"Kopieren ist eine ganz wichtige Kulturtechnik. Ohne die kommen wir im Leben nicht aus. Kopiert wurde immer schon."
Der Philosophieprofessor und Tagungsleiter Reinold Schmücker von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster:
"Dass heute der Eindruck erweckt wird, Kopieren sei per sé etwas moralisch Unzulässiges oder Schlechtes, das scheint mir ganz unzutreffend zu sein."
Damit aber nicht jeder bei jedem beliebig und nach Gutdünken kopieren, abkupfern oder Ideenklau betreiben kann, gibt es rechtliche Grundsätze, die den Urheber schützen, das Copyright. Ein Recht mit einer großen Grauzone.
"Die Verwendung von Bildern im Internet zum Beispiel durch Leute wie mich, durch Hochschullehrer in öffentlichen Präsentationen etc. Das sind ja Dinge, die das Urheberrecht eigentlich gar nicht erlaubt und die die Leute trotzdem machen, und zwar in der Regel, ohne dass sie dabei das Gefühl haben, etwas moralisch Falsches zu tun. Wie kann es zu dieser Kluft zwischen Urheberrechtslage einerseits und dem moralischen Gefühl der Leute, gar nichts Unrechtes zu tun, kommen?"
Soweit Ausgangslage und Fragestellung der Tagung am Zentrum für Interdisziplinäre Forschung an der Universität Bielefeld. Die Tagung fungiert gleichzeitig als Startschuss für ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstütztes Forschungsprogramm zur Ethik des Kopierens.
Suche nach einer Überbrückung der Kluft
Die Suche nach Wegen zur Überbrückung der Kluft beginnt schon beim Filesharing, also dem direkten Weiterleiten von Dateien zwischen Nutzern. Eine steinige Strecke:
"Welche Fälle von Kopieren sind moralisch erlaubt, sollten vielleicht auch deshalb rechtlich erlaubt sein? Welche anderen Verbote, an welchen Kriterien könnte man sich da orientieren? Es ist doch der Mühe wert, darüber nachzudenken: Wie würde denn eine Kopierbeschränkung oder eine Kopiererlaubnis aussehen, von einem Standpunkt aus, der versucht, sich von Partikularinteressen frei zu machen und nach einem gerechten Ausgleich Derjenigen fragt, die von Kopierhandlungen betroffen sind?"
Deshalb gälte es zunächst, so Schmücker, die diversen Interessen zu identifizieren, sich widersprechende Positionen zu vergleichen und Nutzen sowie Risiken abzuwägen. Ob sich daraus rechtliche Konsequenzen ergäben und ob sich dann die Nutzer auch tatsächlich an die rechtlichen Vorgaben hielten, stünde auf einem anderen Blatt.
Legal kopieren kann man natürlich auch innerhalb der Grenzen des Urheberrechts, zum Beispiel, wenn man im Copyshop gleich neben der Uni aus einem Fachbuch die benötigten Literaturstellen kopiert. Erlaubt ist das Kopieren ausschließlich für die private Nutzung, also nicht für kommerzielle Zwecke. Das gilt auch für Musik-, Bild- und Tonwerke.
"Sie müssen dazu den Urheber nicht fragen."
Professor Thomas Dreier vom Karlsruher Institut für Technologie ist Jurist.
"Sie müssen aber gleichwohl, das wissen nicht alle Leute, etwas zahlen. Sie müssen natürlich nicht individuell zahlen, aber sie zahlen zum Beispiel dadurch, dass auf ihrem Aufnahmegerät eine bestimmte Abgabe liegt, die über Verwertungsgesellschaften an die Urheber zurückfließt."
Schutz geistigen Eigentums
Eine Entlohnung über die Endgeräteabgabe greift nicht bei rein digitalen Anwendungen: Copy-and-Paste oder Filesharing stellen nicht nur Juristen vor eine problematische Frage. Denn es geht um den Schutz geistigen Eigentums. Thomas Dreier:
"Geistiges Eigentum ist schwer zu fassen. Wir haben das Eigentum in körperlichen Sachen, also mein Auto, meine Kleider, mein Haus. Das gibt es seit Zeiten der Römer und noch weiter davor. Das geistige Eigentum, Eigentumsrechte, Ausschließlichkeitsrechte in Bezug auf immaterielle Güter, das ist in der Tat eine relativ junge Erscheinungsform. Man hat sich damit beginnend am ausgehenden 18., vor allem 19. Jahrhundert dann damit auseinandergesetzt. Das Problem tauchte erstmals auf, als der Buchdruck aufkam und als der Buchdruck noch sehr, sehr teuer war."
