Jan Frodeno ist erklärter Fan des Anti-Doping-Gesetzes. Der Triathlet – Sieger des Ironman auf Hawaii und 2008 in Peking mit olympischem Gold ausgezeichnet – glaubt auch nach den diesjährigen Spielen: Der organisierte Sport will nicht für Sauberkeit sorgen. Auf der Diskussion im Bundesjustizministerium mahnt er: "...dass die Verbände eindrucksvoll gerade in den letzten Monaten gezeigt haben, wie wenig sie diese Doping-Diskussion interessiert. Rio war für mich als Sportliebhaber ehrlicherweise ein Schlag ins Gesicht."
Verantwortung wegschieben, Schattenseiten verschweigen – deshalb unterstützt Frodeno Anti-Doping-Gesetze wie das, das in Deutschland seit Ende vergangenen Jahres gilt. Vor allem Sportverbände, aber auch einzelne Athleten waren dagegen. Sie fürchteten Regressforderungen, wenn ein staatliches Gericht anders urteilt als die Sportgerichtsbarkeit.
Nun aber will sich der Deutsche Olympischen Sportbund mit dem deutschen Gesetz weitgehend arrangiert haben, sagt Präsident Alfons Hörmann: "Alles, was der Abschreckung und dem gesamten erfolgreichen Anti-Doping-Kampf dient, ist uns willkommen. Unsere Bedenken waren an wenigen Einzelpunkten des Gesetzes festgemacht. Und um zu beurteilen, ob die greifen oder nicht, ist die Zeit von einem Jahr zu kurz."
Möglicher Test bei der Tour
Denn: Es gibt bislang noch kein einziges Urteil auf Basis des neuen Gesetzes. Hörmann nutzt lieber die Gelegenheit, um – wie er sagt – für Chancengleichheit zu kämpfen, nach dem Motto: Wenn schon ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland, dann bitteschön auch anderorts. Beim Gedanken, Anti-Doping-Gesetze in die Welt zu exportieren, trifft sich der DOSB-Präsident dann auch mit dem Bundesjustizminister. Heiko Maas sagt: "Da muss man nicht nach Russland oder nach Afrika gehen. Selbst in Spanien ist, glaube ich, die Kultur im Anti-Doping-Kampf eine völlig andere als bei uns." Hier allerdings sieht der SPD-Politiker wiederum vor allem die Verbände in der Pflicht: "Ich finde ja auch, dass die Vergabe von internationalen Wettbewerben, die Frage, ob es in dem Land, in dem eine große Veranstaltung vergeben wird, ob es dort ein Anti-Doping-Gesetz gibt oder nicht, auch eine Größe sein müsste, die da entscheidungsrelevant ist."
Klar ist: Das deutsche Anti-Doping-Gesetz greift auch, wenn nur Teile einer Veranstaltung deutschen Boden berühren. Der Berliner Strafrechtsprofessor Marin Heger sieht dann auch spätestens mit der Tour de France im nächst Jahr, die in Düsseldorf starten wird, einen Präzedenzfall kommen: "Die Tour de France nächstes Jahr könnte ein durchaus interessanter Anwendungsfall werden. Mal gucken. In der Vergangenheit hätte man sich danach nicht mehr beschweren müssen, dass man keine Fälle hat. Davon gehe ich aus." Gedopte Tour-Fahrer in Düsseldorf müssten den deutschen Staatsanwalt fürchten – egal ob sie aus Deutschland stammen oder nicht.