Der Streit zwischen dem Grünen-Politiker Volker Beck und "Spiegel Online" setzt sich fort und muss nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihn um eine Klärung des Falls gebeten. Es geht darum, ob ein Autor die Veröffentlichung seines Textes durch die Presse verhindern kann, wenn es um eine wichtige öffentlich geführte Debatte geht.
Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht, sagte im Deutschlandfunk, dass es bislang noch keine Entscheidung auf europäischer Ebene gibt, was in diesem Fall schwerer wiegt – das Urheberrecht oder die Informations- und Pressefreiheit.
Umstrittener Text aus den 80er Jahren
In dem Text aus den 1980er Jahren hatte Beck die teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern angeregt. Er hatte damals geschrieben: "Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustands ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird."
Der Rechtsstreit dreht sich allerdings nicht in erster Linie um den Inhalt des umstrittenen Buchbeitrages von Volker Beck, sondern um die Berichterstattung und die Frage: Durfte "Spiegel Online" den gesamten Text ohne Einordnung online stellen? Schließlich distanziert sich Beck heute deutlich von seinen früheren Aussagen.
Darf ein vollständiger Text zitiert werden?
Medienrechtler Solmecke erklärte im DLF-Medienmagazin @mediasres, dass sich Journalisten inhaltlich mit einem Text auseinandersetzen müssten, um daraus zu zitieren. Im aktuellen Fall aber wurde der 1988 von Volker Beck geschriebene Text vollständig als PDF-Datei bei "Spiegel Online" veröffentlicht und dadurch "frei verfügbar in der Öffentlichkeit ohne den Kontext des Spiegel-Berichts", so Solmecke. Für die Zukunft müsse nun geklärt werden, ob solche Texte immer eingebettet sein müssten.
Volker Beck wirft dem Herausgeber des Buches vor, der Sinn seiner Äußerungen sei durch eigenmächtige Änderungen am Manuskript verfälscht worden. Als 2013 das Original auftauchte, veröffentlichte Beck beide Versionen auf seiner Homepage und gab sie an Medien weiter. "Der Spiegel" kam in einer kritischen Geschichte zu der Einschätzung, dass es so gut wie keine Unterschiede gebe.