"Wenn ein Mann - oder eine Frau - von anderen Verwandten als Eltern oder Kind [kalâla] beerbt wird, und er [oder sie] einen Bruder oder eine Schwester hat, erhalten diese je ein Sechstel. Sind es mehrere Geschwister, so teilen sie sich ein Drittel."
Das ist ein Auszug aus Sure 4 Vers 12. Der Vers muss zusammen mit Sure 4 Vers 176 betrachtet werden. Er lautet:
"Sie bitten dich um Auskunft. Sprich: ‚Gott gibt euch Auskunft über die seitliche Verwandtschaft [al-kalâla]: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann erhält sie die Hälfte seiner Erbschaft. Er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Sind es zwei Schwestern, erhalten sie zwei Drittel seiner Erbschaft. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, so steht dem Mann der Anteil von zwei Frauen zu.'"
Beide Verse beziehen sich auf einen kinderlosen Mann oder eine kinderlose Frau, der oder die bei ihrem Tod ein oder mehrere Geschwister hinterlassen hat.
Die Größe des Erbes fällt jeweils unterschiedlich aus: Sure 4 Vers 12 gewährt Brüdern und Schwestern gleiche Teile des Besitzes, ohne ein Drittel zu überschreiten. Sure 4 Vers 176 gewährt die Hälfte des Besitzes einer einzelnen Schwester, zwei Drittel zwei Schwerstern, den kompletten Besitz einem einzelnen Bruder. Sollte es Brüder und Schwestern geben, erbt ein Mann den doppelten Anteil einer Frau.

Muslimische Gelehrte lösten den Widerspruch durch Eisegese auf - also durch Textauslegung, bei der persönliche Ansichten in den Text hineingelesen werden: Als Gott das Wort Bruder oder Schwester in Vers 12 offenbarte, lehrten sie, habe er sich auf Nachkommen aus der mütterlichen Linie bezogen (uterine Verwandte). Als Gott das Wort Bruder oder Schwester in Vers 176 offenbarte, habe er sich auf Nachkommen aus der väterlichen Linie und/oder auf leibliche Geschwister mit denselben Eltern bezogen.
Die Bedeutung des Verwandtschaft-Wortes "kalâla", das nur in diesen beiden Versen vorkommt, war derweil ein Mysterium. Zum Ende des ersten Jahrhunderts islamischer Zeitrechnung berichteten Gelehrte, dass sie die Bedeutung nicht kannten.
Im zweiten Jahrhundert wurden verschiedene Berichte in Umlauf gebracht, die die Aufmerksamkeit in dieser Frage auf den zweiten Kalifen ʿUmar Ibn al-Khattâb lenkten. Laut einigen davon kannte ʿUmar die Bedeutung des Wortes "kalâla" nicht. Laut anderen enthielt er sie der Gemeinde vor. Und wieder andere besagten, ʿUmar habe "kalâla" als Bezeichnung für eine Person definiert, die stirbt, ohne Eltern oder Kinder zu hinterlassen.
Nun denn, ein frühes Koran-Manuskript aus der Französischen Nationalbibliothek (arabisches Manuskript 328) gibt einen plausiblen Hinweis: Demnach stand ursprünglich "kalla" (mit einem gedoppelten "l") im Text und nicht "kalâla" (mit zwei "l"). In den meisten semitischen Sprachen - dazu gehört auch das Arabische - heißt "kalla" Schwiegertochter.
Wenn man also in Sure 4 Vers 12 "kalla" liest, ergibt sich diese Bedeutung: "Wenn ein Mann eine Schwiegertochter oder eine Ehefrau zur Erbin bestellt, und er [oder sie] einen Bruder oder eine Schwester hat, erhalten diese je ein Sechstel."
Der Vers benennt nun die Möglichkeit, eine Frau als Erbin einzusetzen. Zweifellos gab es darüber damals eine heftige Kontroverse. Und genau diese bewirkte eine Änderung des Konsonanten-Gerüsts. So wurde aus "kalla" das neue Wort "kalâla". Es handelt sich hier also um eine Ad-hoc-Bildung - eine spontane Wortschöpfung, der die Bedeutung gegeben wurde: "andere Verwandte als Eltern oder Kind".
Dieses neue Verständnis von Sure 4 Vers 12 warf eine Frage auf: Warum erhalten Geschwister in diesem Vers nur ein Drittel des Besitzes? Zweifellos war es exakt diese Frage, die schließlich die "Offenbarung" von Sure 4 Vers 176 auslöste - einer Überlieferung zufolge der letzte Vers, den Mohammed erhalten hatte.
Bei der Audioversion handelt es sich um eine aus Gründen der Sendezeit leicht gekürzte Fassung dieses Textes.