"Seit über 20 Jahren führen wir die Studierendenauswahl nach Neigung und Begabung durch."
Der Präsident der Technischen Universität München versteht die Diskussion nicht. Bis zu 50 Prozent liegt die TU unter der durchschnittlichen Abbrecher-Quote aller deutschen Universitäten. Im Fach Mathematik sind das 22 Prozent - im Vergleich zu 51 Prozent bundesweit.
"Das beweist den Wert dieser Verfahren, denn damit ersparen sich junge Menschen viele Frustrationserlebnisse, wenn sie erst nach einem Semester oder zwei einsehen, dass sie für das Studium und den Anspruch nicht geeignet sind, was ja immer schade ist."
In 20 Bachelor-Fächern ihrer insgesamt 162 Studiengänge durchliefen in den vergangenen Jahren Studieninteressenten das sogenannte Eignungsfeststellungsverfahren. In Biochemie und Informatik, in Biologie, Chemie und Physik. Für ein weiteres Fach sollte in Kürze der Antrag beim Kultusministerium eingereicht werden. Neben der Hochschulzugangsberechtigung muss dabei ein Lebenslauf und auch ein Motivationsschreiben abgegeben werden. Die Abiturnote wird mittels eines fächerspezifischen Punktesystems gewichtet. Wer da durch kommt, erhält eine Einladung zum Gespräch mit seinem künftigen Professor, wie dem Lehrstuhlinhaber und Dekan der Informatik, Hans-Joachim Bungartz.
Der Präsident der Technischen Universität München versteht die Diskussion nicht. Bis zu 50 Prozent liegt die TU unter der durchschnittlichen Abbrecher-Quote aller deutschen Universitäten. Im Fach Mathematik sind das 22 Prozent - im Vergleich zu 51 Prozent bundesweit.
"Das beweist den Wert dieser Verfahren, denn damit ersparen sich junge Menschen viele Frustrationserlebnisse, wenn sie erst nach einem Semester oder zwei einsehen, dass sie für das Studium und den Anspruch nicht geeignet sind, was ja immer schade ist."
In 20 Bachelor-Fächern ihrer insgesamt 162 Studiengänge durchliefen in den vergangenen Jahren Studieninteressenten das sogenannte Eignungsfeststellungsverfahren. In Biochemie und Informatik, in Biologie, Chemie und Physik. Für ein weiteres Fach sollte in Kürze der Antrag beim Kultusministerium eingereicht werden. Neben der Hochschulzugangsberechtigung muss dabei ein Lebenslauf und auch ein Motivationsschreiben abgegeben werden. Die Abiturnote wird mittels eines fächerspezifischen Punktesystems gewichtet. Wer da durch kommt, erhält eine Einladung zum Gespräch mit seinem künftigen Professor, wie dem Lehrstuhlinhaber und Dekan der Informatik, Hans-Joachim Bungartz.
"Das Erste ist: Wir sehen eine hohe Wertschätzung durch unsere Bewerberinnen und Bewerber, weil die das einfach toll finden, dass man sich am Anfang, zu Beginn ihres Studiums, die Zeit nimmt und da in ein Beratungsgespräch einsteigt. Und der vielleicht wichtigste Punkt, der auch in der gesellschaftlichen Debatte immer sehr stark pointiert wird: Wir haben unsere Drop-Out-Raten signifikant reduziert."
Klagen sollen vermieden werden
Das Problem: Diejenigen, die der Professor nicht als tauglich einstuft und die dagegen vor Gericht klagten, bekamen recht – alle, ohne Ausnahme, bei 14.000 Bewerbungen nur knapp 40, heißt es von der TU. Diese Klagen will man im Kultusministerium künftig unbedingt verhindern, weiß der TU-Präsident:
"Natürlich hat man Respekt vor dem, was ein Gericht entscheidet, nur auch die Rechtsprechung wird sich im Lauf der Entwicklung einer Gesellschaft auf die Herausforderung anpassen."
"Natürlich hat man Respekt vor dem, was ein Gericht entscheidet, nur auch die Rechtsprechung wird sich im Lauf der Entwicklung einer Gesellschaft auf die Herausforderung anpassen."
Kultusministerium verweist auf das Grundgesetz
Im bayerischen Kultusministerium kann man die Aufregung nicht verstehen. Es gehe um die Umsetzung des Grundgesetzes. Artikel 12 hält fest: Jeder hat die freie Wahl seines Ausbildungsplatzes. Wer das Abitur vorweisen kann, habe ja qua Gesetz die Hochschulreife, so Ministeriumssprecher Andreas Ofenbeck. Deshalb seien Eignungsfeststellungsverfahren eigentlich sowieso nur eine Ausnahmeregelung.
"Wo es vormals einen Wildwuchs an Eignungsfeststellungsverfahren gab, mit zunehmender Rechtsunsicherheit muss man sagen, wurde hier vom Gericht gegengesteuert. Jetzt ist es so, dass besondere Eignungsprüfungen einen massiven Eingriff in das Berufs- und Studienwahlrecht nach Artikel 12 des Grundgesetzes darstellen, und Ausnahmen sind nur Studiengänge, die besondere Begabungen erfordern."
"Wo es vormals einen Wildwuchs an Eignungsfeststellungsverfahren gab, mit zunehmender Rechtsunsicherheit muss man sagen, wurde hier vom Gericht gegengesteuert. Jetzt ist es so, dass besondere Eignungsprüfungen einen massiven Eingriff in das Berufs- und Studienwahlrecht nach Artikel 12 des Grundgesetzes darstellen, und Ausnahmen sind nur Studiengänge, die besondere Begabungen erfordern."
Ersatz soll nun durch sogenannte "Studienorientierungsverfahren" erfolgen. Das entsprechende Gesetz wurde am 1. Januar 2017 im bayerischen Landtag verabschiedet:
"Das ist eine Option und ich habe da Verständnis für die Juristen, die diese Formate erfinden. Ich fordere lediglich, dass die Universität dann auch entscheidet, ob der betreffende Bewerber dann auch studiert oder nicht, denn das ist die Bewertungshoheit der Universität. Man muss sich hier auf die Kompetenz der Universitäten verlassen können, oder man soll sie abschaffen."
Natürlich könnte man alle Studienbewerber hereinlassen und nach einem Jahr die Grundlagenorientierungsprüfung abnehmen, wie es die TU in mehreren Fächern praktiziert, so Wolfgang Hermann. Dort fallen regelmäßig die Hälfte der Studierenden durch und müssen das Studium abbrechen. Ob das nun viel besser ist, bezweifelt man an der TU.