Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte

O-Ton: "Prüschenk, Josef: Nein, Pösl, Johann: Nein, Riedmiller, Lorenz: Ja ...".

Von Arne Wilsdorff und Maximilian Steinbeis |
    In den frühen Morgenstunden des 20. Mai 1949 war es soweit: Die Debatte war beendet, es konnte abgestimmt werden. Mehr als vierzehn Stunden hatten die Abgeordneten des bayerischen Landtages heftig und leidenschaftlich gestritten. Zur Entscheidung stand in dieser dramatischen Nacht, ob der Freistaat Bayern dem Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, zustimmen sollte oder nicht.

    O-Ton Horlacher: "Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist folgendes: Abgestimmt haben 174 Abgeordnete; davon stimmten 64 mit "Ja", 101 mit "Nein und 9 mit "Ich enthalte mich". Ich habe demgemäß festzustellen: Das Grundgesetz in der vorliegenden Fassung hat nicht die Zustimmung des Bayerischen Landtags gefunden (Zurufe: Pfui!, Pfui!). Ich bitte diese Zwischenrufe zu unterlassen! (Weitere Zurufe) …

    Die bayerische Staatsregierung hatte dem Landtag empfohlen, das Grundgesetz abzulehnen. Große Teile der regierenden CSU empfanden das Grundgesetz in seiner vorliegenden Fassung als Angriff auf die Eigenständigkeit Bayerns. Bereits im Parlamentarischen Rat in Bonn, wo die Verfassung erarbeitet worden war, hatten die meisten CSU-Abgeordneten dagegen gestimmt. Es gab in ihren Augen dem Bund zu viel Gewicht und schmälerte die Gesetzgebungs- und Finanzhoheit der Länder. In der CSU herrschte die Meinung vor, daß dem Bund nur so viel zustehe, wie die Länder ihm zu geben bereit seien. Der CSU-Abgeordnete Carljörg Lacherbauer begründete den Standpunkt seinen Partei – und erregte lautstarken Widerspruch, unter anderem von dem späteren FDP-Bundesjustizminister Thomas Dehler:

    O-Ton Lacherbauer: "Die Länder sind nicht die Kinder des Bundes, sondern der Bund ist das Gebilde der Länder (Zuruf). Die Länder übertragen Rechte auf den Bund, und nicht umgekehrt. (Zuruf Dehler: Da unterscheiden wir uns grundsätzlich, Herr Kollege Lacherbauer!) Dann folgen Sie eben unitarischer Konzeption, Herr Kollege Dehler! (Zuruf Dehler: Nein, dagegen verwahre ich mich!) Der Bundesstaat entsteht durch Zusammenschluß von Einzelstaaten. (Zuruf Korff: Deutschland braucht nicht mehr zu entstehen; Deutschland ist!) Mein lieber Herr Kollege Korff, Sie sind nach meiner Meinung von der Idee des Jahres 1933 staatspolitisch zu sehr infiziert! (Zuruf Korff: Deutschland ist das Höhere, das besteht! Zuruf Baumgartner: Das Reich existiert doch gar nicht mehr! Tumult)"

    Nicht nur als zu zentralistisch, auch als zu wenig christlich wurde das Grundgesetz von manchem Abgeordneten empfunden. Die Kirchen hatten ihren Einfluß im Parlamentarischen Rat massiv geltend gemacht. Mit einigen ihrer Hauptanliegen, etwa der Wiedereinführung der Konfessionsschule, hatten sie jedoch nicht durchdringen können. Der katholische Prälat und CSU-Abgeordnete Meixner über das Grundgesetz:

    O-Ton Meixner: "Mein Kollege Dr. Kroll hat bereits ausgeführt (Zuruf), daß das Bonner Verfassungswerk trotz der Anrufung Gottes in der Präambel und trotz mancher von unseren Freunden schwer errungenen Zugeständnisse doch letztlich ein Werk des säkularisierten Geistes unseres Jahrhunderts ist! (tumulthafte Zurufe)"

    Die Oppositionsparteien SPD und FDP versuchten vergeblich, die Bedenken der CSU zu zerstreuen. Sie beschworen ihre konservativen Kollegen, dem Grundgesetz und den darin niedergelegten demokratischen Werten die Zustimmung nicht zu versagen. Vor allem Thomas Dehler malte die Folgen einer solchen Tat in den düstersten Farben:

    O-Ton Dehler: "Wir schlagen einen unheilvollen Weg ein. Unsere Kinder sollen unter diesem Grundgesetz groß werden und in die Demokratie hineinwachsen. (Zurufe) Meine Damen und Herren, wie stellen Sie sich die Möglichkeit vor, daß überhaupt ein demokratisches Lebensgefühl erwächst, wenn Sie Bayern in die Spannung zu den anderen hineinstellen, auch in die Spannung zu den demokratischen Grundsätzen, die in diesem Grundgesetz enthalten sind? Darum geht es doch!"

    Die Opposition argwöhnte, daß mancher Landtagsabgeordnete am liebsten wieder einen Wittelsbacher als Oberhaupt eines unabhängigen bayerischen Staates gesehen hätte. Der Vorwurf des Separatismus wurde stets mit Nachdruck zurückgewiesen – der der Königstreue deutlich weniger heftig. Tatsächlich befürchtete beispielsweise der Vorsitzende der mit der CSU an föderaler Unbeugsamkeit wetteifernden Bayernpartei, Josef Baumgartner, unter dem Grundgesetz als Verfassungsfeind eingestuft zu werden:

    O-Ton Baumgartner: "Nach Art. 21 der Bonner Verfassung können, ähnlich wie bei den Nazis, alle Parteien verboten werden, die gegen die Bundesrepublik sind. Ein Entwurf sieht sogar lebenslängliches Zuchthaus vor. Anhänger der Idee zum Beispiel eines Staatenbundes können politisch verfolgt werden."

    Juristisch kam es, da die erforderlichen zwei Drittel der westdeutschen Länder bereits zugestimmt hatten, auf das Votum des bayerischen Landtages nicht mehr an. Das Grundgesetz galt so oder so auch in Bayern. Deshalb, und um jeden Vorwurf des Separatismus zu entkräften, beschloß der Landtag mit den Stimmen der CSU, die Ablehnung des Grundgesetzes durch ein feierliches Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur Verfassungstreue zu ergänzen. Den Antrag dazu hatte Ministerpräsident Hans Ehard gestellt:

    O-Ton Ehard: "Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustandekommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen. Es besteht die Tatsache – und sie darf und soll ausgesprochen werden – , daß nämlich bei diesem Entstehungsmodus der neuen Bundesrepublik ein alliierter Zwang vorliegt, der uns keine andere Wahl läßt. (Zurufe) Diese Tatsache aber wollen wir in den Hintergrund stellen vor folgendem Bekenntnis: Wir bekennen uns zu Deutschland (Zurufe), weil wir zu Deutschland gehören. Horlacher: Herr Ministerpräsident, hier herüben ist der Zuruf gefallen: Doch Separatisten! Ich weise diesen Zwischenruf mit aller Entschiedenheit zurück. (Zurufe). Das überlassen Sie bitte mir, ich habe den Zwischenruf mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Ehard: Ich darf wiederholen – vielleicht hört man das nicht gern – : Wir bekennen uns zu Deutschland, weil wir zu Deutschland gehören!"

    In den folgenden 50 Jahren hat sich der Freistaat Bayern mit der anfänglich so ungeliebten Verfassung arrangiert. Bis heute jedoch versteht sich Bayern als kämpferischer Verteidiger der föderalen Eigenständigkeit der Länder – ob es den Preußen paßt oder nicht.