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Wenn Anwälte Redaktionen drohen
Juristen gegen Journalisten

In vielen Redaktionen landen immer häufiger Schreiben von Anwälten, die gegen eine Berichterstattung über ihre Mandanten drohen, bevor diese überhaupt vollzogen wurde, also noch im Stadium der Recherche. Ein vergleichsweise kleines Medienhaus hat sich davon nicht einschüchtern lassen.

Von Michael Borgers |
    An der Richterbank eines Sitzungssaals sitzt ein Richter mit Richterrobe, davor stehen Gesetzesbücher.
    Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Es ist ein Fall, wie gemacht für eine Lokalzeitung. Die Bewohner einer größeren Siedlung erfahren, dass ihnen das Wasser abgestellt werden soll. Offenbar hat ihr Vermieter, ein Immobilienunternehmen, seine Rechnung nicht fristgerecht gezahlt. Die Mieter wenden sich an das Mindener Tageblatt mit ihrer Geschichte. Das Blatt macht ein Thema daraus. Doch die Fragen der Journalisten beantwortet das Unternehmen nicht direkt, sondern via Anwaltsschreiben an Chefredakteur Christoph Pepper:
    "Unter anderem wurden wir da belehrt zum Beispiel, dass schon die Formulierung 'Ich schreibe demnächst einen Artikel über die Wohnanlage XY' einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht darstelle, weil ja überhaupt kein öffentliches Interesse an Berichterstattung bestehe, wie man uns zuvor in diesem Schreiben dargelegt hatte."
    Christoph Pepper, seit 25 Jahren Chefredakteur des Mindener Tageblatts
    Christoph Pepper, seit 25 Jahren Chefredakteur des Mindener Tageblatts (Deutschlandfunk / Michael Borgers)
    Schon vor der Veröffentlichung Post vom Anwalt
    Weiter heißt es, weder dürfe der Name des Mandanten genannt noch identifizierbar gemacht werden. Das Schreiben einer international tätigen Medienrechtskanzlei - für Chefredakteur Christoph Pepper ein Versuch, die Berichterstattung früh zu unterbinden.
    "In dieser massiven Form - schon im Vorfeld einer Veröffentlichung juristische Druckmittel einzusetzen - haben wir das tatsächlich auch noch nicht erlebt. Das läuft in der Regel schon subtiler."
    Denn dass Berichterstattung juristisch angegriffen wird, sei nicht neu.
    "Statt ein klärendes Gespräch mit der Ressortleitung oder der Chefredaktion zu suchen, wird dann gleich der Weg zum Anwalt gesucht."
    Sorgfältige Recherche, damit die Klage vor Gericht erfolglos ist
    Prominente oder Unternehmen, die Medienberichte abstrafen und so deren Wiederholung verhindern wollen oder sogar, wie im Fall des Mindener Tageblattes, bereits im Keim ersticken - auch der Hamburger Journalismusforscher Volker Lilienthal beobachtet eine Entwicklung dahin seit Jahren. Andere Redaktionen würden davon abgeschreckt, einzelne Journalisten entwickelten eine Schere im Kopf und verzichteten im Zweifel auf bestimmte Behauptungen und Wertungen, um juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Die Folge sei:
    "Bestimmte Kreise - Verantwortliche oder richtige Missetäter - bleiben dann unbehelligt von missliebiger Berichterstattung, sie müssen sich nicht mehr in der Öffentlichkeit rechtfertigen."
    Lilienthal wertet das als Verlust für die Meinungsbildung - und sieht Chefredakteure und Medienbetriebe in der Verantwortung, bei Drohungen nicht klein beizugeben und sich im Fall einer juristischen Auseinandersetzung hinter ihre Redakteure und Autoren zu stellen. Gleichzeitig aber sei auch der Journalismus gefordert:
    "Durch sehr gute, sehr sorgfältige Recherche seine Berichte so wasserdicht zu machen, dass, selbst wenn es zu einer Klage vor Gericht kommt, diese am Ende dann erfolglos bleibt, weil eben die zusammengetragenen Fakten beweisbar, belegbar sind, so dass das Rechtsbegehren dann keinen Erfolg hat."
    Der Journalist und Journalistikprofessor Volker Lilienthal sitzt an einem Tisch und blickt sein Gegenüber an, das im Bild nicht erkenntlich ist.
    Der Journalist und Journalistikprofessor Volker Lilienthal. (Volker Lilienthal / Malte Joost)
    In der Geschichte des Mindener Tageblattes sieht Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Medienrecht der Universität Köln, die Zeitung grundsätzlich im Recht. Denn anders als vom Anwalt des Wohnungsunternehmens behauptet, läge einer Berichterstattung in diesem Fall sehr wohl öffentliches Interesse zugrunde. Auch der Medienrechtler spricht von einem Trend zum "Reputationsmanagement", so der Fachbegriff dafür: In Zeiten sich immer schneller verbreitenden Berichte ginge es Unternehmen vor allem darum, ihren Ruf zu verteidigen.
    "Und je stärker und aggressiver ich das tue, umso mehr kann ich jedenfalls Sand in das Getriebe der Berichterstattung streuen. Das ist eine rationale Strategie. Und das ist auch eine Strategie, die das Recht ermöglicht. Und was neu ist, ist der recht aggressive Umgang damit."
    Immer mehr Klagen zum Persönlichkeitsrecht
    Das Szenario einer bedrohten Persönlichkeit redeten Anwälte dann gelegentlich schlicht herbei, und das nicht selten mit Erfolg. Dass immer mehr Klagen zum Persönlichkeitsrecht vor Gericht landen, führe in der Rechtswissenschaft zu kontroversen Diskussionen, sagt der Experte. Befürworter finden, nur so komme es zu Fortschritten.
    "Negativ daran zu beurteilen ist aber, dass das Rechtsgebiet sich umbilden kann, weil es plötzlich die Interessen von Unternehmen stärker schützt als die Interessen von Personen, für die das Rechtsgebiet eigentlich mal gedacht war."
    Denn - das Persönlichkeitsrecht richte sich an alle Bürger, betont Peifer. Mit Blick auf die Medien drohe zudem eine Konzentration. Nur noch große Häuser könnten es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen, freie Journalisten dagegen kaum.
    Das Mindener Tageblatt - ein vergleichsweise kleines Medienhaus - hat es riskiert, allen anwaltlichen Drohungen zum Trotz.
    "Am Ende haben wir uns gleichwohl entschieden, den Bericht zu veröffentlichen, den Namen der Firma, die übrigens auch schon anderswo Gegenstand einschlägiger öffentlicher Aufmerksamkeit war, zu veröffentlichen, und in diesem Bericht auch die Anwaltsschreiben zu thematisieren."
    Und noch hat Chefredakteur Christoph Pepper keine weitere Post erhalten, bald einen Monat nach Veröffentlichung des Artikels.