Als "Contergan" am 1. Oktober 1957 in Deutschland auf den Markt kommt, wird es fast wie eine Wunderarznei angepriesen. Das Hauptargument: Anders als die bisherigen Schlaf- und Beruhigungsmittel sei der neue Wirkstoff Thalidomid völlig "gefahrlos".
"Selbst extreme Überdosierungen – versehentlich oder in selbstmörderischer Absicht vorgenommen – führten bisher nicht zu organischen Schäden."
Deshalb ist Contergan rezeptfrei zu haben. Es eigne sich "zur Ruhigstellung ängstlicher und nervöser Kinder" und könne gerade auch Schwangeren empfohlen werden, schreibt die Herstellerfirma Chemie Grünenthal in Packungsbeilagen und Handzetteln für Ärzte.
"Wie gerne hätten die Mütter darauf verzichtet, ihre Schwangerschaft durch Pharmaka leichter zu machen, wenn man gewusst hätte, welche Folgen die Einnahme des thalidomidhaltigen Schlaf- und Beruhigungsmittels nach sich ziehen würde", sagt Margit Hudelmaier, die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter, 40 Jahre später.
Anders als die Frauen war Grünenthal selbst keineswegs ahnungslos: Schon kurz nach der Markteinführung berichteten Mediziner über Nervenschäden nach Conterganeinnahme. Und es wurden plötzlich auffallend viele Kinder mit furchtbaren Fehlbildungen geboren. Das ließ besonders dem Hamburger Kinderarzt und Humangenetiker Widukind Lenz keine Ruhe. Er war mit einem Kollegen zu den Eltern der betroffenen Kinder gegangen, erzählt seine Witwe Almuth.
"Und da haben sie doch überall Contergan gefunden. Überall. Und da hat mein Mann im November '61 die Firma angerufen, und mein Mann war so empört, dass die darauf überhaupt nicht reagierten, dass er den Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen angerufen hat."
Öffentlicher Appell beim Ärztetag 1961
Grünenthal drohte dem Ministerium und auch dem Arzt persönlich mit Schadensersatzklagen, bescherte doch Contergan der Firma weltweit Millionenumsätze. Aber Widukind Lenz wollte nicht länger schweigen. Obwohl der letzte wissenschaftliche Beweis fehlte, sagte er am 19. November 1961 auf einer Ärztetagung in Düsseldorf:
"Die sofortige Zurückziehung des Mittels ist erforderlich. Jeder Monat Verzögerung bedeutet die Geburt von 50 bis 100 entsetzlich verstümmelten Kindern."
Den leidenschaftlichen Vortrag hatte ein Redakteur der "Welt am Sonntag" gehört, und am 26. November erschien die Zeitung mit der Schlagzeile:
"Missgeburten durch Tabletten? Alarmierender Verdacht eines Arztes gegen ein weitverbreitetes Medikament."
Das wirkte: Am Tag darauf nahm Grünenthal das Mittel vom Markt. Aber damit war die Sache nicht vom Tisch, wie die Firma gehofft hatte. Noch im Dezember 1961 begann die Aachener Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen gegen Grünenthal-Inhaber Hermann Wirtz und acht führende Angestellte. Am 13. März 1967 schließlich legte sie eine fast 1000 Seiten starke Klageschrift vor, und der Leitende Oberstaatsanwalt Heinz Gierlich erklärte:
"Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Überzeugung, dass Contergan Schäden verursacht, und zwar einmal Nervenschäden bei Erwachsenen und sodann Missbildungen bei neu geborenen Kindern."
Viele Kinder starben direkt nach der Geburt
Weltweit wurden über 10.000 "Contergan-Kinder" geboren, die Hälfte allein in Deutschland, viele starben gleich nach der Geburt. Die Anklage lautete auf fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung und Tötung. Der Prozess begann am 27. Mai 1968. Im Dezember 1970, nach quälender Materialschlacht der Firmen-Anwälte, wurde er schließlich eingestellt. Zuvor hatte es einen Vergleich gegeben. Claudia Schmidt-Herterich, selbst Contergan-Betroffene, sagte später zum Dilemma der Eltern:
"Der Druck, der wurde sehr hoch von der Firma Grünenthal, so war dann auch wohl die Formulierung: Entweder Rente oder gar nichts an Geld, dann müssen sie sich die Eltern vorstellen, in den Nöten, in den sozialen Umständen, in den finanziellen Problemen, da jetzt noch die optimale Lösung zu finden, also ich würde mich heute auch überfordert fühlen."
Grünenthal verpflichtete sich zur Zahlung von 100 Millionen D-Mark plus Zinsen, für die einzelnen Geschädigten eine magere Rente. Im Gegenzug mussten die Opfer auf alle weiteren Ansprüche gegenüber der Firma und auf jede weitere Klagemöglichkeit verzichten.
Die einzig positive Folge des Contergan-Skandals war, dass das Bewusstsein für die Risiken von Medikamenten geschärft wurde. Es dauerte allerdings noch acht Jahre, bis ein strengeres Arzneimittelgesetz erlassen wurde.