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Grundgesetz Artikel 102
Die Todesstrafe ist abgeschafft

Grundgesetz Artikel 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Dieter Reis hat Artikel 102 ausgewählt. In seinen Augen bringt dieser Passus das neue Denken des Parlamentarischen Rates von 1949 besonders deutlich zum Ausdruck.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.