Wirtschaft
Bahn darf Verluste von Frachttochter DB Cargo künftig nicht mehr ausgleichen

Die EU-Kommission hat 1,9 Milliarden Euro staatliche Beihilfe für DB Cargo genehmigt, das Frachtgut-Tochterunternehmen der Deutschen Bahn.

    Das Logo von DB Cargo an einer Halle
    Das Logistikunternehmen DB Cargo erhält EU-Beihilfen. (picture alliance / Snowfield Photography / D. Kerlekin / Snowfield Photography)
    Das Geld war bereits in den vergangenen Jahren gezahlt worden. Bedingung für die Genehmigung ist die Umsetzung eines Umstrukturierungsplans. Verboten ist es künftig, dass die Bahn, ein Staatsunternehmen, die Verluste der Frachttochter ausgleicht, wie bisher stets geschehen.
    Konkurrenten hatten Bedenken wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverzerrung geäußert, daraufhin war Anfang 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden.
    Das Bundesverkehrsministerium zeigte sich erleichtert, dass das Beihilfeverfahren nun beendet sei. Damit gebe es Klarheit für die Zukunft des Unternehmens. Im Zuge der Umstrukturierung sollen mindestens 2.300 Stellen wegfallen.
    Diese Nachricht wurde am 29.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.