbundesanwalt Peter Frank blickt am 14.12.2015 während der festlichen Veranstaltung zur offiziellen Amtsübergabe an den neuen Generalstaatsanwalt Nötzel in München (Bayern) in die Kamera.
    Generalbundesanwalt Peter Frank. (picture alliance/dpa - Matthias Balk)
    Es steckt wohl eine Portion Kritik am Generalbundesanwalt hinter dem, was Stephan Mayer und Thomas Oppermann sagen. – Auch wenn es der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion nach dem Tod des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in Leipziger Justizvollzug ebenso freundlich formuliert, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende:
    "Und darüber hinaus muss man sich mit Sicherheit auch noch Gedanken machen, ob nicht in solchen Fällen frühzeitiger der Generalbundesanwalt auch die Möglichkeit bekommt, diese Personen auch bei sich in Karlsruhe zu haben."
    "Man muss in der Tat überlegen, ob in vergleichbaren Fällen solche Gefangene nicht gleich zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe gebracht werden."
    Hätten Terrorspezialisten der Bundesanwaltschaft al-Bakr vernehmen müssen?
    Es gibt keine Haft beim Generalbundesanwalt. Auch der sonst bei Terrorverdächtigen oft übliche Flug nach Karlsruhe war in diesem Fall nicht nötig. Denn in der Regel geht es da zum Ermittlungsrichter, der über den Haftbefehl entscheiden muss – hier aber gab es diesen Haftbefehl längst, aus Sachsen. Was die Kritiker meinen ist offenbar, dass die Terrorspezialisten der Bundesanwaltschaft al-Bakr hätten vernehmen sollen. Schon Ende vergangener Woche hatte die Behörde ihr Vorgehen gerechtfertigt: Der Verdächtige sei nach seiner Festnahme zwei Stunden lang vernommen worden. Danach habe er klar gemacht, dass er keine weitere Aussage machen wolle. Dem Grünen Innenpolitiker Konstantin von Notz genügt das nicht:
    "Trotzdem – bei einem so zentralen Zeugen in einem so wichtigen Fall gehe ich einfach davon aus, dass der Generalbundesanwalt trotzdem versucht, mit dem Verdächtigen zu sprechen. Dass das nicht erfolgt ist, das verwundert uns – und da würden wir gern die Hintergründe wissen."
    Gelegenheit dazu wird am Mittwoch im Innenausschuss bestehen. Dann muss Generalbundesanwalt Peter Frank sich auch weiterer Kritik stellen. Er habe zu spät die Ermittlungen übernommen, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker. Und im ZDF kritisierte auch der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster:
    "Der Generalbundesanwalt hat das Ermessen, so einen Fall an sich zu ziehen. Ich halte ihn persönlich für schwerwiegend genug, dass er das von Anfang an leitend gemacht hätte. Der alte Polizist sagt: In schweren Lagen führt man von vorn. Und dann hätte ich mir gewünscht, dass das auch im Zugriffsfall schon so gewesen wäre, bei der Festnahme."
    Die Hürden sind hoch
    In Karlsruhe verweist man dagegen auf die Gesetzeslage. Bei Ermittlungen wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist demnach in der Regel die Landes-Staatsanwaltschaft zuständig. Hat der Fall besondere Bedeutung, kann der Generalbundesanwalt übernehmen. Die Hürden sind hoch, die Entscheidung betrifft auch den späteren gerichtlichen Instanzenweg. Nach dem Fund der großen Mengen an Sprengstoff habe man die besondere Bedeutung bejahen können, so ein Sprecher in Karlsruhe. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki hält die Kritik an Peter Frank ohnehin für verfehlt:
    "Hinter der Aussage steckt ja interessanterweise die Vorstellung, wäre der Selbstmordattentäter nach Karlsruhe verbracht worden, dann hätte der Selbstmord nicht geschehen können. Wenn das richtig ist, dann hätte der auch in Leipzig verhindert werden können. Diejenigen, die jetzt einen Anwurf auf den Generalbundesanwalt machen, erklären damit gleichzeitig das Versagen der sächsischen Behörden."
    Als Lehre aus dem Suizid fordert er vor allem mehr fremdsprachenkundige Psychologen in Gefängnissen, um die Gefährdung der Häftlinge besser beurteilen zu können. Und politisch fordert er Sachsens Justizminister, den CDU-Politiker Sebastian Gemkow, zum Rücktritt auf. Dem widerspricht der CSU-Innenpolitiker Mayer ebenso wie der Generalsekretär der sächsischen CDU Michael Kretschmer. Beide fordern stattdessen eine Fehleranalyse – und zum Beispiel auch für Haftzellen in Sachsen die Möglichkeit der Videoüberwachung.