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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Streit um die Zwei-Jahres-Verträge

Ein Arbeitsvertrag für zwei Jahre – und dann? Etwa 2,8 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gibt es derzeit in Deutschland. Die SPD will die sogenannte sachgrundlose Befristung abschaffen. Auch die CDU habe sich gegen Missbrauch ausgesprochen, mahnt der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Von Volker Finthammer |
    Demonstration des DGB zum 1. Mai 2017 gegen Zeitarbeit.
    Demonstration des DGB am 1. Mai 2017 gegen Zeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (imago)
    Das aktuelle Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde im Jahr 2001 unter der rot-grünen Bundesregierung in Kraft gesetzt. Und mit der Reform wurde es möglich, Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund in einem befristeten Arbeitsvertrag für maximal zwei Jahre zu beschäftigen.
    Neugegründete Unternehmen dürfen das sogar für maximal vier Jahre und bei älteren Arbeitnehmern über 52 Jahren ist eine Befristung bis zu maximal fünf Jahren zulässig.
    Das hat zu einem deutlichen Anstieg befristeter Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitnehmer über 25 Jahren geführt. Die Zahl der befristeten Verträge ist seit 2001 von 6,8 auf 8,6 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 gestiegen. Dahinter stehen über 2,8 Millionen befristete Verträge.
    Den höchsten Anteil daran haben aber junge Arbeitnehmer im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. In dieser Altersgruppe ist der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Zeitraum von 11,3 auf 18,1 Prozent deutlich stärker angestiegen.
    Gerade wegen zunehmenden Unsicherheiten für diese Altersgruppe fordert die SPD jetzt eine Umkehr.
    "Wir sehen ja, dass gerade junge Menschen sich immer von Befristung zu Befristung hangeln. Da wollen wir gerne eine Antwort darauf haben. Wir wollen Sicherheit geben, wir wollen, dass diese jungen Menschen eine Perspektive entwickeln können."
    SPD will in den Koalitionsverhandlungen nachbessern
    So argumentiert der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil. Deshalb ist die sachgrundlose Befristung eine von drei Punkten, die die SPD in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen nachgebessert wissen will. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, wies die Forderung heute Morgen als rückwärtsgewandt zurück:
    "Wir müssen eine Politik machen, die in die Zukunft führt Und dieses Thema führt nicht in die Zukunft, sondern würde großen Schaden organisieren und deswegen kommt es darauf an, dass wir diesen klaren Blick behalten."
    Die Arbeitgeberverbände verteidigen befristete Beschäftigung, Teilzeit oder Zeitarbeit als Möglichkeit, das Arbeitsvolumen an betriebliche Notwendigkeiten anzupassen.
    Dadurch würden reguläre Jobs würden nicht verdrängt, die Schaffung neuer Jobs aber eher erleichtert, sagt der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände Steffen Kampeter. Und VDMA-Hauptgeschäftsführer Tilo Brodtmann ergänzt, die sachgrundlose Befristung dürfe nicht angetastet werden.
    Befristete Verträge an Hochschulen besonders verbreitet
    Während in der Privatwirtschaft 32 Prozent der befristeten Verträge verlängert und nicht entfristet werden, sind des im Öffentlichen Dienst Prozent.
    Das Schlusslicht bilden die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen wo ganze 56 Prozent der befristeten Verträge in einer weiteren Befristung landen. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, sieht dennoch auch die Union in der Pflicht, auf die Forderung einzugehen:
    "Die CDU hatte in ihrem Wahlprogramm die Bekämpfung des Missbrauchs immerhin von sachgrundlosen Befristungen explizit enthalten und deshalb finde ich sollte es möglich sein, daran anzuknüpfen."
    Auf diese Feinunterscheidung wird man bei möglichen Kompromissen man achten müssen. Denn es macht sicherlich einen Unterschied, ob man die missbräuchliche Nutzung einschränkt - oder gleich die ganze Regelung.