Die frühen Verleger mussten aufwendig produzieren: die Seiten einzeln setzen, hinterher auseinandernehmen und wieder zusammensetzen. Findige Raubdrucker nahmen sich nur die Bestseller vor, um damit schnelle Geschäfte zu machen, nämlich ohne Investitionskosten und ohne Ladenhüter. Die in Not geratenen Verleger setzten deswegen schon in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein Verlagsrecht durch, in dem eine Unterscheidung zwischen dem Druck selbst, den sie sich mit Unterzeichnung alleinig gesichert hatten und dem, was in dem Druckerzeugnis Buch drin steht, festgehalten wurde. Im Prinzip ist das auch heute noch so: Man kann ein Buch kaufen und lesen, aber man hat keine Rechte an dem Inhalt. Der bleibt das geistige Eigentum des Verfassers respektive seines Verlegers.
"Es ist das geistige Eigentum, das geschützt wird durch das Urheberrecht, es ist irgendwie etwas Immaterielles."
Maria-Elisabeth Reicher-Marek ist Professorin für Philosophie der kulturellen Welt an der RWTH Aachen. Ihr ist an einer Begriffsklärung gelegen:
"Was ist eigentlich das geistige Eigentum, was für eine Sorte von Gegenstand ist das eigentlich. Oder um einen anderen Begriff zu verwenden, der oft im Urheberrecht vorkommt, das ist der Werkbegriff, geschützt sind Werke. Werke sind irgendwie intellektuelle oder kreative Schöpfungen und da schließen sich Fragen an wie: Was heißt eigentlich, ein Werk zu schaffen, was ist eigentlich ein Original?"
Was ist ein Original?
In der traditionellen bildenden Kunst scheint das relativ klar zu sein: Ein Original ist das, was der Künstler mit seinen eigenen Händen erschaffen hat. Möglicherweise schwierig wird es in der Musik oder auch in der Literatur.
"Was versteht man da unter dem Original? - Wohl kaum das Originalmanuskript. Wenn man heute am Computer schreibt, wäre dann die Festplatte das Original? Bei moderneren Kunstgattungen wie Konzeptkunst stellen sich diese Fragen verschärft. Was wäre eigentlich ein Original, was ist eine Kopie, was ist eine Reproduktion eines Werkes, welche Arten von Reproduktionen gibt es?"
Was unterscheidet eine Postkarte des legendären Pariser Eiffelturms von einem Selfie, das Touristen vom Wahrzeichen machen? Die Diskussion um das Verbot solcher Fotos wurde in den Medien kontrovers geführt.
"Eine Frage, die für die Anwendung relevant sein kann, sind Fragen nach den Identitätsbedingungen für Werke. Es gibt Appropriation Art, das spielt eine wichtige Rolle in Urheberrechtsdiskussionen. Appropriation Art heißt in der radikalsten Form, dass ein existierendes Werk genommen wird, vollständig reproduziert wird, also so reproduziert wird, dass es wirklich vom Original zumindest mit freiem Auge nicht zu unterscheiden ist. Und die Appropriation Artists beanspruchen für sich selber, dass sie ein neues Werk nur durch diese Aneignung geschaffen haben."
Eine Appropriation-Künstlerin, also eine Aneignungsspezialistin, die diese Art der Einverleibung in verschiedenen Museen der USA und auch bei uns einem breiteren Publikum bekannt machte, ist beispielsweise Sherrie Levine. Sie fotografierte Fotos des berühmten Kollegen Walker Evans ab und nannte das Projekt "After Walker Evans"- nach Walker Evans. In diesem Fall ist dann tatsächlich die Kopie das Original. Maria-Elisabeth Reicher-Marek:
"Das sind so Fragen, wo ich denke, dass eine Ontologie des Werks, eine Ontologie des intellektuellen Eigentums vielleicht helfen könnte, auch praktische Fragen zu beantworten oder Urheberrecht anzupassen oder anzuwenden."